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SVB - Nebeneinkünfte - Umsatzsteuer bei Optierer
Servus zusammen
Bis 30. April dürfen wir ja bei der SVB unsere Nebeneinkünfte melden. Bei einem optierenden Betrieb muß die anfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeliefert werden.
Es steht immer auf dem Formular inkl. Ust. Einkünfte angeben. Wird also bei einem optierenden Betrieb der anfallende SVB-Beitrag anders berechnet als bei einem pauschalierten Betrieb, da bei diesem die Umsatzsteuer zum Einkommen dazuzählt?
Bei der SVB habe ich auch keine genauere Antwort erhalten.
Franz
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