Wie dicht sind Ihre Verträge?
Ein Leser schreibt uns: 1994 baute ich eine Güllegrube, nach 15 Jahren hörte ich mit der Schweinehaltung auf. Die Grube steht seitdem leer, füllt sich jedoch mit Grundwasser. Das heißt, dass sie auch vorher nicht dicht war. Wer haftet nach so vielen Jahren für den Schaden und mögliche Folgeschäden?
Wie dicht sind Ihre Verträge?
Nachdem die 5jährige Gewährfrist des Bauunternehmens (bei einer ordnungsgemäßen Baugenehmigung) schon längst abgelaufen ist, obliegt die Haftung ausschließlich beim Betreiber der Anlage, d.h. der Bauer hat Sorge zu tragen, das eine solche Bauliche Anlage entsprechend laufend kontrolliert wurde und als sicher, dicht festgestellt und dokumentiert wurde. Ansonsten kann sogar seine Betriebshaftpflichtversicherung ohne Weiteres bei Schadensfall aussteigen. Gewisse Dinge sollte der Bauer nicht allzu locker sehen, da er als Unternehmer auch für Haftungen und Gewährleistungen selber gerade stehen muss!!!
Wie dicht sind Ihre Verträge?
Die Baubehörde kann den Betreiber auffordern, nach einigen Jahren eine Kernbohrung in der Bodenplatte (Gülle raus, reinigen, belüften) durchzuführen, um so im Unterbereich im Grundwasser feststellen zu können, ob die Grube noch Dicht ist. Klingt verrückt - ist aber so!
Wie dicht sind Ihre Verträge?
Hallo,
...eigentlich egal ob nun die Güllegrube oder der Vertrag oder alles beides undicht sind, Ärger gibt´s in jedem Fall.
Wie ein Kollege schon gesagt hat: Was machs´t, wenn´s die Firma nicht mehr gibt?
Gruß, Lutz!
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