30-12-2012 11:25  jo24
Pauschalierungsverordnung
Hallo
Wer von euch hat so wie ich mit der 120GVE Regelung bei der neuen Pauschalierungsverordnung in Zukunft ein Problem, bzw wer betreibt jetzt schon gewerbliche Schweinehaltung? Welche Formen gibt es da (GmbH...). Ist es möglich die Schweinehaltung in Form einer GmbH oder dgl zu betreiben mit Grund und Boden pauschaliert zu bleiben , wenn die Gebäude alle auf einer Parzelle stehen? Welche Steuer berater sind für Schweinehalter (NÖ, OÖ) zu empfehlen? Seht ihr noch Möglichkeiten die Vieheinheitengrenze auf etwa 150 VE zu heben - dann wäre dies in etwa gleich mit der 400 000 € Umsatzgrenze.
Auf eine angeregte emotionsfreie Diskussion.
Vielen Dank für eure Auskünfte!

lg jo24

  30-12-2012 12:03  JD6230
Pauschalierungsverordnung
Hallo,
also ich werde irgendwo bei 150 VE mich bewegen. Jedoch so wie es derzeit aussieht, bekomme ich außerdem einen Tierzuschlag zum Einheitswert und werde dann über die 75.000 EUR EHW liegen.

Ich war bereits von 2006 bis 2010 nicht mehr in der Vollpauschalierung. Habe mich damals für die doppelte Buchhaltung entschieden (der Grund war die ÜBergangsgewinnermittlung die in diesem Fall nicht zur Anwendung kommt).

Hatte damals mit drei Steuerberatern kontakt.
Der erste (spezialisiert auf LAndwirtschaft), wollte mir unbedingt eine Betriebsteilung mit meinen Eltern einreden - "es gibt keine Alternative"

Habe mich aber für eine kleinere Kanzlei entschieden, welche auch einige LAndwirte betreut - und habe brav Steuern bezahlt und werde dies in Zukunft wieder so machen.

Ob es sinnvoll ist, die Tierhaltung in einen Gewerbebetrieb auszulagern kann ich nicht sagen. Jedoch sollest du bedenken, dass du dafür eine eigene Flächenwidmung benötigtst.

400.000 EUR-Umsatzgrenge: wird erreicht mit ca 2500 verkauften MS (Preis netto 160,--) - also ca 850-900 Mastplätze - Es darf aber nichts anderes mehr verkauft werden (Getreide, Rübe, Raps, Mais,....)

  30-12-2012 12:05  JD6230
Pauschalierungsverordnung
Hab ich vergessen:
hatte einen Betriebswirtschaftslehrer der immer gesagt hat:
EUER ZIEL IST ES NICHT SO WENIG WIE MÖGLICH STEUERN ZU ZAHLEN, SONDERN SOVIEL WIE MÖGLICH!

  30-12-2012 12:38  zehentacker
Pauschalierungsverordnung

Speziell zu Schwein kann ich nichts beitragen. Nach meiner Erfahrung ist die Finanz bei zwei unterschiedlichen Betrieben, zum Beispiel der pauschalierte produziert Trauben, die Weinhandels-GmbH kauft diese und vermarktet den Wein bei der internen Verrechnung sehr aufmerksam. Ortsübliche Preise bei jeden Geschäft. MfG ferd


  30-12-2012 13:18  179781
Pauschalierungsverordnung
Wie zehntacker schreibt, bei so einer Konstellation wird sehr genau geschaut, dass alles korrekt abgerechnet wird. Aber das ist durchaus machbar.
Und wenn man einen Betrieb mit 50 ha Acker und 1000 Schweinemastplätzen auseinandernimmt, also die den Ackerbau und die Schweinemast getrennt betreibt, dann ist bei heutigen Preisen sicher der Ackerbau der Teil, der das meiste Geld abwirft. Folglich kann es steurlich etwas günstiger sein, die Landwirtschaft in der Pauschalierung weiterzubetreiben und die Schweinemast als Gewerbe, Ob es soviel ausmacht, dass sich der Aufwand auszahlt möchte ich aber bezweifeln.

Gottfried

  01-01-2013 10:47  zehentacker
Pauschalierungsverordnung
Hallo! Das Gesamtpaket, da gehört die Sozialversicherung und die Betriebsnachfolge eventuell auch schon mitbetrachtet, ist sehr komplex. In NÖ werden von der Kammer Betriebsübergabeseminare angeboten, kosten nur wenig und man kann natürlich nachfragen, würde ich jeden empfehlen. Mf G ferd

  01-01-2013 14:06  ANDERSgesehn
Pauschalierungsverordnung

@jo24
du jammerst wegen ²max² 400 verkauften ms
ein steuerberater in vertrauen sagt glasklar
ENTSCHLEUNIGEN.
der db in guten jahren von 9t€ und in schlechten
von 0t€ und im langzeitmittel von 2-3,5t€, im gegenzug
sind die kosten und aufwand von firmengründung,
aufzeichnung, steuerberater und steuer"N" nachteilig!
- tja, jakob a... sagte, von 11,5t tierhaltenden
betriebe in oö sind eh nur ~400 betriebe betroffen.-
- wenn er´s glaubt ..., ich glaub´s nicht. die politik
ist weltfremd geworden, denn die eigenversorgung
fällt dadurch.

@fgh
nicht mehr 10t/20t€ sondern 11/22t€ sind steuerfrei.
- auch sehr nachdenklich. 11t€ durch 14 monatsgehälter
ist nicht einmal die mindestsicherung einer der ordentlich
arbeitet und ein taugenichts auf selber stufe, brrrr ...

lg
ANDERSgesehn.

ps: @jo24 vergiß nicht in deiner rechnung, der reine
flächen-ehw wird auch um min. 10% erhöht.

pps: die NEGATIV-steuerzuckerl (möst-rückvergütung,
entwertung durch bau- und nutzgrundsteuer, pauschalierungsVO,
und im gespräch vom vgh das öpul) und dadurch verbundene
mindereinkommen sollte jeden klar sein, dass die nächsten jahre
die derzeitigen regierende parteien nicht mehr wählbar sind.
(nach dem motto, selber dreck am stecken und der andere soll´s
maul halten, weil ich dir deinen vorderungen nachgebe)







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