Kündigung befristeter Pachtvertrag

Antworten: 5
  21-05-2013 08:35  permatec
Kündigung befristeter Pachtvertrag
Hi,

ich verpachte einige Felder. Der aktuelle Pachtvertrag endet mit 1.10.2013 und ich werde den Pächter wechseln. Bedarf es bei einem befristeten Pachtvertrag (Standardvertrag der NÖLLWK von 2005) einer Kündigung?

lg
permatec

  21-05-2013 19:24  klw
Kündigung befristeter Pachtvertrag
warum endet ein pachtvertrag überhaupt mit 1.10.? was macht das für einen Sinn? dachte immer das geht auf kalenderjahr?

  21-05-2013 20:17  monsato
Kündigung befristeter Pachtvertrag
hay

meiner meinung nach ja ,sonst geht er in einen unbefristeten pachtvertrag über und verlängert sich immer um ein jahr.
kündigung muß bis 31.5. beim pächter sein .die 2 frist ist oktober aber da baut er dir vielleicht nochmal an das ist dann zu spät für die kündigung.
also unbedingt den 31.5 einhalten.
gruß m.

  22-05-2013 16:40  Christoph38
Kündigung befristeter Pachtvertrag
die Hauptfrage ist ob der Vertrag eine gültige Befristung enthält.

unter gültig verstehe ich zB. der Pachtvertrag endet am 1.10.2013 ohne wenn und aber


  23-05-2013 21:12  rotfeder
Kündigung befristeter Pachtvertrag
Hallo!
Wenn Fristen im Pachtvertrag stehen, so gelten natürlich diese Kündigungsfristen. Sonst gelten die gesetzlichen Fristen. Und da muß man jeweils ein halbes Jahr vorher kündigen. Da gibt es zwei Kündigungstermine einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Also die frühest mögliche Rücknahme wäre dann April 2014.
Als Beispiel: Die Kündigung erfolgt zum 1. 10. 2013 dann beginnt die 6 monate Kündigungsfrist, Pachtende ist dann 1.4.2014 Einvernehmliche Regelungen mit und ohne Fristen sind natürlich immer möglich.

  26-05-2013 14:15  permatec
Kündigung befristeter Pachtvertrag
Hi,

danke für die zahlreichen Beiträge. Ich habe mir jetzt Info von LLWK geholt:
Befristeter Pachtvertrag endet mit dem festgesetzten Datum, weder Fristen sind einzuhalten, noch eine Kündigung erforderlich. Allerdings ist es ratsam, schriftlich auf das Ende hinzuweisen, da sonst der andere Vertragspartner behaupten kann, dass er nichts davon wußte. In diesem Fall würde sich der Vertrag um ein Jahr verlängern.



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