12-03-2012 15:00  hans_meister
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Mit der Digitalisierung haben die Probleme begonnen. Die Feststellung der Almfutterfläche ist für viele Bauern mit viel Zorres verbunden. Zu einem besonderen Ärgernis wird es, wenn Almauftreiber für das Flächenausmaß, dass der Eigentümer oder Pächter der Alm bei der AMA angibt, zur Kasse gebeten werden. Auf manchen Almen wurden die Futterflächen um 50 % gekürzt und die Auftreiber zahlen bis 30.000 Euro (und auch mehr) an Sanktionen zurück.


  12-03-2012 16:03  walterst
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
...und die Auftreiber zahlen bis 30.000 Euro (und auch mehr) an Sanktionen zurück.
Wird "Zurückgezahlt" oder wird unschuldig Strafe bezahlt?

Diese Frage wäre vorerst dringend zu behandeln, bevor man daran geht, eine Entscheidung über bezahlen oder rebellieren zu treffen.

Zahlt der Auftreiber zu unrecht erworbene Fördergelder zurück oder zahlt er eine überzogene Sanktion für ein Verhalten eines Anderen, worauf er keinen Einfluss hatte?

  12-03-2012 16:13  Christoph38
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Richtiger wäre es wohl in vielen Fällen, dass die früher erfasste Futterfläche gar nie vorhanden war. Nach den früheren ungenaueren Methoden wurden häufig Futterflächen erfasst, die jetzt nicht mehr anerkennt werden.
Die zu großen Futterflächen führten zu einer "Verdünnung" der Zahlungsansprüche. Durch die Richtigstellung der Futterfläche, werden plötzlich ZA nicht mehr erfüllt, ohne dass sich an der Bewirtschaftung etwas geändert hat.

Zu fordern wäre, die Fehler bei der Futterfläche bis in das Basisjahr zu berichtigen, dadurch höhere ZA zuzuerkennen, womit vielfach die Rückforderung wegfallen würde.

Nachteilige Fehler aufrecht zu lassen und spätere Fehler die zugunsten der AMA sind, aufrecht zu lassen, heisst mit zweierlei Maß zu messen.

Das Resultat wird freilich meist sein bezahlen und rebellieren.

  12-03-2012 18:54  diewahrheitist
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Vielleicht ist es gerade angesichts der aktuellen Diskussion möglich, unter Vorbehalt zu zahlen und das ganze per Rechtsschutz klären zu lassen - möglicherweise sind dazu auch größere Zusammenschlüsse für diese Maßnahme notwendig, ggf auch Mitwirken der Kammern einzufordern, dazu - auch für Musterklagen - wären sie schließlich da.

Ich gehe nun einmal davon aus, dass man dieses Problem in Zukunft so zu lösen versucht, dass der Eigentümer für die Richigkeit der Größenangaben in den Pachtverträgen haftet (würde für mich naheliegen), dadurch würde eine gültige Vermessung wenigstens von nun an möglich sein (ist sicher nicht billig, aber irgendwann muss man ja wissen, wieviel Grund man eigentlich hat).

Ebenso stellt sich aber auch die Frage, wofür wir in Österreich immer und immer wieder neu die Fläche erfassen, dadurch viel Arbeit an vielen Stellen produziert wird und dann immer noch nicht feststeht, was Sache ist.

Die Bayern bekommen das schließlich auch ohne große Probleme auf die Reihe. Entweder ist der, der vermisst, Sachverständiger - dann haftet er für die Richtigkeit seiner Angaben. Wenn er das nicht ist, ist das "Digitalisieren" nur eine Alibiaktion, die beliebig wiederholbar und beliebig sinnlos bleibt. Die Eigenkorrekturen sollten ja nur für Ausnahmefälle wie Beschattung etc da sein, müssen aber möglichst unbürokratisch und vor allem wieder von zu Hause möglich sein.

Will man vielleicht nur Bürokratie schaffen und möglichst noch von Jahr zu Jahr ausbauen, statt an anderer Stelle profunde Interessensvertretung sicherzustellen? Dieser Verdacht drängt sich dabei nämlich auf.


  12-03-2012 18:55  Josefjosef
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Hallo Herr Meister
Diese Almangelegenheiten sind an Perversität der Regelwut der AMA und der Beamten des Landwirtschaftsministeriums doch nicht mehr zu überbieten.
Welche Berufsgruppe läßt sich noch so viel gefallen, wie die Bauern?
Ach wie schön wäre es, wenn die Bauern für ein ganzes Jahr ihre Arbeit und Produktion
einfach einstellen könnten. Und dann schaun wir mal...............
Dies ist leider in der Tierhaltung unmöglich, und Streikgeld gibts ja auch nicht.
So klug sind die verantwortlichen Beamten schon, dass sie das wissen.
und sie nutzen das dermaßen aus, dass einem schlecht werden könnte.
Es wird wieder Zeit für den " Wutbauern".
grüße
Josef


  12-03-2012 20:02  RichardGier
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Warum hält man sich nicht am Eigentümer oder Pächter der Alm schadlos ? Wenn es sich um keine groben Fahrlässigkeiten handelt , müsste dessen Betriebshaftpflichtversicherung zahlen - wenn doch , darf er sich eigentlich auch nicht beschweren .

  12-03-2012 21:05  eggerglanzer
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Da es hier sehr viele Betroffene in allen Bundesländern gibt, glaube ich, dass sich die Almbauern in dieser Angelegenheit formieren müssen und die Stärke des Zusammenhaltens zeigen müssen.
Als Einzelkämpfer wird man hier kaum eine Chance haben. Ich glaube keiner der Almbauern hat mit Absicht eine größere Fläche bekanntgegeben.
Wo wäre der Vorteil grosse Flächen kleinerer Hektarsatz bei den ZA kleinere Fläche größerer Hektarsatz bei den ZA.
Wir betroffenen Almbauern aus dem Bez. Spittal/ Drau werden uns zusammenschließen und den Anfang machen.
Ps. Einer kann den Stein nicht heben, aber miteinander bringen wir ihn ins rollen.

Ein betroffener Almbauer


  13-03-2012 00:56  AnimalFarmHipples
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
@ Richard Gier:
Schadloshaltung = Schadenersatz setzt rechtswidriges Verhalten voraus, für das der Geschädigte als Kläger beweispflichtig ist; das dürfte bei Flächenmaßen von Almen einigermaßen schwierig sein.
Alternativ käme eine verschuldensunabhängige vertragliche Haftung in Frage, wenn sich der Vertragspartner für ein bestimmtes Flächenmaß verbürgt hat.

  13-03-2012 09:09  iderfdes
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Ich hab es schon zigmal gesagt und ich sage es wieder: Die AMA fordert hier Geld zurück, obwohl aufgrund dieser angeblichen Flächendifferenzen NIE MEHR GELD ausbezahlt wurde. Die Betriebsprämie war der Durchschnitt einiger anderer Prämien, wie wir uns erinnern. Die sich daraus ergebende Summe wurde auf die angegebene Fläche aufgeteilt. Ob man 5000 Euro auf 10 oder auf 1000 ha aufteilt, ist vollkommen wurscht. Es gibt da einen Witz, bei dem ein Mann eine Pizza bestellt und fragt, ob man sie ihm gleich in Teile schneiden kann. Da wird er gefragt: "In vier Teile oder in acht?" Und der Mann sagt: "In vier, weil acht schaff ich beim besten Willen nicht." Und genau dieselbe Situation haben wir hier: Es ist in Wahrheit ein Witz. Ich habe die Dokumente vorliegen, die meine Ansicht bestätigen und ich bin mir sicher, diese sind auch anderswo vorhanden.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass eine politische Intervention nicht gewünscht wird, weil man erstens die AMA zum Sparen verdonnert hat und nicht weiß, wie. Und weil man auch zweitens den - zugegebenermaßen rein subjektiven - Eindurck hat, dass man besonders im Berggebiet sparen will, seit sich die Spitze der bäuerlichen Interessensvertretung ins Flachland verlagert hat.
Wie wäre es auch sonst zu erklären, dass man jetzt auf Flächen, für die ohnehin drei Viertel der Förderungen abgezogen werden (Hutweiden), jede kahle Stelle abzieht, auf anderen Flächen aber nicht?

  13-03-2012 10:28  walterst
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
so ist es

  13-03-2012 17:58  grasi1
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
@iderfdes: genauso denke ich auch, und das mit dem bezahlen oder nicht erübrigt sich ohnehin, das wird bei der nächsten Auszahlung einbezogen, zumindest, bei uns war es so!
Aber Gott sei Dank war es bei uns nicht soviel, so das auch noch ein bisschen etwas ausbezahlt werden konnte.

  13-03-2012 18:53  helmar
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Solche Vorkommnisse bringen aus so manchen dazu, sich zu überlegen ob er überhaupt in Zukunft an irgendwelchen "Programmen" teilnehmen kann oder will. Und wenn nun, sagen wir mal 1000 Anträge mal 10.000,--€ Antragssumme nicht mehr gestellt werden, läppert sich auch so manches zusammen........

Niemand weiss genau wie in Zukunft die Bedingungen unter welchen überhaupt Ausgleichszahlungen lukriert werden können aussehen werden. Einfacher wird es aber sicher nicht werden.
Mfg, Helga

  13-03-2012 19:40  Josefjosef
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Serwus!

Wie verhält sich denn die LWK in den betroffenen Gebieten?
Vertritt sie die Anliegen der betroffenen Bauern, oder sitzt sie zusammen mit der AMA gegen die
Bauern?
Das wäre für mich schon interessant zu wissen.
Vielleicht kann der eine oder andere Betroffene hier Auskunft geben.
grüße
Josef


  14-03-2012 21:24  Thuban
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Das Grundproblem unserer Almen liegt eigentlich schon lange zurück. Die Verordnung zur Almfutterflächenfeststellung unseres Landwirtschaftsministeriums war nicht EU-konform.
Nur hat das damals keiner gewusst. Nicht die AMA, nicht die Agrarbezirksbehörden (stellten oft die Futterfläche fest), nicht die Kammer und schon gar nicht die Bauern.
Bei einer AMA Kontrolle im Jahr 2006 werden z.B. 100ha völlig richtig festgestellt.
Aber ca. 2008 entdeckte man in Brüssel, das unsere Almen nicht EU- konform sind. Und auf einmal ist die gleiche Almfläche beim gleichen AMA Prüfer nur mehr 70ha groß. Es gab für diese 30 ha zwar nie einen Euro Betriebsprämie doch jetzt gilt: Ab 3% Flächenverlust des Betriebes Strafsanktionen, ab 20% Totalverlust der gesamten Betriebsprämie auf 5 Jahre.
Im Ministerium hatte man 2 Möglichkeiten:
1. Das Eingestehen des eigenen Fehlers und Übernahme der Kosten nach Verhandlung mit Brüssel
2. Das Weiterwursteln einer nicht EU-konformen Verordnung, Anweisung an die AMA ab jetzt Flächen ganz anders zu bewerten und alle Strafen bei den Bauern zu kassieren.
Jeder Almbauer weiß, wie entschieden wurde. Wir Bauern zahlen die Strafe für das Versagen unserer Behörde.
Um uns dagegen zur Wehr zu setzen bräuchten wir 3 Dinge:

ENTSCHLOSSENHEIT
EINIGKEIT
UNTERSTÜTZUNG von Medien und Bevölkerung

Haben wir das ???


  14-03-2012 22:04  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
@ Thuban

Nur zur Richtigstellung : Das Problem wird seit 2001 dahingewurschtelt.

34 Am 13. September 2001 übermittelte der Präsident des österreichischen Rechnungshofs dem BMLFUW die Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs. Darin äußerte der Rechnungshof erhebliche Vorbehalte an der Rechtmäßigkeit der in Österreich im Jahr 2000 gezahlten Extensivierungsprämien und sonstiger EU-Mittel, bei denen die tatsächlich erfassten Weideflächen, insbesondere auf Almen, Bewilligungskriterium waren. Denn aus den Bemerkungen geht hervor, dass bei zwei stichprobenweise ausgewählten Almen, die sich im Jahr 2000 auf elf Betriebe verteilten, die angemeldeten Weideflächen verglichen mit den nach Auswertung der Luftaufnahmen festgestellten Weideflächen um 52% bzw. um 33% überhöht waren. Die Prüfer hätten zudem festgestellt, dass nach Korrektur der überhöhten Flächenangaben fünf der elf Betriebe nicht mehr im Rahmen der Extensivierungsprämienregelung für 2000 förderfähig gewesen wären. Die Auswertung der Luftaufnahmen für das Bundesland Salzburg habe außerdem ergeben, dass bei ungefähr einem Drittel der Almweideflächen die ermittelten Weideflächen erheblich kleiner gewesen seien als die vom Bewirtschafter angegebenen Weideflächen.

  14-03-2012 22:10  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
weitere Texte aus dem gerichtverfahren welches österreich verloren hat.

38 Nach der bilateralen Besprechung zwischen den Vertretern der Republik Österreich und den Dienststellen der Kommission am 27. Januar 2003 und nach der Stellungnahme und den ergänzenden Informationen der österreichischen Behörden schickten die Dienststellen der Kommission am 26. Januar 2004 ihre förmliche Schlussfolgerung nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1663/95 an die Vertreter der Republik Österreich. Darin zogen sie eine Pauschalberichtigung in Höhe von 5 % der vom Land Salzburg, von Kärnten und von der Steiermark für das Jahr 2000 gegenüber dem EAGFL erklärten Ausgaben für die Extensivierungsprämie, die Mutterkuhprämie einschließlich der zusätzlichen Mutterkuhprämie sowie die Sonderprämie (im Folgenden: Grundprämien) mit der Begründung in Betracht, dass die österreichischen Behörden gegen Art. 8 der Verordnung Nr. 1258/1999 verstoßen hätten. Die Dienststellen der Kommission führten aus, dass die österreichischen Behörden das im Jahr 2000 vereinbarte neue Messsystem im Land Salzburg, in Kärnten und in der Steiermark nicht angewandt hätten und auch nicht nachgewiesen hätten, dass alternative, genauso effektive Kontrollmaßnahmen getroffen worden seien.


  16-03-2012 23:12  lofergut
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Natürlich muss die LWK die Vorgaben der AMA an uns Bauern weitergeben.Sie wurden dafür auch geschult! Sie wissen zwar das die Almfutterfläche auf den Hochalmen schwer zu ermitteln sei und diese von Kontrollor zu Kontrollor verschiedener Auffassung sein kann da diese Flächen nur prozentmäßig geschätzt werden.So werden z.B. aus 300 ha Almfläche 50 ha Almfutterfläche. 10% Abweichung ergeben gleich 30 ha. Es sind keine Wiesen die mann messen kann! Wir Almauftreiber können diese Flächen auch nicht genauer eruieren werden aber sanktioniert wenn sie nicht korrekt sind.Wir müssen die Zahlungsansprüche komprimieren ansonsten werden diese nicht ausgenützt und es kommt zu Rückzahlungen bezw. wird sie bei der nächsten Auszahlung einbehalten.Für die Almfutterflächen bekommen wir keine Prämie,sondern nur für die aufgetriebenen GVE.
Trotzdem ist es nicht richtig uns Bauern als Buhmann und Gauner hinzustellen und uns zu bestrafen!Dafür müssen wir kämpfen .
Mit freundlichen Grüßen!

  17-03-2012 19:42  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
@ lofergut

43 Zur Rechtsgrundlage für die Berichtigung weisen die Dienststellen der Kommission darauf hin, dass es im Mai 2001, als die Zahlungsanträge für das Jahr 2000 abgeschlossen worden seien, keinen deutlichen Hinweis darauf gegeben habe, dass die Verordnung Nr. 3508/92 in Bezug auf Sanktionen hinsichtlich der Zahlung der Extensivierungsprämie geändert würde. Daher habe die Nichtanwendung von Sanktionen gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2988/95 durch Österreich nicht als verordnungskonform angesehen werden können.

  17-03-2012 19:44  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
40 Mit Schreiben vom 16. November 2004 teilten die Dienststellen der Kommission den österreichischen Behörden ihre Stellungnahme zum Endbericht der Schlichtungsstelle mit. Sie erläuterten, dass sie zwar an ihren Rügen gegenüber der Republik Österreich und der Erforderlichkeit einer Pauschalberichtigung in Höhe von 5 % festhielten, jedoch auf der Grundlage der von der Republik Österreich vor der Schlichtungsstelle übermittelten Informationen diese Berichtigung nach unten korrigiert werden müsse und die Beträge, die an Landwirte gezahlt worden seien, die keine Almflächen angegeben hätten, von dieser Berichtigung auszunehmen seien

  17-03-2012 19:45  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
41 Am 15. Februar 2005 veröffentlichte die Kommission den Zusammenfassenden Bericht. Danach waren die Dienststellen der Kommission der Ansicht, dass die Republik Österreich dadurch gegen Art. 8 der Verordnung Nr. 1258/1999 verstoßen habe, dass das „vereinbarte“ neue Messsystem im Land Salzburg, in der Steiermark und in Kärnten nicht angewandt worden sei. Die Nichtanwendung dieses Systems stelle eine Kontrollschwäche dar, die zur Folge gehabt habe, dass es zu Zahlungen an nicht prämienfähige Landwirte gekommen sei und nicht immer die erforderlichen Sanktionen verhängt worden seien.

  17-03-2012 19:51  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
und zum schluß noch das ende des rechtsstreites. die klage östrreichs auf anerkennung des flächenmittlungssystems wurde abgewiesen un d die AMA zieht daraus den schluß :

DIE BAUERN SIND SCHULD UND SOLLEN ZURÜCKZAHLEN.

zurückzahlen werden die bauern nicht sondern die republik östrreich (das landwirtschaftsministerium) per amtshaftungsklage zur verantwortung ziehen. PLATTFORM ALMFUTTERFLÄCHEN wurde (wie aus den einträgen zu entnehmen ist ) gegründet - und gemeinsam werden wir stark sein.

213 Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist der dritte subsidiäre Klagegrund zu verwerfen.
214 Nach alledem ist die Klage in vollem Umfang abzuweisen.
Kosten
215 Nach Art. 87 § 2 der Verfahrensordnung ist die unterliegende Partei auf Antrag zur Tragung der Kosten zu verurteilen. Da die Republik Österreich unterlegen ist, sind ihr entsprechend dem Antrag der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Aus diesen Gründen hat
DAS GERICHT (Dritte Kammer)
für Recht erkannt und entschieden:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Republik Österreich trägt die Kosten.


  19-03-2012 14:14  feichtere
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Hallo Herr Meister

Da die Rückzahlungen sowieso von der AMA gegengerechnet werden, kann die Antwort nur lauten: „Rebellion“
Wir, die Gründer der Plattform Almbauern, wollen uns gemeinsam gegen den Systemfehler Almfutterfläche zur Wehr setzen.
Einige Details zu meinem Fall:
Ich bin Auftreiber ( nicht Miteigentümer) auf eine Alm.
Bei einer VOK2010 am 7.9.2010 wurde die Almfutterfläche mit 98,08ha für die Jahre 2006-2010 ermittelt.
Am 14.09.2011 ergab eine weitere VOK2011 folgende Futterflächen:
2006---138,35ha --+41%
2007---132,57ha---+35%
2008—126,79ha---+29%
2009---121,01ha---+23%
2010—115,25ha---+17,5%
Im Rahmen der Digitalisierung zum MFA 2010 wurde vom Almobmann gemeinsam mit einem Kammermitarbeiter(Sachverständiger, Behördenstatus?) die für die Jahre2006-2009 mit 150ha beantragte Fläche auf 167,9 ha erweitert; 4 Monate später wird von einen AMA-Prüfer die Futterfläche auf 98,09ha reduziert; genau ein Jahr danach ermitteln 2 Ama-Kontrollore eine Fläche von 115,25ha.
Bei uns Bauern fangen bei 3% Differenz die Sanktionen an, bei AMA-Prüfern sind Differenzen von 17-41% nicht einmal eine Erklärung wert.
Dafür wird im Parteiengehör zu meiner Berufung EBP 2006-2010 von mir ein Klarstellung gefordert, in wie weit das Ergebnis der VOK2011 den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Ich wurde weder über die Erhöhung der Fläche und der VOK informiert, noch erhielt ich einen Prüfbericht. Auch auf Nachfrage bei der AMA erhielt ich zur betroffenen Alm keine Auskunft.
Meine Rückforderung der EBP, basierend auf den Daten der VOK2010 beträgt 26.570.-EURO und wurde auch schon gegengerechnet, mit den Daten VOK2011 gerechnet würde die Rückforderung unter 10.000.-EURO sein. ---Die AMA und das Ministerium schweigen.
Da dies kein Einzelfall ist ersuche ich Sie, gemeinsam mit uns Almfutterflächenrückzahlungsgeschädigten Bauern die Missstände in diesen System aufzuzeigen und vielleicht auch Änderungen herbeizuführen.
Mfg
Ernst
E-Mail: feichter.e@aon.at


  19-03-2012 17:42  walterst
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
die Almbauern sollten sich ein Vorbild an den Politikern nehmen: Die geben nämlich gar keine "Futterflächen" an und fressen trotzdem alles kahl.

Morgen Dienstag 21.10 Uhr ORF Report

Angefütterte Jäger
© ORF
In Tirol gehört es zum Bild eines „g´standenen“ Mannes – man geht auf die Jagd. Ein exklusives Hobby, dem auch viele Politiker nachgehen und zuweilen auch darüber stolpern. Denn Einladungen auf Gams oder Hirsch durch Unternehmer oder Lobbyisten bringen den Schützen schnell unter Korruptionsverdacht. Ist ein Abschuss im Wert von tausenden Euro noch harmlose Folklore oder schon bedenkliches „Anfüttern“, wie es das Strafrecht verhindern soll? Teure Jagdreisen, finanziert von der Telekom, stehen jetzt auch im Visier des parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Ein Bericht von Ernst Johann Schwarz und Martin Pusch.


  19-03-2012 17:53  thebay
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Hallo Josefjosef,
mit der Regelwut der Beamten und deren Handlangern hast schon recht. Aber dass sich die Bauern so viel gefallen lassen hat derzeit wohl auch mit den Förderungen und Subventionen zu tun. Denn wie viele Bauern gibt es noch, die ohne diesen wirtschaftlich lebensfähig wären? Daher ist das Motto "ruhig sein, dann wirds schon" so weit verbreitet. Dass hauptsächlich einige wenige Großbetriebe davon profitieren - die auch in die Regelwut gemeinsam mit der Bauernkammer miteingebunden sind - muß erst breiter klar werden. Warum gibt es das Bauernsterben? Davon sind nur Kleinbetriebe und Nebenerwerbsbauern betroffen, die großen kaufen die Flächen auf und finanzieren sich über Subventionen.
Ich bin für eine Streichung aller Subventionen und Förderungen und eine faire Bezahlung der bäuerlichen Produkte. Es wird Zeit, dass die Bauern die Produktpreise dem Konsumenten ehrlich mitteilen, dann wird auch die Arbeit dahinter der Allgemeinheit klarer und die Wertschätzung für den Bauern. Somit ist dann auch die anstehende Frage obsolet.

  19-03-2012 19:52  helmar
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Was mir auffällt.......diese Probleme dürften in den 3 Bundesländern Stmk., Kärnten und Salzburg am grössten sein.......also stellt sich für mich die Frage ob in den anderen Bundesländern entweder keine Almen vorhanden sind, und wenn doch, dort ein anderes System zur Eruierung der Almfutterflächen in Kraft ist. Oder ob diesen Bu8ndesländern der ganze wirbel noch bevor steht.
Mfg, Helga

  19-03-2012 20:48  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
@ feichtere
gemäß Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz haben Berufungen aufschiebenden Wirkung .
Eine Gegenverrechnung darf erst nach Rechtskraft des Rückforderungsbescheides erfolgen.

•AVG § 64. (1) Rechtzeitig eingebrachte Berufungen haben aufschiebende Wirkung.
(2) Die Behörde kann die aufschiebende Wirkung ausschließen, wenn die vorzeitige Vollstreckung im Interesse einer Partei oder des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten ist. Ein solcher Ausspruch ist tunlichst schon in den über die Hauptsache ergehenden Bescheid aufzunehmen.


  19-03-2012 20:53  walterst
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
@helmar
es dürften alle von Dir genannten Gründe eine Rolle spielen.

  19-03-2012 21:23  feichtere
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
@muk
Der 1.Rückforderungsbescheid war vom 26.1.2011.
trotz fristgerecht eingebrachter Berufung fand die erste Gegenverrechnung am 23.2.2011
würde gerne mit dir plaudern.
lg Ernst

  19-03-2012 22:13  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
ich bin mir auch nicht sicher ob das AVG alleine zur anwendung kommt.

ich habe das deshalb geschrieben ob du vielleicht informationen hast ob es tatsächlich eine verordnung gibt wo man AMA gelder auch ohne gültigen bescheid gegenverrechnen kann.

logisch wär es das ein bescheid erst vollzogen werden kann wenn er rechtskräftig ist. und wenn dagegne berufen wird hat die berufung aufschiebende wirkung - außer es sei das die aufschiebende wirkung aberkannt wurde - ist aber nicht davon auszugehen.

da dein fall ja schon in der berufung liegt wäre es möglich bei AMA oder ministerium nachzufragen nach welcher gesetzesnorm eine gegenverrechnug möglich ist. ergebnis würde mich sehr interessieren. Lg muk

  19-03-2012 22:15  dic13
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Die Fakten:
Ich habe im Jahre 2004 2 Kalbinnen auf eine betriebsfremde Hochalm aufgetrieben und mit Bescheid vom Feber 2005 Extensivierungsprämien von € 4.000 erhalten. Im März 2009 wurde der Bescheid abgeändert, da bei einer Vorortkontrolle 2008 statt 97 ha Futterfläche (Agrarbehörde von 2002) nur mehr 46 ha festgestellt wurden. Anstatt 1,3 GVE/ha ergaben sich nun 1,43 GVE/ha und damit € 4.000 + € 2.000 Rückforderung. Nach Berufung an das Ministerium (mit Parteiengehör) folgte im Mai 2011 ein ablehnender Bescheid des Ministeriums. Gegen diesen Bescheid habe ich beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erhoben; mit 27. Jänner 2012 wurde dieser wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Ungereimtheiten:
wurden von mir in den Berufungen und Parteiengehör vorgebracht: Der Flächenverlust entstand in erster Linie durch Abwertung der Hochalmflächen über der Baumgrenze auf 30% - diese Abwertung wurde nicht gem. Leitfaden zur Ermittlung der Almfutterfläche durchgeführt.
Das Ministerium anerkennt die Flächenfeststellung der sachlich und fachlich zuständigen ABB nicht.
Eine nachvollziehbare Flächenermittlung kann nur durch ein Stichprobenrasterverfahren oder eine Vollaufnahme gewährleistet werden.

Der Clou:
Die Bescheidaufhebung erfolgte aus formalen Gründen: Die AMA hatte die gem Art.49 Abs. 6 bestehende Verjährungsfrist von 4 Jahren um 1 Monat überzogen.

Das Resümee:
Möglichst viele sollten beim Verwaltungs oder Verfassungsgerichtshof Beschwerde erheben:
Kosten € 220,- für die Einbringung + Anwaltskosten (Anwaltszwang); wenn ein Anwalt mehrere Beschwerden einbringt, sollten diese im Bereich von einigen 100 € liegen.

  19-03-2012 22:29  AnimalFarmHipples
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
@ muk :

Die Anwendbarkeit des AVG in Verwaltungsverfahren der AMA ergibt sich aus dem AMA-Gesetz, gilt aber nur soweit die jeweils vollzogenen Normen keine vom AVG abweichenden Regelungen enthalten.

Rückforderungen sind ua. in den ÖPUL-Richtlinien geregelt.
Ich vermute aber, daß es auch noch korrespondierende Verwaltungsvorschriften gibt (zB in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung, womit der AMA die Durchführung von ÖPUL übertragen wurde).

Daß die AMA offenbar einerseits Behördenfunktion hat und aber andererseits auch Partnerin in einem zivilrechtlichen Förderungsvertrag mit relativ weit reichenden einseitigen Abänderungsbefugnissen ist, macht die von Dir in den Raum gestellte Frage einer Amts- oder Staatshaftung gleich noch um einiges komplizierter.

Nachdem ich keine Lust habe, über dieses Thema zu dissertieren, solltest Du besser in eine Beratungsstunde bei einem im Förderungswesen versierten Anwalt investieren, bevor Du Dich und die Leute hier mit noch mehr gegoogeltem Halbwissen irr machst.
(Die zuständige Behörde um Rechtsauskünfte zu ersuchen ist so ziemlich das Dümmste, wenn Du auf der Suche nach Ansatzpunkten für eine Rebellion bist.)

  19-03-2012 22:42  AnimalFarmHipples
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Das von dic13 verwiesene VwGH-Erkenntnis dürfte tatsächlich auch für andere Betroffene einiges hergeben (siehe Link).
 

  20-03-2012 20:24  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
@ AFH

das mir den rechtsauskünften ist nicht anders als mit den bauern . Wennst drei unter einem hut bringen willst mußt zwei erschlagen.

drei rechtsanwälte - 5 meinungen . das heißt , selbst mußt der beste sein.

  20-03-2012 21:30  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
Auch die tiroler almbauern sind betroffen .. WARUM SIND DIE SO RUHIG ? ?


Tiroler Almbauern droht Millionen-RückzahlungWegen ungenauer Flächenangaben auf 340 Almen hat die EU Hunderte Förderanträge beanstandet. Kammer hofft, dass sich Fälle aufklären lassen.Von Peter Nindler

Innsbruck – Unter den bäuerlichen Funktionären in Tirol herrscht große Aufregung. Denn Hunderten Bauern, die ihr Vieh im Sommer auf die Almen treiben, droht die Rückzahlung von Agrarförderungen in Millionenhöhe. Die EU ordnete nämlich eine Überprüfung an.

Die Subventionen werden nämlich nach der beweideten Fläche berechnet (Flächenprämie). Jahrelang soll es jedoch Abweichungen zwischen der beantragten und der tatsächlich vorhandenen Almfutterfläche für das gealpte Vieh gegeben haben. Herausgefunden hat man das 2010. Damals wurden die Tiroler Almen mit Luftbildaufnahmen neu vermessen. Bei 1750 Almen gab es keine Beanstandungen, bei 340 sehr wohl. Die Almfutterflächen stimmten nicht mit den Angaben in den Förderanträgen überein. Daraufhin wurden in den Subventionsansuchen für 2010 kleinere Weideflächen angegeben.

Aber genau das rief die EU auf den Plan. Die Kommission wollte wissen, warum die Wiesen auf 340 Almen plötzlich kleiner wurden. Sie ortet Subventionsmissbrauch und vermutet, dass die Almbauern zwischen 2007 und 2010 zu hohe Flächen bei den Förderungen angegeben haben.

Doch nicht nur in Tirol gab es Beanstandungen, sondern in allen Bundesländern. In Salzburg sind rund 650 Almbauern von einer Überprüfung betroffen. Österreichweit geht es um mögliche Subventionsrückzahlungen von 60 bis 65 Millionen Euro für die Jahre 2007 bis 2010. Anfang August wurden die betroffenen Tiroler Bauern von der Agrarmarkt Austria aufgefordert, die Veränderungen bei den Flächen zu begründen. Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger spricht von einer belastenden Situation, wenngleich er davon ausgeht, dass sich viele Fälle klären lassen.

„Im Gegensatz zu den früheren Vermessungen sind die heutigen aus der Luft viel genauer“, begründet Hechenberger die Problematik. Und Tirols Agrarreferent LHStv. Toni Steixner ergänzt, „dass es beispielsweise bei Hochalmen sehr schwierig ist, eine Abgrenzung zu finden“. Auch geht es darum, wie die landwirtschaftlich genutzte Fläche bewertet wird (Waldweide). Hechenberger: „Fakt ist aber auch, dass Almflächen zugewachsen sind, deshalb müssen wir das ständige Zuwachsen verhindern.“ Für jene Bauern, die vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, gebe es aber kein Verständnis, fügte er hinzu.

Unterstützung versicherte Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich. Darüber zeigt sich Steixner erleichtert, „denn vielfach geht es um Abgrenzungsfragen. Da benötigt es Fingerspitzengefühl.“ Dieses vermisst jedoch Markus Gerber vom Almwirtschaftsverein Tirol. Das hat er Mittwochabend Berlakovich in Vomp mit deutlichen Worten mitgeteilt.

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Fr, 26.08.2011


  30-03-2012 22:01  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
ORF Sendung Konkret.

Seit 2001 Keine Richtlinien . Warum wurde das den Bauern verschwiegen ? ? ?
 

  26-04-2012 20:58  muk
Almfutterfläche: Bezahlen oder rebellieren?
weder bezahlen , noch rebeliern. sondern die verantwortlichen in landwirtschaftsministerium und kammern zur verantwortung ziehen. seit 2001 wurde ein referenzmodell zur flächenermittlung auf almen angewendet welches nicht in der lage war die tatsächlich bewirtschaftete fäche genau zu ermitteln. dann ab 2005 bis 2009 ein gerichtsverfahren gegen die EU kommission führen wo dieser flächenerfassungspfusch abgewiesen wurde . und dann die bauern als betrüger hinstellen und mit strafen von bis zu 100.000 euro zu belegen. so kanns wirklich nicht sein. auch den eingefleischtesten BAUERNBÜNDLER wird hoffentlich ein licht aufgehen was die organisation bauernbund ( die kammern werden vom bauernbund beherrscht ) wert ist.



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.