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Landwirt Forum
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Es sind 13056 Diskussionen online
Traktorfahren ohne F-Schein
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Name: bergjaga 02-04-2006 12:13 |
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Tagebuch
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Traktorfahren ohne F-Schein Hallo @! Meine Frau möchte bzw. muss hin und wieder mit unserem Traktor (2780kg 59PS) fahren, nun ist es so das sie keine F Schein hat. Soviel ich weiß darf sie mit ihrem B Führerschein bis 3500kg fahren oder irre ich mich da ? Falls sie einen F Schein braucht gibt es da von der LW-Kammer oder so günstige Möglichkeiten bzw. Förderungen? Danke Bergjaga |
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Name: Szmumi antwortet um 02-04-2006 12:25 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Traktorfahren ohne F-Schein Hallo Sie darf mit einem Traktor mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t fahren. Gruß Szmumi |
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Name: torren antwortet um 02-04-2006 12:54 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Traktorfahren ohne F-Schein Hallo ! Ich schätze Dein Traktor hat mehr als 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht. Wenn dies zutrifft darf Deine Frau mit dem B-Schein diesen nicht fahren. MfG torren |
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Name: milcherzeuger antwortet um 02-04-2006 13:00 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Traktorfahren ohne F-Schein Bis 3,5t kann ich nur zustimmen aber da darfst dann nur ganz leichte geräte anhängen und keinen anhänger. ob die führerscheine gefördert werden kann ich nichts sagen, glaube ich auch nicht. mfg milcherzeuger |
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Name: FrankFrei antwortet um 02-04-2006 14:04 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Traktorfahren ohne F-Schein
3500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht hat leider fast jeder Traktor (außer Oldtimer ohne Hubhydraulik). Günstige Führerscheinkurse für Klasse F (zum vorhandenen B) gibts zumindest bei uns in OÖ über das LFI (kostet aber trotzdem noch ca. 350,- Euro). Ich denke aber dass es ähnliche Angebote auch für alle anderen Bundesländer gibt. |
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Name: M975A antwortet um 02-04-2006 14:37 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Traktorfahren ohne F-Schein Hallo zusammen ! Hätte auch noch eine Frage zum F Schein. Darf ich mit einem F Schein auch neue Traktoren mit 50 km/h fahren, oder muß mann hier schon den LKW- Schein haben. MfG |
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Name: Tomi antwortet um 02-04-2006 15:19 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Traktorfahren ohne F-Schein Servus, in Deutschland heißt der große Traktorführerschein "T". Er geht bis 60 km/h, GG unlimitiert. Der kleine "L" geht bis 7,5to und 40(???) km/h. In Ö. wird es vermutlich eine ähnliche Regelung geben. In D. sind die Gebühren geringer, wenn man seinen eigenen Traktor mitbringt. Der FS "CE" berechtigt zum Führen aller zulassungsfähigen KFZ, außer Omnibussen und Krafträder. Er stellt die gründlichste Fahrer-Ausbildung dar, ist allerdings auch der Teuerste. Seit der Neuregelung ist die Prüfung der großen LKW-Klasse härter geworden... |
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Name: Hans1970 antwortet um 02-04-2006 15:32 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Traktorfahren ohne F-Schein @975: in Ö darfst mit dem F-Schein bis 50km/h fahren |
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Name: Fadinger antwortet um 02-04-2006 15:36 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Traktorfahren ohne F-Schein Hallo! @M975A Nein, F ist nur für Zugmaschinen mit nicht mehr als 40 km/h. Zudem ist die Gruppe F nur in Österreich gültig, jedoch erkennt zB. Deutschland den B-Schein als F-Schein an. (!?!) @bergjaga Es kommt auch darauf an, wo deine Frau mit dem Traktor fährt. So ist das Überqueren und Befahren von öffentlichen Straßen auf ganz kurzen Strecken zulässig, allerdings nur mit Arbeitsgerät - keine "Leerfahrt"! Eine weitere Möglichkeit ist die innerbetriebliche Wirtschaftsfuhre (§30 StVO), das geht auch bis zum nächstgelegenen Lagerhaus/Schiffsanlegestelle/Bahnverladestation ... Gruß F |
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Name: Stefan25 antwortet um 02-04-2006 16:07 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Traktorfahren ohne F-Schein @ Fadinger Der Führerschein der Klasse F umfasst ... Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, auch mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern Transportkarren Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht Sonderkraftfahrzeuge mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse. Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken. Für eine Lenkberechtigung für die Klasse F, die vor dem 1. Oktober 2002 erteilt wurde, gilt auch der oben genannte Berechtigungsumfang. Die Klasse F ist nur eine nationale Klasse, wird auf der Seite 6 (auf der Rückseite) des Führerscheines eingetragen und gilt nur in Österreich und in jenen Staaten, die diese Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben. Die Klasse F kann bereits ab 16 Jahren – beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge – unter Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife und unter Vorschreibung von nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötigen Bedingungen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Beschränkungen der Gültigkeit dieser Lenkberechtigung erteilt werden. Ohne derartige Einschränkungen kann die Klasse F ab 18 Jahren erworben werden. |
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Name: Fadinger antwortet um 02-04-2006 16:13 auf diesen Beitrag |
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Traktorfahren ohne F-Schein @Stefan25 In meiner Pappe steht halt noch "mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h", und das wird bei vielen anderen auch so sein. Gruß F |
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Name: Stef antwortet um 06-04-2006 07:48 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Traktorfahren ohne F-Schein Das heißt wenn ich mit dem Traktor mal kurz über die Grenze nach Deutschland fahre, dann darf ich mich mit meinem F-Schein nicht erwischen lassen. Oder gibt es hier ein abkommen mit den Deutschen, daß man das darf? Viele Grüße Stef |
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