Kauf eines verpachteten Grundstückes ....

Antworten: 7
  24-10-2012 12:16  DJ111
Kauf eines verpachteten Grundstückes ....
Wie ist das?

Wenn der Besitzer ein Grundstück verpachtet hat und dieses nun an einen anderen als den derzeitigen Pächter während der Pachtvertragslaufzeit verkauft:

Darf der neue Besitzer das Grundstück nun sofort bewirtschaften oder erst nach Ende der Pachtvertragslaufzeit ...?

Gruß, DJ

  24-10-2012 13:08  Bachmann_3000
Kauf eines verpachteten Grundstückes ....
Der pächter darf das Grundstück so lange bewirtschaften bis der Pachtvertrag ausgelaufen ist!

  24-10-2012 15:48  pur
Kauf eines verpachteten Grundstückes ....
Wirklich ??
Im Frühjahr kaufte mein Nachbar einige Grundstücke von einer stillgelegten Landwirtschaft. Die Grundstücke waren alle an einen anderen Landwirt verpachtet. Es wurde eine Auskunft bei der Kammer
eingeholt: Pachtvertrag gilt, mußt halt noch bis zum Auslaufen der Pachtdauer warten! Danach holte er
sich Auskunft bei einem unabhängigen Rechtsberater (Anwalt). Und siehe da, Pachtvertrag ist aufgelöst,
da ja eine von den zwei ursprünglichen Vertragspersonen nicht mehr vorhanden ist. Nach der Veststellung durch den
Anwalt änderte auch die Kammer plötzlich Ihre Meinung.
Der neue Besitzer überließ kulanterweise dem alten Pächter den ersten Schnitt.
Zugetragen in NÖ Frühjahr 2012.

  24-10-2012 16:42  DJ111
Kauf eines verpachteten Grundstückes ....
Ich hab selbst eine Antwort im www gefunden - guckst du link:

@ tria: Sorry, bzgl. Unterschied Besitzer und Eigentümer hab ich einen Fehler gemacht, aber nach dem Artikel dürftest du dich bzgl. der Beendigung des Pachtverhältnisses irren ....

Ich hoff mal, dass das stimmt?
 


  24-10-2012 17:31  servusdiewadln
Kauf eines verpachteten Grundstückes ....
@tria
der neue eingentümer hat die möglichkeit den pachtvertrag unter einhaltung entsprechender fristen aufzulösen!!!!!
kauf bricht also nicht pacht, weil der pachvertrag normal weiterlaufen würde, aber es eben dem käufer diese möglichkeit eingeräumt wird, einen pachtvertrag während der laufzeit zu kündigen



  24-10-2012 18:02  Restaurator
Kauf eines verpachteten Grundstückes ....
@dj111:
da wett ich eine kiste bier, dass die infos von deinem link nur teilbedingt richtig sind. eher scheint mir der herr die interessen der momentan schwarmmässig auftretenden invest-käufer zu sein um denen das freischiessen der erworbenen grundstücke zu erleichtern.
z.b.: "Wurde der Pachtvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, ist der Käufer an die vereinbarte Vertragsdauer nur dann gebunden, wenn das Pachtrecht im Grundbuch einverleibt ist."
wenn du etwas kaufst, dann hast du auch eine gewisse nachforschungspflicht. meine nachbarn müssen z.b. jetzt ein servitut über ihren grund akzeptieren, das das letzte mal vor 21 jahren, also 1 jahr vor ihrem kauf, ausgeübt wurde. die richterin legte ihrem urteil zugrunde, dass man beim kauf nachfragen muss ob es nicht-verbücherte servitute gibt und zwar sowohl beim verkäufer, als auch bei den nachbern.
unbefristete können - so wie z.b. geschäftsräumlichkeiten - unter fristeinhaltung gekündigt werden.
befristete können einseitig nicht gekündigt werden, ausser es liegt eine das objekt schädigende bewirtschaftung vor.
ich weiss schon, dass in der praxis oft anderes geschieht als in letztinstanzlichen urteilen, aber wer geht schon wegen einem stück acker bis zum höchstgericht.
übrigens gab es zu diesem thema schon einmal einen thread - ich finde ihn aber leider nicht.
wäre als gezwungen justizerfahrener :) laie sehr neugierig, wie afh das sieht.
nachdem die angaben bezüglich landwirtschaftlicher pacht sich weitestgehend mit den regelungen für geschäftsräumlichkeiten decken (und nichts anderes sind äcker und wiesen im letzten sinn für einen bauern), wird auch die kündigung bei befristeten verträgen nicht aus der reihe tanzen.
siehe:
 


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