Antworten: 4
Traktorverkauf privat
Hallo!
Da ich mir einen neuen Traktor kaufen will hab ich jetzt einen Interessenten für meinen alten gefunden.
Aber was ist wenn der Käufer dann nach, sagen wir mal, 20 Betriebsstunden beim Traktor irgendwelche Reparaturen hat zB. Getriebeschaden - kann er mich dann dafür zur Verantwortung ziehen??
Danke mfg
Traktorverkauf privat
Macht einen Ordendlichen Kaufvertrag.
Wo alles dirn steht, unter anderem auch das es keine Garantie und Gewährleitung gibt.
da bist du auf der richitgen Seite. MfG
Traktorverkauf privat
Hallo!
Danke für eure infos;
Zu Betrügen hab ich sicher nicht im Sinn!!!
mfg
Traktorverkauf privat
Siehe dazu auch
https://www.landwirt.com/Forum/256194/Wie-besichtigt-und-Probe-gefahren---verlassen-Sie-sich-darau.html#256194
Traktorverkauf privat
Hallo!
Besser ist immer beim Kaufvertrag die Gewährleistung schriftlich auszuschließen. Das mit besichtigt und Probegefahren hat früher gegolten, schützt aber heute nicht mehr vor einem Anspruch des käufers. Denn es können Mängel oder getätigte Notreparaturen sein, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren. Für einbauten von nicht passenden Teilen besteht immer ein Anspruch des Käufers (z.B. ein anderer Turbolader) auf typenkonforme Teile.
Wird aber selten eingeklagt.
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