Antworten: 4
  11-02-2013 12:47  Hiesmayr
Rechnungsvorlage
Bin ich verpflichtet als pauschalierter Landwirt, meine freiwillig geführte Einnahmen/Ausgaben Rechnung ,der Agrarbehörde bzw. Gemeinde zwecks Gutachtenerstellung über die landwirtschaftl. Nutzung vorzulegen oder können sie das gar nicht verlangen ?
Bitte um rasche Antwort.

  11-02-2013 13:01  Fallkerbe
Rechnungsvorlage

behaupte einfach, du führst gar keine einnahmen / ausgaben rechnung. Du bist ja nicht dazu verpflichtet.
Und was du nicht hast kannst logischerweise auch nicht vorlegen.

  11-02-2013 15:28  Haa-Pee
Rechnungsvorlage
vorsicht falle hiesmayer du manövrierst dich gerade in den graubereich!

wenn du schon erwähnt hast dass du solche aufzeichnungen hast und machst dann bist du auch verpflichtet sie zu benützen!

dh wenn ein pauschalierter landwirt zb für seinen "hausgebrauch" eine zb doppelte buchführung macht wäre er eigentlich verpflichtet das dem fiskus mitzuteilen!

aber wo kein kläger da kein richter! dh solange das nicht coram publico ist geht davon keine unmittelbare verpflichtung aus.

anders ist das natürlich wenn das bekannt gemacht wurde dann musst natürlich deine aufzeichnungen abgeben herzeigen !

hast du jettz gesagt du macht aufzeichnungen oder nicht?

in deinem fall würde ich mich ganz schnell blöd stellen und dementieren dass du tagesaktuelle aufzeichnungen führst sondern nur eine "wischi waschi" belegsammlung um schuhkarton!

  11-02-2013 18:47  Christoph38
Rechnungsvorlage
wozu wollen die die Aufzeichnungen ?

wäre bei sowas extrem vorsichtig
vermutlich entsprechen die Aufzeichnungen auch nicht gesetzlichen Vorschriften, da man als Freiwilliger man ja nach Belieben aufzeichnen kann


  11-02-2013 20:11  claas300
Rechnungsvorlage
Haapee triffts auf den Punkt, so ist es.



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