Lieferverzug bei Neutraktor

Antworten: 9
  07-03-2012 15:58  MF 5450 Dyna4
Lieferverzug bei Neutraktor
Hallo.
Ich hätte meinen neuen Traktor bis Ende Februar bekommen müssen. Vorraussichtlich wird es aber eher Anfang April werden! Normalerweise müsste es da für jeden Tag eine finanzielle Abgeltung geben! Oder?

  07-03-2012 16:20  Bobbl
Lieferverzug bei Neutraktor
Das wurde schon oft besprochen, sollte im Vertrag stehen

  07-03-2012 18:12  Fallkerbe
Lieferverzug bei Neutraktor

Die sollen dir kostenlos einen Ersatzschlepper hinstellen und gut ist´s

  07-03-2012 19:42  schellniesel
Lieferverzug bei Neutraktor
hallo!

Ja Kaufvertrag bzw die AGB genau lesen dann weißt ob der Liefertermin verpflichtend ist und was dir zusteht bei nicht Einhaltung!

Also ich bin mal gespannt denke du wirst da mal nicht viel chancen haben wenn was anderes abgemacht wurde denke ich würdest du das wissen!
Wenn die fa so kulant ist dann bekommst einen Leihtraktor gegen Bezahlung eventuell für ein paar Bh gratis!

Weißt eh der Schneker der ist schon gestorben!!

Mfg Andreas


  07-03-2012 20:12  schellniesel
Lieferverzug bei Neutraktor
Tschuldigung der Herr Schenker war gemeint!

Nein wennst dich net als ganz dumm herausstellst dann wirst den Traktor bis zu 50h auch ohne Leihgebühr bekommen! Wennst damit aber gleich ein paar hundert stunden runterradelst wird der Händler den Wertverlust so net hinnehmen können!

Wollt nur sagen das man mal auch nachdenken muss bevor man große Forderungen anstellt!
Das die Vorführer ja net als Leihgeräte gedacht sind und net gleich ein paar Wochen auf Betrieben "herumstehen" sollen sondern als Austellungstraktor mit dem man auch probefahren kann bzw auch im Einsatz testen kann!

Weiß schon das die händler da schon kulant sind weil sie ja auch Kundenbindung wollen und net den ärger schon haben wollen bevor der überhaupt eine Maschine hat!

mfg Andreas


  07-03-2012 20:15  lmt
Lieferverzug bei Neutraktor
Ob man eine finanzielle Abgeltung bekommt ...keine Ahnung.Mir geht es ähnlich .....habe heute die Rechnung von einem vor viereinhalb monaten bestellten Kipper bekommen aber vom schwarzgrünen Teil weit und breit keine Spur...;-) für mich kein Grund für Panik oder finanziellen Abgeltungungsforderungen!


Was soll denn der fast tägliche Namenwechsel deutz1 ?

  07-03-2012 20:21  schellniesel
Lieferverzug bei Neutraktor
kommt drauf an was da drauf steht:
Zahlbar innerhalb....
Zahlbar nach erhaltener Ware......

  07-03-2012 20:28  lmt
Lieferverzug bei Neutraktor
@fgh,hast schon Recht,das gilt aber nicht für meinen LH....der hat mein 100%iges Vertrauen:-)

  08-03-2012 06:22  JD6230
Lieferverzug bei Neutraktor
Wir haben letztes JAhr einen Traktor gekauft, nachdem einer unser beiden Traktoren nach über 10.000 Stunden (Frontladertraktor) aufgrund Verschleiß eines Lagers den Geist aufgegeben hat. Damals war die Lieferzeit ca 3,5-4 Monate. Da wir argumentieren, dass wir dann nur einen Trkator hätten und einen zweiten benötigen um den lw. Betrieb reibungslos laufen lassen zu können, hat uns der Händler einen "alten" bei einem anderen Geschäft zurückgetauschten Traktor (gleichwertig mit unserem alten Traktor) geliehen. In der Zeit des Wartens auf den neuen Traktor haben wir ca 120 h draufgefahren. - na gut, dass haben wir uns rausverhandelt.
In dieser Zeit durfte auch unser Haupttraktor mit ca 6000 h in die Werkstätte (ein Hydr. Schlauch unter der Kabine durch war aufgescheuert) - für diese ZEit haben wir dann auch einen Vorführer bekommen. Da es da im Frühling eh viel Arbeit war, haben wir in 3-4 Tagen über 50 h raufgefahren. War aber auch kein Problem.
Die in der Werkstätte waren zwar überrascht - aber ich hab ja meine Traktoren zum Arbeiten und nicht zum anschauen.

Sprich mit deinem Händler - wenn du den Traktor schon benötigst, wird es eine Lösung geben.

  08-03-2012 07:00  markus32
Lieferverzug bei Neutraktor
Hallo MF also so viel mir bekannt ist läuft das so, am Kaufvertrag die Angabe der Lieferwoche und gegebenenfalls die finanzielle Abgeltung in einer angemessenen Höhe also wird sich das sicher nicht im Prozentbereich des Kaufpreises spiegeln, sondern weniger sein.
Im Falle eines Lieferverzuges mußt du nun selbst tätig werden und der Lieferfirma eine angemessene Nachfrist stellen kommt es auch in dieser Zeit zu keiner Lieferung so kann die Abgeltungshöhe lt. Kaufvertrag gefordert werden.



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