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Landw. Nebentätigkeiten

  Antworten: 4

Name: lacusfelix 08-03-2005 07:27 nach oben
Tagebuch
Landw. Nebentätigkeiten
Hallo, ich habe von der Sozialversicherung einen Meldezettel für landw. Nebentätigkeiten bekommen. Ich habe 1 Ferienwohnung mit 5 Betten und war der Meinung, dass dies völlig unter die Pauschalierung fällt. Hat es das Änderungen gegeben? Es ist weiters von der Freibetragsgrenze von € 3700,- die Rede, sind das die Einnahmen, oder kann ich hier mein Aussgbaben zum Abzug bringen?

Danke für jede Meldung

TOM

Name: helmar antwortet um 08-03-2005 08:24 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Landw. Nebentätigkeiten
>Es sind alle landwirtschaftlichen Nenbentätigkeiten zu melden, die Freigrenze gilt in der Direktvermarktung, aber auch in anderen Bereichen. Wenn du aber irgendwo reine Arbeitszeit verrechnest, läufts von der 1. Stunde an. Wenn du eine Nebentätigkeit einmal gemeldet hast, aber im Vorjahr daraus keine Erlöse hattest muß man eine sogenannte Leermeldung abgeben, d.h. Null hinschreiben, unterschreiben und an die SVB schicken. Was ich für eine Frechheit halte ist dass unter all diesen Maßnahmen jene zur Kasse gebeten werden welche mehr als nur das allernötigste leisten. Wenn jemand
mit dem Vor-sich-hinleben auch zufrieden ist hat der seine heilige Ruhe.
Oft schon habe ich darauf hingewiesen dass wir mit zwei Sozialversicherungsanstalten, eine für alle Selbsständigen, eine für alle unselbsständig Erwerbstätigen in der heutigen Zeit das Auslangen hätten und dass die Verwaltung sicherlich billiger und einfacher wäre.
.......aber da schützt schon die liebe Politik aller Farben ihre Leut, vor allem sind das gut geschützte Arbeitsplätze für manche welche sich nicht in die rauen Niederungen der allgemeinen Wirtschaft begeben
wollen oder brauchen.....Mfg, helmar

Name: stb antwortet um 08-03-2005 08:31 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Landw. Nebentätigkeiten
> Das mit den 5 Betten gilt bei der Einkommensteuer und hat mit der Sozialversicherung nichts zu tun.
Bei der SVB gibt es nur die 10 Betten Grenze.
Anzugeben sind die Einnahmen, davon wird die Freigrenze abgezogen (€ 3.700,-). Von der Zwischensumme werden nicht die tatsächlichen Ausgaben abgezogen, sondern pauschal 70% Ausgaben.

Die verbleibenden 30% sind der Gewinn (für die SVB) und werden mit dem Beitragssatz (ca. 23%) multipliziert. Das ist dann mehr zu bezahlen.

Es ist ein Unterschied ob Privatzimmer mit Nebenleistungen vermietet werden (zB Frühstück etc.) oder nur Ferienwohnungen mit Endreinigung (und sonst keine Leistungen). Solche Ferienwohnungen sind NICHT anzusetzen.

mfg
Name: stb antwortet um 08-03-2005 10:19 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Landw. Nebentätigkeiten
> Was mich stört bei der Erfassung landwirtschaftlicher Nebentätigkeiten zur Sozialversicherung ist folgendes:

Einerseits gibt es die Pauschlierung nach dem Einheitswert, daneben werden einige Nebentätigkeiten zusätzlich angesetzt.

Das erscheint mir insofern ungerecht, als einige Betriebe im Bereich der Urproduktion (=abpauschaliert) mehr Geld verdienen, andere in diesem Bereich weniger, dafür mehr Nebentäigkeiten entfalten. Es ist leicht vorstellbar dass beide Betriebe gleiches Einkommen haben, nur der zweite zusätzlich zur SV erfasst wird.

Grundsätzlich stört mich die Erfassung landwirtschaftlicher Nebentätigkeiten auch weil ich zahlen muss (no na), ich gebe allerdings zu, dass ich einsehe, dass derjenige der fleissiger ist auch mehr bezahlen muss. Dies deshalb weil in jeder anderen Sozialversicherung auch die mehr bezahlen die mehr arbeiten. Zum Beispiel wer im Nebenerwerb Überstunden macht.

Für gerecht würde ich halten, wenn man überhaupt (jeder) auf die Pauschalierung bei der SV verzichten könnte. Dann hätten Betriebe mit geringerer Urproduktion plus Nebenwerb die Chance auf eine Erfassung nach tatsächlichen Zahlen.


Name: Seetaler antwortet um 09-03-2005 09:28 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Landw. Nebentätigkeiten
> Hallo Tom
Auf deine Frage ob die Einnahmen aus der Vermietung der Ferienwohnung, als Nebentätigkeit für die SVB heranzuziehen sind ist zu sagen. Wenn man die FEWO nur vermietet ohne Verpflegung und Dienstleistung so sind das keine Einnahmen im Sinne von Urlaub am Bauernhof sondern eine Vermietung und Verpachtung und die braucht man nicht an zu geben.
Mfg Seet.

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