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Es sind 72 Diskussionen online

Es sind 72 Diskussionen online!

Recht ist nicht immer gerecht

  Antworten: 34

Name: 12-12-2005 12:54 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 2 ]
Wie zum Recht kommen?
Wo gibt es gute Anwälte? Was können Rechtschutzversicherungen? Welche Erfahrungen haben Sie mit Anwälten gemacht?
Name: hape 12-12-2005 21:42 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 37 ]
Wie zum Recht kommen?
Kommt auf die Situation und Lage darauf an.
Prozesse nach STGB als Geklagter nie ohne Rechtsbeistand!
Als Zeuge und Ankläger auch kaum Chancen ohne juristischen Beistand kann aber bei Verhandlung und Zeugenaussage nicht Unvorteilhaft sein ohne direkt mitgenommenen Rechtsanwalt aber informiert sollte er auf jedenfall sein da man sonst kaum Chancen hat auf Gerichtsauskünfte hat.

Wenn möglich sollte man auf einem persönlich privaten Bekannten Rechtsanwalt zurückgreifen nach eigener Erfahrung bessere und günstigere Betreuung.
Und immer vorher nach den ungefähren Kosten fragen da man bei Gerichtsangelegenheiten und Prozessen sehr viel Geld bezahlen könnte.
Habe dieses Jahr als Privatperson und Nebenkläger bei einem Körperverletzungsprozess (Anzeige durch mich,Kläger Staatsanwaltschaft)
ganz ordentlich gewonnen (prozess schmerzensgeld usw)indirekt mit Rechtsanwalt informiert aber bei Verhandlung nicht anwesend(protokolle nachlesbar)
Stieg bei der Sache mit Gewinn aus.
Rechtsschutzversicherung sehr zu empfehlen schütz und minimiert auch das Risiko bei besser situierten und dadurch Finanzkräftigen Prozessgegner (Firmen ÖBB Staat AMA usw) nicht in einem finanziellen Kollaps endet und auch Aussicht auf Erfolg gegeben ist.



Name: 13-12-2005 07:10 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 11 ]
Wie zum Recht kommen?
Ich habe schon viele Jahre eine umfassende Rechtsschutzversicherung (bertrieblich+privat) und habe schon einiges ausgefochten. Man lässt sich dann einfach nicht so viel gefallen. Meistens ist gar kein Gericht notwendig.
Name: 13-12-2005 10:59 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 70 ]
Wie zum Recht kommen?
@ Hape : Du sagst es richtig ... finanzkräftige Gegner wie ÖBB oder AMA....... In AMA Angelegenheiten hilft Dir zumindest bisher aber KEINE Rechtsschutzversicherung - {ich weiß es aus eigener Erfahrung} es sei denn Du klagst die Kammer auf Beratungschaden oder der Vorortprüfer macht Fehler und Du klagst ihm auf Schadenersatz!
Mein Versicherungsmakler sagt, er könne sofort zig Rechtsschutzversicherungsverträge abschließen wenn eine Versicherung das AMA-Risiko eingehen würde.
In meinen AMA - Berufungsfall habe ich Recht bekommen - nach aufsässigen Nachfragen und viel Geduld und Zeitaufwand. Was mich aber bei der AMA am meisten ärgert ist, dass auch bei ganz eindeutigen Fehlern seitens der AMA es für den Bearbeiter keine Konsequenten gibst. Wenn ein Steuerprüfer derartige Fehlleistungen erbringt so bekommt er große Probleme mit der Dienstaufsicht.
Name: giebenrath 13-12-2005 21:13 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 213 ]
Wie zum Recht kommen?
... habs dir schon einmal gesagt, wechsle den Versicherungsmakler! deine Behauptungen bzgl. Umfang eines Betriebsrechtschutzes sind falsch!!!
gehe direkt zu einer Versicherung, sei es die Zürich Kosmos, Generali etc. und lasse dich direkt beraten. bei mir wurden sämtliche Kosten bei einem Rechtsstreit mit der AMA übernommen. weiters sind mir einige Fälle bekannt, wo es sich ebenso verhalten hat! mit einer jährlichen Beitragssumme von weit über 1000€ sicherlich nicht billig.

die einzige Versicherung, die ich bei einen Makler abschließe, ist eine Kfz-Haftpflicht und vielleicht auch noch eine Kasko, aber dann ist schon Schluß!

mfg
Hans
Name: 14-12-2005 07:30 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 70 ]
Wie zum Recht kommen?
. Auch unsere Versicherungsvertreter von Zürich und Generali sagen nach Nachfrage : Es gibt derzeit keine Rechtsschutzversicherung gegen behördliche Verfügungen. Darunter fallen eindeutig auch AMA Sanktionen egal ob gerecht oder ungerecht. Du bekommst nur Beratung und Unterstützung im Schadenersatzklagefall. Oder war es bei Dir ein Kulanzfall weil Du Großkunde bist? 1000€ Prämie für eine R-Schutz versicherung deuten darauf hin!
Andere Rechtssachen sind meistens problemlos gedeckt.
Name: 14-12-2005 18:17 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 2 ]
Recht ist noch lange nicht Recht
In unserer Republik glaubt man, in einem Rechtsstaat zu sein. Denkste,
was glauben sie, wieviel übervorteilt werden und sie trauen sich nicht ein Gericht anzurufen, weil sie das finanzielle Risiko nicht tragen können. Schade, aber ich habe schon viel erlebt und dies immer wieder festellen müssen. Auch mit den Versicherungen ist Vorsicht geboten. Ich hatte über 20 Jahre einen Vollrechtschutz bei der Generali und als ich ein Schadensfall hatte, zog die Versicherung zurück, da der Gegner auch bei Ihnen versichert war.Ich hätte also zuerst die Versicherung klagen müssen, daß sie den Fall übernimmt. Wer Geld hat, kommt auch besser zum Recht, wenn er auch nicht im Recht ist.
Name: 14-12-2005 20:30 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 4 ]
Rechtsschutz bei AMA Streitigkeiten
Ich habe eine Rechtsschutzdeckung bei AMA Streitigkeiten.
Also so etwas gibt es.
Schaut mal unter:
www.lwd.at
In der heutigen streitbaren Zeit ist eine ordentl. RS Versicherung schon sehr wichtig. Und allein wen der sog. " Gegenüber " weiß es gibt eine Rechtsschutzdeckung, wird das Gespräch gleich viel einfacher.
Und in den meisten Fällen erübrigt sich der Weg zum Gericht.
Name: 14-12-2005 20:33 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 4 ]
Wie zum Recht kommen?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung für AMA Streitigkeiten.
Also auch das gibt es.
Schaut mal unter:
www.lwd.at
Name: Malefizkerl 14-12-2005 21:14 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 127 ]
Wie zum Recht kommen?
nur zur Ergänzug: die AMA ist KEINE Behörde und kann somit
natürlich auch keine behördlichen Bescheide erlassen!!

kenne einige Fälle, wo die Rechtschutzversicherung, bei Streitigkeiten mit der AMA bezahlt hat.
Name: Moarpeda 14-12-2005 21:31 nach oben

Tagebuch
Beiträge [ 167 ]
Recht ist noch lange nicht Recht
"Uman Weg und uman Roan ist die Wöld holt oft z ´kluan"

Man sollte auf keinen Fall glauben mit einem Rechtsanwalt kommt man automatisch zu seinem Recht.

Es ist in den meisten Fällen wahrscheinlich besser sich beim Gericht kostenlos beraten zu lassen oder nachzugeben oder sich mit dem Gegner auszureden oder zu verzichten.

Leider kommt die amerikanische Unsitte alles mit Rechtsanwälten (wiederum nur für Betuchte leistbar) durchzusetzen auch zu uns.

Habe mein langes Leben lang keinen Prozess geführt, mir damit keine schlaflosen Nächte und sicherlich auch keine finanziellen Nachteile eingehandelt.


Name: Kurt56 14-12-2005 23:13 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 1 ]
Rechtsschutz bei AMA Streitigkeiten
KEINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN DECKT KLAGEN GEGEN DIE REPUBLIK
da hast du schon recht. nur was hat die AMA mit der Republik Österreich zu tun?
wenn du bei deiner Rechtschutzversicherung auch Vertragsrechtschutz dabei hast, so hast du auch bei Problemen mit der AMA deinen Rechtsschutz.
sonst hätte ich mir zwei Jahre Rechtsstreit mit dieser lieben Organisation nicht leisten können.

gruß kurt
Name: 15-12-2005 07:38 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 70 ]
Wie zum Recht kommen?
@ Malefixkerl: Das die AMA keine Bescheide erlassen darf ist schlichtweg falsch. Wieviel Bescheide von der AMA willst Du sehen? Und gegen einen Bescheid kannst Du berufen. Wird die Berufung abgelehnt mußt Du zu einem Rechtsanwalt gehen um dagegen ankämpfen zu können. Hier zahlt die R- Versicherung nur eine Beratung! Auf keinen Fall den vorgeschriebenen Rechtsbeistand.
Es sei denn - entweder aus Kulanz oder im Schadenersatzklagsfall gegen einen Dir namentlich bekannten AMA Mitarbeiter z. B. Vorortprüfer der bewußt oder unbewußt die Sanktionen ausgelöst hat. In allen mir bekannten Rechtsstreitfällen mit der AMA direkt hat keine R-Versicherung die Kosten übernommen , es sei denn in Kulanz.

Name: 15-12-2005 07:53 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 70 ]
Rechtsschutz bei AMA Streitigkeiten
Die Hintergründe bei Dir würden mich konkreter interessieren! Ich selbst habe eine gute R-Versicherung und auch schon bei anderen Versicherungen angefragt: Bisher gab es KEINE Deckung bei Streit mit der AMA es sei denn als Schadenersatzklage gegen Beratungsfehler der Kammer oder gegen einen namentlich bekannten Mitarbeiter.
Name: innerhuber 15-12-2005 07:54 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 10 ]
Recht ist nicht immer gerecht
Hallo Leute,
diese Diskussion zu verfolgen ist interessant - die AMA dürfte wirklich das unbekannte Wesen sein.
Die Aussage, es gibt keinen Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Förderungen ist einfach falsch - es gibt allerdings nur 2 Versicherer in Österreich, die diese Deckung schriftlich und sachlich richtig haben. Die anderen reden darüber - es gibt Bereiche im Bereich der Förderung, die muß jeder RS-Versicherer, der allgemeinen Vertragsrechtsschutz hat, decken - die meisten Fälle sind allerdings nicht versichert.
Weil: Die AMA stellt eindeutig Bescheide aus, ist aus der Konstruktion heraus der verlängerte Arm des Bundesministeriums - daher meist keine RS Deckung - wenn nicht schriftlich vereinbart.
Wenn ein Makler sagt, dass es nicht versicherbar ist - dann gute Nacht, dieser Bereich ist schon seit einiger Zeit versicherbar - sollte er eigentlich wissen.
Franz Innerhuber
Name: innerhuber 15-12-2005 07:57 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 10 ]
Recht ist noch lange nicht Recht - oder doch ?
Mein Tip,
Rechtsschutzversicherung bei einem unabhängigen Rechtschutzversicherer - alles andere ist immer ein Problem.
Franz Innerhuber
Name: 15-12-2005 08:09 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 70 ]
Recht ist noch lange nicht Recht - oder doch ?
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Der sichs leisten kann hat meistens Recht!
Rechtsschutzversicherungen haben ganz komplizierte Klauseln- man braucht dazu fast schon Rechtsberatung wenn man deren Schutz in Anspruch nehmen will oder muß. Wenn 2 Gegner die gleiche R-Versicherung haben wirds erst richtig lustig!
Name: stb 15-12-2005 11:04 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 683 ]
Rechtsstaat ist nicht gleich Recht
Es ist zwar so, dass wir in einem Rechtsstaat leben, das hat seine Vorteile, aber auch seine Grenzen.

Niemand kommt bei uns ins Gefängnis, ohne zu wissen welche Tat er begangen haben soll. Niemandem wird sein Grund weggenommen, ohne zumindest enteignet worden zu sein.

In einem Rechtsstatt zu leben, heisst aber nicht immer und noch dazu gratis zu seinem Recht zu kommen.
Wer sich in einen Prozess hineindenkt, sollte auch daran denken, dass Recht zu haben, auch eine sehr subjektive Seite hat, es glauben nämlich beide Parteien daran Recht zu haben.
Es gibt kein freischwebendes Recht, über allen Niederungen des Alltags.

Rechtsstatt heisst nur, dass es Mechanismen gibt, die einem zu seinem (vermeintlichen) Recht verhelfen können, Rechtsstatt garantiert nicht Recht zu haben.

Wer nun meint Recht zu haben, der muss dies nicht nur selber wissen, sondern zudem noch andere Personen (zB Richter) davon überzeugen, wobei die andere Seite das Gegenteil tut.
Nun kann es passieren, dass die Gegenseite geschickter ist, bessere Beweismittel hat etc und nach freischwebenden Gerechtigkeitsvorstellungen zu unrecht den Prozess gewinnt.

Weil mitunter der Falsche verurteilt wird, oder der Falsche den Prozess gewinnt, heisst es aber nicht, dass das Verfahren unfair war.

Auch in einem Rechtsstatt wird derjenige der sich um seine eigenen Belange nicht ausreichend kümmert, weil er glaubt er hat ohnehin Recht, nie zu seinem Recht kommen.
Name: stb 15-12-2005 13:57 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 683 ]
Rechtsstaat ist nicht gleich Recht
Das ist wohl so eine Art von Freudscher Verschreiber, wenn man über den Rechtsstaat schreibt und dabei Rechtsstatt rauskommt, sozusagen statt des Rechtes ??
Name: FrankFrei 15-12-2005 14:41 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 579 ]
Recht ist nicht immer gerecht - Rechtsschutz vs AMA
Hallo Innerhuber

wäre es denn möglich die zwei vom dir angesprochenen Versicherer hier zu nennen? Gesellschaft und Bezeichnung des "Versicherungspaketes?

Würde mich als Bündelversicherter interessieren. Danke!




Name: sysadmin 16-12-2005 12:52 nach oben

Tagebuch
Beiträge [ 22 ]
Wie zum Recht kommen?
test
Name: innerhuber 19-12-2005 07:55 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 10 ]
Wie zum Recht kommen?
Ich glaube, hier sitzen viele einem Irrtum auf - es gibt tatsächlich nur 2 Versicherer in Österreich, die einen derartigen Rechtsschutz anbieten. Natürlich gibt es Fälle, wo der normale Vertragsrechtsschutz reicht - auch bei der AMA - dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Bestimmte Streitigkeiten mit der AMA deckt kein normaler Rechtsschutz.
Es gibt einen einfachten Test: lasse Dir von Deinem Versicherer schriftlich geben, dass in seinem Rechtsschutz alle Streitigkeiten mit der AMA, ohne jegliche Ausnahme versichert ist - wenn Du das bekommst - perfekt -sonst Vorsicht.

Das Thema Rechtsschutz ist überhaupt ein sehr interessantes - aus meiner Sicht gibt es nur 2 - 3 Versicherer in Österreich, die einen umfassenden und zugleich kostengünstigen Rechtsschutz anbieten.

Wenn ein Makler sagt, man könne so etwas nicht abschließen, dann würde ich sagen, er kennt sich in Sachen landwirtschaftiche Versicherung nicht sehr gut aus.

Franz Innerhuber


Name: innerhuber 19-12-2005 07:56 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 10 ]
Wie zum Recht kommen?
Irrtum, die AMA hat sehr wohl den Status einer Behörde - stellt Bescheide aus - und darum sind nur ein TEil der Streitigkeiten im Rechtsschutz erfaßt!

Franz Innerhuber
Name: 19-12-2005 08:28 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 70 ]
Wie zum Recht kommen?
Mein Makler kennt sich sehr wohl gut aus, er ist gerade im LW - Bereich besonders spezialisiert und gerade deswegen und in Kenntnis meines inzwischen erledigten Falles recherchiert er noch immer. Er ist bei einem großen Maklerverband wo auch seine Kollegen ihre Erfahrungen einfließen lassen!
Gerade mein "Beispielsfall" ist im Vorjahr ca 65 Bauern passiert und wäre nur durch eine Schadenersatzklage der Landwirtschaftskammer von der Versicherung gedeckt gewesen. Auch die erwähnten Versicherungen (Zürich Kosmos und Generali) haben die Kostenübernahme in so einem Fall gegen die AMA abgelehnt.
Solange eine Versicherung die Streitkosten derartiger Fehlleistungen der AMA nicht voll Rechtzschutzmäßig übernimmt, kann man mit guten Gewissen von keiner Deckung in AMA Angelegenheiten sprechen!
Ich habe Bedenken den Fall noch genauer zu erklären weil dann daraus die Identität des betroffenen Betriebes ersichtlich wird. Schon einmal habe ich nach einen aufmümpfigen Telefonat kurze Zeit später eine extrem genaue Vorortkontrolle gehabt. Zufall??? Es hat keine Beanstandung damals gegeben - aber wer weiß das alles heute so genau bei den Cross- Complice Bestimmungen! Wenn der Vorortprüfer hier etwas finden will oder muß, so wird es ihm sicher gelingen.
Allein die Dieselbevorratung entspricht in den wenigsten Fällen diesen Bestimmungen.
Ein wirklicher Rechtsschutz gegen AMA-Schikane und Prüferlaunen wäre höchst notwendig!
Name: Karl-Heinz 19-12-2005 23:47 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 2 ]
Wie zum Recht kommen?
Hier geben sich Unwissenheit und Unbelehrbarkeit die Hand. Habe schon seit längerer Zeit eine Rechtschutzversicherung, die bei einem Rechtsstreit mit der AMA uneingeschränkten Schutz bittet. Dieser Umstand, ist in der Police, auch im Detail angeführt. Die Erweiterung des Betriebsrechtschutzes, nennt sich genau "Förderungs-Rechtschutz"
Meiner Meinung nach, zwar eine etwas unglückliche Formulierung, aber was solls.
Weiters wurde hier auch geschrieben, daß es keine Rechtschutz für
vorsätzliche Delikte gibt. Auch hier stimmt die Aussage nicht. Hab bei meinem Packet auch einen sogenannten "Straf Rechtschutz für Vorsatzdelikte" dabei.
Für den ungläubigen Thomas über mir, starte Google und suche mit folgenden Begriffen "Förderungs-Rechtschutz" und
"Straf Rechtschutz für Vorsatzdelikte"
Und deine Vers.Makler, sollte den Beruf wechseln!


lg
KarlHeinz
Name: 20-12-2005 13:07 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 70 ]
Wie zum Recht kommen? Frage an die Redaktion?
Warum wurde mein Beitrag von heute vormittag entfernt?
Name: angelika 20-12-2005 13:35 nach oben

Tagebuch
Beiträge [ 44 ]
Wie zum Recht kommen? Frage an die Redaktion?
An alle User!
Aufgrund technischer Probleme mit dem Diskussionsforum sind alle Beiträge von heute im unergründlichen Daten-Nirvana verschollen.

Wir bitten um Verständnis!
Das Team von landwirt.com

Name: 21-12-2005 09:27 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 70 ]
Wie zum Recht kommen?
@ Karl -Heinz: Hast Du Dein Wissen darauf bezogen?


FÖRDERUNGS-RECHTSSCHUTZ

1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?

Versicherungsschutz hat im Landwirtschafts-Rechtsschutz in Verbindung mit einem Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich gemäß Artikel 22 ARB der Versicherungsnehmer für Versicherungsfälle, die mit Förderungen für den versicherten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar zusammenhängen.

2. Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

2.1. aus Verträgen über die Förderung für den versicherten landwirtschaftlichen Betrieb;

2.2. wegen der Rückforderung von Förderungen für den versicherten landwirtschaftlichen Betrieb in Verwaltungsverfahren bis maximal 3% der Versicherungssumme.

3. Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)

Im Förderungs-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Österreich erfolgt und dafür die Zuständigkeit eines staatlichen österreichischen Gerichts oder einer österreichischen Verwaltungsbehörde gegeben ist.

4. Wartefrist

Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.

5. Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

Es gelten die Regelungen des Artikels 6 ARB.



Ergänzend zu Artikel 6.7.6. ARB gilt als vereinbart, dass bei Zusammentreffen von gedeckter und nicht gedeckter Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in einem Verwaltungsverfahren der Versicherer die Kosten nur anteilig im Verhältnis der Bemessungsgrundlagen für die Honorierung anwaltlicher Leistungen trägt.

6. Obliegenheit

In Ergänzung von Artikel 8 ARB gilt als Obliegenheit des Versicherungsnehmers, vor der Interessenswahrnehmung im Zusammenhang mit der Rückforderung einer Förderung eine Stellungnahme der zuständigen Landwirtschaftskammer einzuholen.

7. Rechtsgrundlage

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Gemeinsamen Bestimmungen sowie die Besonderen Bestimmungen des versicherten Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes der ARB.

Genau mit DIESEM Vertragstext werden Leichtgläubige zu einem Rechtversicherungs-Vertragsabschluß animiert! Bei genauen Hinterfragen sind die allermeisten AMA Streiterein damit NICHT gedeckt!
Eine persönliche Frage : Bist Du noch Versicherungsvertreter oder nur mehr Musiker ? Ich glaub , ich kenn Dich ??? Warum nennst Du die Versicherung nicht welche alle AMA Rechtsstreitkosten übernimmt?



Name: innerhuber 21-12-2005 16:32 nach oben
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AMA Streitigkeiten
Es gibt grundsätzlich derzeit 2 Gesellschaften, die sich mit der Materie auseinander gesetzt haben und Schutz bieten - Roland und Arag.

Zur persönliche Frage: ich bin schon seit 20 Jahren kein Versicherungsvertreter und war eigentlich auch nie wirklich Musiker (Beruflich) . Fragen gerne an mich!

Franz Innerhuber
Name: 21-12-2005 18:33 nach oben
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Beiträge [ 70 ]
AMA Streitigkeiten Wer bist Du wirklich?
Bist Du nun der Innerhuber , der Karl Heinz oder gar der Hans Giebenrath oder auch noch sonstwer? Warum wechselst Du ständig Deinen Nicknamen?
Ich kenn die Geschichte von Fink und Fliederbusch........ ...!

......und nun zur Sache:Das ist ja das Schöne: Keine der von Dir genannten Versicherungen bietet einen wirklich vollen Rechtsschutz bei AMA Streitereien! Ich hab selbst genauestens recherchiert und auch durch meinen Makler recherchieren lassen! In meinem Streitfall mit der AMA handelte es sich um eine eindeutige Fehlleistung eines mir leider namentlich nicht bekannnten AMA Mitarbeiters.Der Berufung beim LW-Ministerum wurde nach ständiger lästiger Nachfrage meinerseits und langen Warten mit einer geradezu haarsträubenden Begründung stattgegeben. Eine Unterstützung meiner R- Versicherung hat es nicht gegeben! Und auch keine andere R- Versicherung hätte die Kosten bei aufrechter Versicherung übernommen - es sei denn Schadenersatzklage der Kammer oder des unbekannten Mitarbeiters der AMA.
Glaubst Du wirklich im Ernst das eine Versicherung zu Dir sagt " Die Kosten übernehmen wir" und zum nächsten "Tut uns leid, derartige Fälle sind nicht gedeckt" ?????
Name: giebenrath 21-12-2005 20:44 nach oben
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Beiträge [ 213 ]
AMA Streitigkeiten Wer bist Du wirklich?
du mir nichts unterstellen!!

Hans
Name: innerhuber 22-12-2005 08:37 nach oben
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AMA Streitigkeiten Wer bist Du wirklich?
Übrigens - ich bin immer Franz Innerhuber, heiße auch so und wechsle keine Namen.
Da ich Deinen Fall nicht im Detail kenne, kann man auch keinen Kommentar abgeben. Über den genauen Versicherungsschutz und die Vorteile einer RS Versicherung für diese Streitigkeiten kann man auch hier im Forum nicht genau ausführen. Rechtsschutzversicherungen generell sind sehr komplex, haben immer wieder diverse Ausschlüsse und sind somit keine "eierlegende Wollmilchsau". Jeder muß für sich selbst entscheiden, welchen Weg er geht - ich empfehle jedenfalls einen derartigen Rechtsschutz
Franz Innerhuber
Name: 22-12-2005 11:53 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 70 ]
AMA Streitigkeiten Wer bist Du wirklich?
@ Innerhuber : Der Irrtum ist deshalb entstanden wei Du dich angesprochen fühltest als ich KarlHeinz antwortete. Entschuldige bitte!

Im Übrigen hast Du die Problematik endlich auf den Punkt gebracht! Vertreter stellen die R- Versicherung oft als Wollmilchsau dar bis man draufkommt wie es wirklich ist. Makler sind da viel vorsichtiger weil haftbar!
Name: innerhuber 22-12-2005 11:58 nach oben
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Beiträge [ 10 ]
AMA Streitigkeiten Wer bist Du wirklich?
War ja kein Problem - übrigens - schöne Feiertage!
Franz Innerhuber
Name: realist 01-02-2006 20:27 nach oben
Tagebuch
Beiträge [ 71 ]
AMA Streitigkeiten Wer bist Du wirklich?
Ich habe meinem Makler die Diskussions lesen lassen. Dieser hat dann bei ARAG Österreich um eine Stellungnahme angesucht. Dort habe ich folgende Informationen erhalten:

Bei dem in diesem Forum diskutierten Thema geht es offenbar um die Frage, wieweit in der RS-Versicherung ein Versicherungsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Gewährung, aber auch mit einer allfälligen Rückforderung von Förderungsmitteln an landwirtschaftliche Betriebe, begründbar ist.



Dazu muss zunächst klargestellt werden, dass es zwei rechtlich unterschiedliche Wege gibt, auf denen diese Förderungen abgehandelt werden.



1) Schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Förderungswerber und dem Geber (in unserem Falle die AMA).

2) Der Geber agiert als Behörde, die Abhandlung erfolgt im Bescheidwege, also als verwaltungsrechtlicher Akt.





Zu 1) Liegt ein solcher Vertrag vor, dann gelten dafür die Versicherungsbedingungen für den "Allgemeinen VertragsRS" im Betriebsbereich.

Umfasst ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des VN über bewegliche Sachen (Geld gilt als bewegliche Sache). Als Versicherungsfall gilt der tatsächliche oder behauptete "Verstoß" gegen eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung durch den Gegner oder den VN. Daher gehört hier herein auch das Thema "Rückforderungen".



Unser Landwirtschafts-RS beinhaltet grundsätzlich diesen Vertrags-RS (kann auf Wunsch ausgeschlossen werden) und zwar ohne eine Streitwertobergrenze, wie sie von den Mitbewerbern üblicherweise verlangt wird.



Dieser Teil ist im Vertrag Ihres Kunden enthalten.



Zu 2) Erfolgt die Vergabe auf diese Weise, kann ein Versicherungsschutz nur und ausschließlich für den Fall von Rückforderungen von Förderungsmitteln begründet werden.

In der RS-Versicherung finden Sie grundsätzlich keine Deckungsmöglichkeiten für Verwaltungsverfahren. Der Grund dafür ist der, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, den Staat, bzw. die Behörde zu einem Kostenersatz zu zwingen, auch dann nicht, wenn durch die Intervention des Rechtsanwaltes eine Änderung oder Aufhebung des ursprünglichen Bescheides erreicht werden konnte!



Von diesem Grundsatz gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, so im Sozialversicherungs-RS gem. Art.24.2.2. ARB 2003, im Führerschein-RS und

neu in unserem Angebot seit dem Tarif 2005 den FÖRDERUNGS-RS gem. ERB 2005, Art E/2, der im Diskussionsbeitrag: "Wie zum Recht kommen?" inhaltlich komplett wiedergegeben ist.



Dieser Teil ist im vorliegendem Vertrag nicht enthalten.



Was ausserdem im Beitrag "Halbe" vom 19.12.05 allenfalls sonst noch angesprochen wird, lässt sich nicht beantworten, da der zugrunde liegende Sachverhalt nicht beschrieben ist.



Ausdrücklich weise ich aber darauf hin, dass es eine RS-Versicherung für alle nur denkbaren Fälle nicht gibt. Dafür müssten nämlich Prämien verlangt werden, deren Höhe eine RS-Versicherung für die meisten Kunden unfinanzierbar machen würden.




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