Blitzschutzanlage - 9 unterschiedliche Baugesetze - unlogisch und kompliziert
In 5 Bundesländern (Steiermark, Vorarlberg, Tirol, Wien, Burgenland) werden Blitzschutzanlagen für Neugebäude, mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern, zwingend vorgeschrieben. Wer z.B. auf seinem Stall keine solche Anlage installieren möchte, muss ein entsprechendes Gutachten erbringen, dass das nicht nötig ist.
Bringt eine Blitzschutzanlage tatsächlich mehr Sicherheit? Wenn ja, warum schlägt sich das nicht in einer verminderten Versicherungsprämie nieder? Oder passiert das Ganze nur zur Freude der Bürokratie?
Blitzschutzanlage - 9 unterschiedliche Baugesetze - unlogisch und kompliziert
Hallo
Aus "beruflicher Erfahrung" (Elektrotechniker) bin ich davon überzeugt, dass es eine Blitzschutzanlage "bringt"!
Die Chance das ein Gebäude bei einer fachgerechten ausgeführten Blitschutzanlage "niederbrennt"
ist deutlich geringer als ohne. Auszuschließen ist es jedoch nicht!
Da Versicherungen die angewohnheit haben nicht gerne zu zahlen, wäre ein weglassen des Blitzschutzes natürlich auch wieder ein Grund aus den Leistungen, welche sie erbringen müssten auszusteigen.
Ich persönlich glaube auch nicht, das der entstandene Schaden, und die Abgeltung durch eine Versicherung nicht in Relation stehen, deshalb sollte ein Blitzschutz in erster Linie der Sicherheit dienen und nicht in Geld abgewogen werden.
mfg
Blitzschutzanlage - 9 unterschiedliche Baugesetze - unlogisch und kompliziert
@ Hans Meister: Du bist mit deinen Recherchen e an der Quelle. Soviel ich weiß gibt es einen Blitzschutzrabatt bei den Versicherungen mit Nachweis der Überprüfung.
Die unterschiedlichen Baugesetze können nur Kopfschütteln auslösen. Wir in der Steiermark brauchen im Tourismus-Gewerbe ESG-Glas bei jedem Glas das unter 1,1m Höhe geht (Zb. Balkontüren). Die Salburger brauchen das nicht.
Bei der Einstiegsluke in den Öllagerraum brauchst in der ST eine 90cm Türe, bei den Salzburgern schlüpft man auch durch eine 70er.
Solange alles auf Landesgesetzte beruht wird sich nicht viel ändern, was würden sonst die ganzen Sachverständigen, Rechtsanwälte, u.dgl. machen wenn alles nur von einem Gesetz aus ginge.
Blitzschutzanlage - 9 unterschiedliche Baugesetze - unlogisch und kompliziert
Früher gab es bei Blitzschutzanlagen, die regelmässig überprüft wurden, 10 % Rabatt bei der Versicherungsprämie, diese Vergünstigung gibt es jetzt nicht mehr - und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Es kommt der Versicherung weit billiger, wenn sie diesen Rabatt nicht gewährt, da die Schadenfälle durch Blitzschlag minimal sind und in Summe bei weitem nicht an die 10 % Rabatt herankommen.
Dass es 9 unterschiedliche Bau- (Jugend-, Spitals- usw.usw.)gesetze gibt, liegt daran, dass jeder Landesfürst seine eigenen Gesetze machen will, um seine Macht zu demonstrieren und bei allem auch mitreden zu können. Solange an den Spitzen der Länder Besitzstandwahrer (die auch dem Bund die Richtung vorgeben wollen) und nicht moderne Politiker sitzen, wird sich an diesen Schildbürgereien nichts ändern (siehe Lehrer Schmied/Pröll).
Blitzschutzanlage - 9 unterschiedliche Baugesetze - unlogisch und kompliziert
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