Öpulverpflichtung kreuzt sich mit Pensionsantritt

Antworten: 10
  19-03-2013 17:41  manas
Öpulverpflichtung kreuzt sich mit Pensionsantritt
Hallo!
Folgende Situation:
Meine Frau als Betriebsleiterin bekommt ab 1.9.2013 die Bauernpension. Wir sind einkleiner Bio Betrieb im Öpul 2007 wo die Verpflichtung mit 31.12.2013 ausläuft.
Aus diversen Gründen haben wir einen "konventionellen" Pächter ausgewählt, dieser kann aber aufgrund der BIO Öpul Verpflichtung erst mit 1.1.2014 den Pachtvertrag beginnen. Nun muss meine Frau für 4 Monate nochmals zwischenverpachten. (An ein Familienmitglied). Natürlich könnten wir jetzt im MFA das ÖPUL aufkündigen aber das wäre noch ein größerer finanzieller Schaden, da ja noch alles mit Bio angebaut wurde.
Da dies mit erheblichen Beitragskosten für die 4 Monate verbunden ist, möchte ich fragen ob wer in ähnlicher Situation andere Lösungsmöglichkeiten gefunden hat.
L.G.
Fred

  19-03-2013 18:17  Fetzerl
Öpulverpflichtung kreuzt sich mit Pensionsantritt
@manas: Deine Situation ist nicht einfach; die einfachste Lösung wäre aber, dass deine Frau die Bewirtschaftung des Betriebes erst mit 31.12.2013 aufgibt. Da kann sie entweder die Pension um 4 Monate später beziehen (was sicher nicht gewollt ist) oder aber neben der Pension noch für 4 Monate den Betrieb weiterführen - das ist prinzipiell möglich, nur muss halt der SVB-Betrag für diese 4 Monate gezahlt werden (wird dann auf die Pensionshöhe angerechnet).
Ich kann schwer einschätzen, wieviel das ausmacht; an deiner Stelle würde ich den Betrieb noch die vier Monate in der Pension weiterführen; es ist am einfachsten und die Zwischenverpachtung (inkl. allen möglichen Geschichten rund um ÖPUL und so) ist nicht erforderlich.

LG, Franz


  19-03-2013 18:27  zehentacker
Öpulverpflichtung kreuzt sich mit Pensionsantritt
Hallo!
Bei einen kleinen Betrieb wird der SVB Beitrag nicht sehr hoch sein, daher würde ich wie Fetrzerl es beschrieben hat machen. Wegen vier Monaten einen Pachtvertrag machen, der Pächter müsste ja auch SVB Beiträge zahlen, wird wenig Sinn machen. Ihr bekommt natürlich fürs ganze Jahr Bioförderung. Alternativ kann man bis 15. Mai aus dem Vertrag aussteigen, dann ist natürlich die Förderung auch weg. Der Verpflichtungszeitraum ist schon erfüllt.

MfG ferdinand

  19-03-2013 19:11  Christoph38
Öpulverpflichtung kreuzt sich mit Pensionsantritt
Meiner Meinung nach ist es nicht ohne weiteres möglich Pension zu beziehen und trotzdem den Betrieb zu bewirtschaften. Das kann nur funktionieren,wenn der Betrieb sehr klein ist oder die normale Alterspension (=keine Frühpension) beantragt wird.

Deine Angaben erscheinen mir auch etwas widersprüchlich, einerseits ist von einem kleinen Betrieb die Rede, andererseits von erheblichen Beiträgen für 4 Monate.
Wir haben auch einen kleinen Betrieb, wo mich die Beiträge für 4 Mon nicht sonderlich stören würden.

Fix ist jedenfalls eines,da der Betrieb bzw. die Flächen weiterbewirtschaftet werden, wird wohl ener die SVB zahlen müssen.


  19-03-2013 20:08  reaner
Öpulverpflichtung kreuzt sich mit Pensionsantritt
Hallo Bei uns trifft die gleiche Situation zu jedoch ohne Bio. Meine Frau geht auch mit 1.9.2013 in Pension Unsere erste Kontaktadresse war die BBK vor Ort wo wir den den BBK-Berater diese Situation schilderten und die Frage stellten,können wir die ganzen Flächen ab 1.9.2013 den zukünftigen Pächter verpachten ohne das wir Probleme mit der AMA bekommen ( Rückzahlungen).
Wir nehmen bei anderen Maßnahmen teil als der zukünftige Pächter. Der BBK-Berater war scheinbar mit dieser Frage überfordert und meinte das bis Herbst nicht viel passieren wird .Meine Frau und ich
wussten soviel wie vorher.
Nach ca. 3 Wochen telefonierte ich mit einen Berater der GIS-Hotline der in einer anderen BBK Berater ist . Unter anderem stellte ich ihm dann die Frage über diese Situation Pension,Verpachtung und stellte fest der Mann kennt sich aus.
Er gab mir den Rat ich (Gatte derFrau) soll den Betrieb von 1.9.2013 bis 31.12.2013 vorübergehend pachten und erst dann mit 1.1.2014 den neuen Bewirtschafter verpachten. Somit kann uns mit Sicherheit seitens der AMA nichts zur Last gelegt werden. Angeblich kann die AMA bis 5 Jahren danach Überprüfungen durchführen und Rückzahlungen fordern
MFg

  19-03-2013 21:43  stoariedlbauer
Öpulverpflichtung kreuzt sich mit Pensionsantritt
Neuer Pächter kann mit 1.9. Vertrag antreten, darf allerdings im Herbst keine Düngung und keinen Herbstanbau durchführen.

  20-03-2013 09:41  321
Öpulverpflichtung kreuzt sich mit Pensionsantritt
Eine Auskunft bei einem SVB-Sprechtag wäre der Angelegenheit diehnlicher !
Wurde aber das Alter bei Frauen mit 60 oder Männer bei 65 überschritten, besteht die Möglichkeit
einer Optierung zu einem Mindestbeitrag!
Es besteht aber auch bei einer Erwerbsunfähigkeit ab diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit
einer Umwandlung in eine Alterspension!
Lg 321

  20-03-2013 10:11  walterst
Öpulverpflichtung kreuzt sich mit Pensionsantritt
Solche Fragen dürften ja öfters auftauchen, weswegen bei der Kammer dazu Auskünfte wohl abholbar sind. Im Notfall kann man auch sogar bei der AMA nachfragen bzw. auch bei der Biokontrollstelle wegen Einhaltungen der Verpflichtungen durch den Pächter. Übers Telefon können die eh nicht beißen.
Ich denke, dass es eine einfache Lösung geben wird, wenn sich der Pächter im Herbst an Deine Verpflichtungen halten kann.

  20-03-2013 23:09  179781
Öpulverpflichtung kreuzt sich mit Pensionsantritt
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass ein Bauer verschiedene Betriebe betreibt. Auch Bio und konventionell. Eine klare räumliche und wirtschaftliche Trennung ist allerdings Voraussetzung. Zuerst mit der Kontrollstelle und auch mit der AMA abklären, aber eigentlich müsste es möglich sein, dass der Pächter die Bioverpflichtung auf den Flächen weiterführt.

Gottfried

  21-03-2013 18:55  manas
Öpulverpflichtung kreuzt sich mit Pensionsantritt
Danke für die vielen Antworten!
Habe bei Abgabe des MFA und bei der SVA der Bauern nachgefragt.
Es gibt nur diese Lösung:
Vom 1.9 bis 31.12. zwischenverpachten, z. B. an mich ( Ehegatten) - Kosten 800,- Euro für 4 Monate ( Kleinbetrieb).
Die Variante mit dem neuen Pächter welcher sowieso mit 1.1.2014 pachtet schon mit 1. 9. 2013 einzusteigen und erst im Frühjahr anzubauen gilt nicht!!!
Auch die Variante, das meine Frau in der Pension die 4 Monate weiter wirtschaftet geht nicht!

L.G.
Fred



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