Tagebuch
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So handhaben die Italiener die Quotenzuteilung Aus der Homepage des Südtiroler Bauernbundes vom 29.01.2002: Vom 30. Jänner bis 28. Februar kann um eine Quotenzuteilung angesucht werden. Landesrat Hans Berger hat den Termin für neue Ansuchen um Quotenzuteilung für das Milchwirtschaftsjahr 2001/2002 festgelegt. Die Ansuchen können vom 30. Jänner bis 22. Februar in den Außenstellen, und vom 30. Jänner bis 28. Februar im Amt für Viehzucht, Brennerstraße 6, in Bozen, eingereicht werden. Wer ein Ansuchen stellen will, muss einen gültigen Ausweis mitnehmen und wenn Flächen in Pacht oder Leihe sind, muss der Grundbesitzbogen dieser Flächen mitgebracht werden, da von diesem die Einlagezahl, die Kulturart, die Parzellennummer und die Fläche angegeben werden müssen. Ohne diese Datenangabe kann kein Gesuch entgegengenommen werden. Es kann um maximal 35.000 kg Milchquote angesucht werden und die Endquote, d. h. die bereits im Besitz befindliche Quote plus die angesuchte Menge, darf 14.000 kg pro Hektar bewirtschafteter Futterfläche nicht überschreiten |
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