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Mais und Soja abgesoffen, was nun
leider sind mir heute mais und soja geflutet worden. stehen ca. gut 1,5 meter unter wasser und noch kein ende in sicht.
ich überlege jetzt entweder buchweizen anzubauen oder gleich eine begrünung.
oder muss ich den mais + soja lassen damit ich die öpul förderung behalte?
was muss ich der ama melden? wenn man nix macht, hab ich eine unkrautwüste bis in den herbst.
jetzt darf sowieso das wasser erst mal nicht mehr steigen, dann abfließen und wahrscheinlich in 3 wochen mal schauen was man so machen kann. der mais und soja sind jedenfalls hinüber.
was würdet ihr machen? meine felder fließen jedenfalls als letzers ab und sind auch teilweise schattig.
danke für eure antworten
lg
Mais und Soja abgesoffen, was nun
sers... du Armer...genau das ist die Geschichte... hol dir doch Auskunft bei mfj und fallkerbe... ich sags dir nach deren Meinung..
tg biolix
Mais und Soja abgesoffen, was nun
@ biolix:
es sind nur ein teil der akcerflächen. hof und haus kann nicht geflutet werden und mein ganzes getreide steht heuer ausserhalb der flutzone - im gegensatz zu anderen kollegen. is zum glück nur geld davongeschwommen; schmerzt, aber ist zum verkraften.
mir gehts va. darum wie es auch von der ama abgehandelt wird.
lg
Mais und Soja abgesoffen, was nun
Wenn du umbrichst und was anderes hinbaust musst du meines Wissens nur eine Änderungsmeldung bei der AMA machen, und das wars. Aber am Besten bei der Kammer fragen. Werde meinen Soja wahrscheinlich auch eliminieren und Feldfutter anbauen. Weiß aber noch nicht genau was.
Mais und Soja abgesoffen, was nun
Guten Morgen !
na das ist ja mal auch eine gute Nachricht baerbauer, inkl. das dus nicht ganz negativ siehst...
Ja udn um das genau geht es, wie die AMA und EU das ganze aulegt, aber da sind ja jetzt der mfj und der fallkerbe die Experten, nachher groß reden ist leicht...
Ja wecker ist eine Möglichkeit, nur wann kannst du in diese überschwemmten Felder hinein ? Jetzt mit dem "Zwang" des Neuanbaus, sehe ich das wenig sinnvoll, den Boden wieder zu "vergewaltigen"...
aber mehr dazu später wenn die "Spezialisten" ihre Meinung abgegeben haben...
lg biolix
Mais und Soja abgesoffen, was nun
der oberspezialist muss erst seine hilfsspezialisten zu raten ziehen ggg
@ baerbauer - wende dich einfach an die BBK oder Landwirtschaftskammer. in dem forum is für fachthemen kein platz
gruß
servusdiewadln
Mais und Soja abgesoffen, was nun
Hallo
Normal ist das höhere Gewalt, du kannst ja nix dafür das das abgesofen ist und müßte mit einer Änderungsmeldung machbar sein
Wann das genau zu melden ist muß die Kammer wissen
jetzt gleich oder nach erfolgtem anderem Anbau, gleiche das mit dem Öpul
Mais und Soja abgesoffen, was nun
also ich würd als erstes mal schauen wie schlimm es wirklich ist unser mais wurde schon das ein oder andere mal überflutet und hat keinen alzugroßen schaden davon getragen, viel viel schlimmer wirkt sich die momentane wetterlage auf den Ertrag aus, viel zu kalt wir haben kaum ein drittel des normalen wachstums und das nun schon mehrere wochen !! bei den grünland beständen das gleiche.. mir wär der maisanbau zu teuer um den acker jetzt vorschnell umzubrechen, außerdem sind die kosten einer neupeflanzung ja auch nicht gering.. meine devise abwarten und kaffee trinken...
Mais und Soja abgesoffen, was nun
Ich schließe mich der Meinung von maegger; voll an.
Mais und Soja abgesoffen, was nun
Elementarereignisse
Schädigungen durch unvorhersehbare Elementarereignisse wie Hochwasser oder Überschwemmungen haben keine Auswirkungen auf die Ausgleichszahlungen. Die Flächen bleiben prämienfähig, auch wenn auf den geschädigten Flächen keine Ernte möglich ist.
Meldungen an die AMA sind nicht erforderlich, wenn keine anderen Kulturen nachgebaut werden.
Empfohlen wird, diese Elementarereignisse aufzuzeichnen, auch wenn keine maßnahmenspezifische Aufzeichnungsverpflichtung besteht. Die Dokumentation mit Fotos ist immer sinnvoll, auch bei Hochwasser und Überschwemmungen.
Nachbau
Wird auf einer geschädigten Fläche ein Nachbau durchgeführt, dann ist eine MFA-Korrektur im Wege der BBK erforderlich.
Die Korrektur wird auf eine sogenannte „Doppelnutzung“ durchgeführt. Die im MFA beantragte und durch Hochwasser/Überschwemmung geschädigte Kultur bleibt im MFA, die neu angebaute Kultur wird ergänzt.
Wichtig dabei ist, auf die Einhaltung sämtlicher Ober- bzw. Untergrenzen (z. B. Getreide-Maisanteil bei UBAG-Teilnahme) zu achten.
Falls dieselbe Kultur nachgebaut wird (z. B. Mais auf Mais) ist keine Korrektur bzw. keine Meldung erforderlich. Dieser Nachbau ist in den verpflichtenden, schlagbezogenen Aufzeichnungen jedenfalls anzuführen. Allen anderen Betrieben werden diese Aufzeichnungen dringend empfohlen.
Schlägeln oder Umbruch
Wird der Aufwuchs einer durch Hochwasser oder Überschwemmungen geschädigten Ackerkultur gehäckselt oder erfolgt ein Umbruch der Fläche, dann ist die Dokumentation dieser Tätigkeiten ausreichend – eine MFA-Korrektur ist nicht erforderlich.
Geschädigte Naturschutzflächen (WF)
Eine Meldung an die Naturschutzabteilung der Landesregierung ist notwendig, wenn die Nutzung oder Pflege der Projektflächen nicht so wie in der Projektbestätigung vorgeschrieben durchgeführt werden kann.
Die Meldung sowie eine allfällig geänderte Bewirtschaftungsvorgabe durch die Naturschutzabteilung sind am Betrieb aufzubewahren.
Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung
Falls eine beantragte landwirtschaftliche Nutzfläche durch Hochwasser, Überschwemmung, Muren usw. derart in Mitleidenschaft gezogen wird, sodass diese Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen werden muss, dann können diese Fälle als „Höhere Gewalt“ anerkannt werden. Zur Fristwahrung im Rahmen der „Höheren Gewalt“ wurde von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich ein Schreiben an die AMA übermittelt
Schädigung von Grünlandflächen
Eine vorübergehende oder dauerhafte Nutzung als Ackerland ist bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen mit Verpflichtung zur Grünlanderhaltung (Bio, UBAG,…) nicht möglich.
Eine Umwandlung von Grünland in Acker ist ausschließlich innerhalb der vorgesehenen Grenzen möglich.
Eine Grünlandneuanlage mit Deckfrucht ist möglich, wobei die verwendete Deckfrucht (meist Hafer) nicht vorgeschrieben ist. Vor deren Durchführung ist das dafür vorgesehene Formblatt an die AMA zu übermitteln.
Vernichtung von Aufzeichnungen und Unterlagen
Eine Meldung ist notwendig. Aufzeichnungsverpflichtungen sind bei verschiedenen Maßnahmen vorgesehen.
Im ÖPUL 2007 gilt eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht, gerechnet ab dem Ende des letzten Jahres der Verpflichtung.
Wurden Unterlagen durch das Hochwasser vernichtet, muss umgehend eine Meldung an die AMA übermittelt werden. Eine Bestätigung der Gemeinde muss dieser Meldung beigelegt werden
Mais und Soja abgesoffen, was nun
danke vorerst mal für eure antworten, va. frischauf.
wasser ging heute schon einen meter zurück. ich werde jetzt sowieso mal abwarten. aber lt. aussage von vom schwiva+nachbarn war es 2002 nicht so schlimm (bin a zuagroaster) und da konnten sie fast 3 wochen nicht rein ins feld. damals wurde der mais auch nix gscheites bzw. man hatte einbusen, da alles verschmutzt war und da war 1m weniger wasser.
Mais und Soja abgesoffen, was nun
Am besten das Hochwasser bzw. die Überschwemmung gleich an die AMA mitschicken !!
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