Antworten: 3
  08-11-2011 23:17  KaGs
Schnapskessel
Habe einen alten Schnapskessel, (ca. 40l Inhalt, kein Wasserbad) der ca. vor 22 Jahren das letzte Mal benützt wurde. Die Plombe wurde zuletzt vor 17 Jahren kontrolliert. Jetzt möchte ihn ein Arbeitskollege haben, der ihn nach Bulgarien mitnehmen will. Kann ich den Kessel formlos abmelden, oder kann ich ihn ganz einfach "verschwinden" lassen. Kann man noch mit einer Kontrolle nach so langer Zeit rechnen? Früher wurde das vom zuständigen Finanzamt kontrolliert (die Plomben), jetzt macht das ja der Zoll. Würde eine Kaufbestätigung des (ausländischen) Käufers genügen, dass man zumindest was in der Hand hat, oder weckt man da "schlafende Hunde"?

  09-11-2011 14:40  schnapsidee
Schnapskessel
Hallo!
Ich würde dir empfehlen, die Vorgangsweise mit dem Hauptzollamt abzusprechen.
Auf keinem Fall einfach so verkaufen, da handelst du dir große Probleme ein.

  10-11-2011 18:17  Msbw21
Schnapskessel
Servus!

Unbedingt beim Zoll Abmelden.

Hatte Letztes Jahr einen Kessel (Überreste) von 1934 vor den Augen des Zöllners vernichten müssen.
Sämtliche Unterlagen lagen noch auf.

Mfg

  10-11-2011 19:18  traktorensteff
Schnapskessel
@ Flure312
Verdammt, schade! Auch wenn es nur "Überreste" waren, das wäre doch ein schönes Stück gewesen! Die Behörden gehen in diesem Fall zu weit. Also, bei so alten schönen Kesseln einfach "verschwinden lassen"! ;-)




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