Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?

Antworten: 24
  22-04-2012 11:01  stefan_k1
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Wenn ein Grundstück das für 10 Jahre verpachtet ist nach 5 Jahren vom Besitzer verkauft wird beendet es nicht automatisch den auf 10 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrag d. H. der Pächter hat weiterhin das Recht den Grund zu bewirtschaften und auch die Zahlungen der EU zu kassieren bis die 10 Jahre um sind.
Wie ist es aber bei einem Todesfall des Besitzers wenn der Pachtvertrag auf 10 Jahre abgeschlossen ist und erst 5 Wirtschaftsjahre vergangen sind? Ist das gleich wie beim Verkauf?

  22-04-2012 11:13  helmar
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Nein.
Mfg, Helga

  22-04-2012 12:12  martin2503
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Da lebst du aber in einer falschen Hoffnung.
Jeder Kaufvertrag hebt einen Pachtvertrag auf!!
Schon alleine die Formulierung "um die Zahlungen der EU zu kassieren" ist wieder Typisch für einen, hier häufig anzutreffenden, Forumssuderer. - Willst du wirtschaften oder, "ohne etwas zu geben nur kassieren."

  22-04-2012 12:22  stefan_k1
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
@ Martin 2503 ich lebe nicht in einer falschen Hoffnung da es mich nicht betrifft sondern von einem Bekannten das Proplem ist. Ich wäre mit Vorurteilen wie du sie formulierst etwas vorsichtig ohne zu wissen welchen Hintergrund die Sache eigentlich hat. Was hat das Wirtschaften "ohne etwas zu geben nur kassieren" mit meiner eigentlichen Frage zu tun?


  22-04-2012 13:07  Rocker45
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
@ Stafan: Wenn im Pachvertrag irgendwo im Kleingedruckten Steht "geht auf den Rechtsnachfolger über", dann bleibt er bestehen, ansonsten hat der Erbe, Käufer ect. immer das recht den Pachtvertrag zu lösen.

  22-04-2012 13:21  179781
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Kauf bricht nicht Pachtung heißt es von Alters her.
Der Pachtvertrag geht an Käufer, Erben oder sonstige Nachfolger über, die können ihn dann im Rahmen der im Pachtvertrag vereinbarten Fristen kündigen. Wenn im Pachtvertrag 10 Jahre drinstehen, dann müssen sie sich auch da dran halten. Im Zeifelsfall auf jeden Fall gleich mit dem Pachtvertrag zu einem Rechtsanwalt/Notar gehen, der kann klären, was im Vertrag wirklich an BEdingungen drinssteht.

Gottfried

  22-04-2012 15:37  0815
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
@gottfried
Stimmt nicht! Der Pachtvertrag geht zwar auf den neuen Besitzer über, aber der hat die Möglichkeit, innerhalb einer gewissen Frist den Pachtvertrag aufzukündigen. (Glaube innerhalb eines halben Jahres) Die Kündigungsfrist des neuen Besitzers gegenüber dem Pächter ist ein halbes Jahr. Bei uns waren einige solcher Fälle, die wurden mit 30.9. gekündigt. Der alte Pächter kann noch seine Ernte einfahren, der Neue kann schon die Herbstvorberteitung durchführen.

  22-04-2012 15:39  0815
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Nachtrag,
nur wenn der Pachtvertrag im Grundbuch für eine gewisse Zeit eingetragen ist, dann kann der bisherige Pächter eben bis zur vereinbarten Laufzeit bleiben.

  22-04-2012 18:00  rbrb131235
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
179781 hat vollkommen recht.

Grüsse 13

  22-04-2012 18:03  rbrb131235
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
AHF würde ganz bestimmt detailiert Auskunft geben können,

Grüße rbrb13

  22-04-2012 18:26  Dinosteyr
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
hallo erst mal an alle
verkauf bricht keinen pachtvertrag auser es ist im vertrag festgehalten so ist es halt in der steiermark.
und zu deiner eigentlichen frage sagt ein altes sprich wort tod bricht pacht auser es steht etwas anderes
im vertrag aber normale verträge die du bei lk machst haben diesen zusatz normalerweise nicht.

aber wie bei allen verträgen kann ich vieles vereinbaren des wegen einen vertrag immer so aufsätzen als würde dein schlimmster feind dir gegen über sitzen nur weil man sich gerade versteht heißt das nicht das man sich in 5 jahren noch leiden kann

  22-04-2012 18:35  MUKUbauer
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Hallo

Tod bricht den Pacht nicht, hatten selber so einen Fall wo der Verpächter verstorben ist, das rührt die meisten Verträge nicht an, aber wie gesagt, es gibt Beratungsstellen dir dir das Rechtsdeutsch des Vertrages auslegen können, auch die Landeskammern haben Juristen die im Normalfall für so eine Beratung nix kosten

  22-04-2012 18:41  rbrb131235
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Hallo Dinosteyr, es geht hier nicht darum ob man sich leiden kann oder nicht, sondern ob der Tod des Verpächters einen Pachtvertrag bricht.
Ich bin überzeut, wenn nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes steht, geht nach Ableben des Verpächters, alle Rechte und Pflichten auf seine Nachfolger über. Verpachten ist einerseits ein Recht anderseits eine Pflicht und das muss vom neuen Besitzer übernommen werden.
Aber AFH wird sicher auch die gesetzlichen Bestimmungen dafür kennen, oder nachlesen können.

Grüße rbrb13

  22-04-2012 18:48  schellniesel
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
War bei mir ähnlich da musste nach Übernahme (Todesfall) der Pachtvertrag auch erst aufgehoben werden!
Bei uns war es Einvernehmlich weiß daher nicht ob ich ein anrecht gehabt hätte wenn der Pächter sich Quergestellt hätte!

mfg Andreas

  22-04-2012 20:11  Restaurator
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
weder der tod des verpächters, noch der des pächters hebt (zumindest laut wko) einen pachtvertrag auf.
vorzeitige auflösung durch einen verpächter gibt es nur bei nachteiligem gebrauch, bzw. pachtzinsrückstand (und abbruch mit neuherstellung bei gebäuden).
pächter können vorzeitig auflösen, wenn das objekt ohne ihr verschulden in einen unbenutzbaren zustand geraten ist.
bei verkauf wird das nicht anders sein. ich vermute einmal, dass es gleich wie bei einem grundstückskauf sein wird: man hat die pflicht sich nach allfälligen nicht eingetragenen servituten zu erkundigen, diese kauft man mit, auch wenn nichts davon im grundbuch steht (z.b. ein anderer fährt einmal pro jahr seit unzeiten quer über die wiese um aus seinem wald holz zu holen).
genauso wird ein käufer sich nach allfälligen pachtverträgen erkundigen müssen.

  22-04-2012 20:26  kst
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Ich weiß sicher, dass beim Verkauf eines Hauses, der neue Besitzer das Recht hat, einen Mieter zu kündigen, es sei denn,der Mietvertrag wurde im Grundbuch vermerkt. Egal welche Zeit im Mietvertag steht. (Gilt nur bei Ein-und Zweifamileinhäuser)
Und ich nehem an, dass es bei Pachtflächen genau so ist.
mfg. kst

  22-04-2012 20:41  0815
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Buama, ihr habt da nicht recht! Bei uns waren ein paar Fälle, wo ein 5 und ein 7-jähriger Pachtvertrag aufgelöst wurde mittendrin. Der neue Besitzer brauchte die Fläche selber, weil er Pferde kaufte, und beim Anderen war es so, dass der neue Besitzer den Pächter nicht leiden konnte. Allerdings schaut die Fläche mit den Pferden schrecklich aus. Beim Pächter war alles immer tip top. Beide Pächter hatten keinen Grundbucheintrag.
Ehrlich gesagt, auch ich würde keinen Pachtvertrag ins Grundbuch lassen, sollte ich das Zeitliche segnen, sollte schon der Erbe machen dürfen was er will! Denn eine Liegenschaft mit einem solchen Eintragung ist weniger wert, als eine unbelastende Liegenschaft. Auch Servitute drücken den Preis. Es stimmt allerdings, so wurde mir erklärt, dass Servitute nicht unbedingt im Grundbuch sein müssen.
Zeit wird es, dass hier mal AFH ein Machtwort spricht!

  23-04-2012 00:05  hydrant
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
aa

  23-04-2012 23:05  AnimalFarmHipples
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Das allgemeine Vertrauen in meine Rechtskenntnis schmeichelt mir zwar ganz ungeheuer, ich kann allerdings nur einen Hüftschuß liefern :

Nach § 1116a ABGB hebt der Tod eines der vertragsschließenden Teile den Bestandvertrag nicht auf.
Die Regelung "Kauf bricht Miete" (Kündigungsrecht des neuen Bestandgebers unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen) gilt nur für Wohnungsmieten.
Im Landpachtgesetz ist dazu nichts anderes geregelt, im Gegenteil ergibt sich die Geltung des § 1116a ABGB aus dessen ausdrücklicher Erwähnung in § 5 Abs.2 LPG (Einrechnung der Pachtzeit des verstorbenen Pächters in die Richtpachtzeit von dessen Erben).

Daß auch der Erbe des Verpächters den aufrechten Pachtvertrag gegen sich gelten lassen muß, ergibt sich für mich auch im Umkehrschluß aus § 2 LPG (Vertragsvereinbarungen, die zum Nachteil des Pächters vom LPG abweichen, sind unwirksam) und § 6 Abs.2 Z.5 LPG (die Vereinbarung eines für den Verpächter wichtigen Auflösungsgrundes zusätzlich zu den gesetzlichen Auflösungsgründen ist zulässig); dh. nachdem das Gesetz offenbar von der Geltung des § 1116a ABGB für Landpachtverträge ausgeht und das LPG den Tod des Verpächters nicht als Auflösungsgrund kennt, müßte die Auflösung mit dem Tod des Pächters im Vertrag vereinbart worden sein (und gilt aber auch nur dann, wenn es dafür auf Verpächterseite einen wichtigen Grund gab; denkbar wäre zB daß der Verpächter wollte, daß die Erben den Grund sofort versilbern können, was bei aufrechter Pacht evtl. nur schwer möglich ist).

  25-04-2012 07:55  Roz98
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
also ich habe gerade die Situation

Ich als Erbe werde von allen Pächtern des Verstorbenen angerufen wann und ob wir "eh den Pachtvertrag" zu alten Konditionen umschreiben.

Zu Erst war auch ich auf der Tod löst Pachtvertrag nicht Regel unterwegs.
Allerdings war dann das Problem das in den Pachtverträgen eine Bankverbindung besteht. Diese aber durch das Ableben des Inhabers ungültig wurde.

Nun hatte ich laut Steuerberatung (ja manchmal braucht man sowas) 2 Möglichkeiten:
die Pachteinnahmen weiter auf die Bankverbindung des Verstorbenen laufen lassen.
Das wäre laut Bank möglich: Zitiat Bank: Sie haben eine Kontovollmacht, und damit könnte das Konto bestehen bleiben .-.. was ich noch immer irgendwie für illegal halte)
Oder alle Pachtverträge schlichtweg neu ausstellen.

Der Steuerberater hat mich zusätzlich darauf hingewiesen das in meiner Situation die Variante 1 ( bestehende Bankverbdinung nutzen) Probleme macht da die Pachteinkünfte bei mir "zusätzliche Nebeneinkünfte" und damit eigentlich Steuerpflichtig sind.
Dementsprechend wurde mir "angeraten" alle Pachtverträge neu austellen zu lassen, da sonst der Vorsatz der Steuerhinterziehung (die in Österreich ja schlimmer ist als Mord, ausser man ist ExPolitiker) im Raum steht.

Es war also auch in meinem Sinne als Verpächter hier "Rechtsklarheit" zu schaffen.

Es war zwar ein Aufwand, aber ich hab wieder einige Menschen mehr kennengelernt und das ist doch was nettes.

  27-04-2012 21:38  Restaurator
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
man findet antworten auf solche fragen oft ganz zufällig (bei der lk vorarlberg...)
 

  27-04-2012 21:57  AnimalFarmHipples
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Ich seh allerdings für das von der LKV behauptete Kündigungsrecht keine gesetzliche Grundlage bzw. ergibt sich, wie schon weiter oben gesagt, aus § 1116a ABGB und dem LPG das genaue Gegenteil.

  27-04-2012 22:15  Restaurator
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
@afh:
deswegen tät ich mir in so einem fall dich dann als anwalt engagieren.
wenn alles so eindeutig wär' in der juristerei, dann müsstest du deinen anwaltsberuf mit der lw querfinanzieren und nicht umgekehrt ;)

  27-04-2012 22:29  AnimalFarmHipples
Beendet der Tod des Grunstücksbesitzers den Pachtvertrag?
Hab allerdings schon weiter oben gesagt, daß meine These nur ein Hüftschuß ist.
Man kann ja nicht alles wissen und ich bin hauptsächlich im Verwaltungsrecht tätig.

Das einzige, was mich momentan an meiner These zweifeln läßt, ist aber auch nur die Bestimmtheit, mit der die LVK hier das Gegenteil behauptet; allerdings wird ja im www allgemein viel Unsinn geschrieben und für unentgeltliche Auskünfte haftet auch niemand ... Dir im Fall des Falles einen Anwalt zu nehmen, ist daher jedenfalls klug, weil der haftet Dir dann auch ...



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