gemeindeweg ersessen

Antworten: 5
  24-11-2009 15:59  jge
gemeindeweg ersessen
also ich habe einen zu und entlang meines grundstückes eingetragenen gemeindeweg
den ich nur selten nutze und da nur die zufahrt zu meinem feld ca.70meter
beim neuen straßenbau wollte ich die zufahrt geschottert ohne graben anfordern
laut gemeinde und bauernkammer hat sich der nachbar das alleinige nutzungsrecht ersessen
also ab wann kann man sich einen gemeindeweg ersitzen?

  24-11-2009 19:19  donald
gemeindeweg ersessen
Das mit dem ersessen, ist nicht so einfach, wie sich das viele Vorstellen.

Grundlegend, damit eine Ersitzung zustande kommt ist, das der Ersitzende den Grund
-------im guten Glauben es zu dürfen/ im Besitz dessen zu sein------ befahren/ bewirtschaftet/ genutzt zu haben.

Zur Dauer: Nachweislich bei Privatgrund 30 Jahre

bei öffentlichem Gut, Kirchengrund, Nachbarschaftsgrund 40 Jahre


Sollte der "gute Glaube" irgendwann gehinkt haben, sei es das einmal gefragt wurde etc. gibt es KEINE ersitzung auch nicht in 100 Jahren.

Donald

  24-11-2009 20:12  jge
gemeindeweg ersessen
danke donald und tristan
und warum sagt mir die gemeinde und die bauernkammer so einen schwachsinn?

  25-11-2009 15:12  jge
gemeindeweg ersessen
ja danke
aber der fall ist etwas komplizierter
der nachbar hat sein altgebäude abgetragen und über den gemeindeweg planiert
die zufahrt zu meinem feld ist nicht betroffen
aber der eingetragene weg ist nicht mehr sichtbar
kann ich da um neuerliche kennzeichnung des weges bestehen?


  25-11-2009 20:28  donald
gemeindeweg ersessen
Ich glaub einfach dein Nachbar hat einen besseren Draht in die Gemeinde, und die wollen sich Arbeit ersparen.

Wenn du schon erfolglos in der Kammer warst, würde ich mal zu einem Sprechtag der Agrarbezirksbehörde mit dem Thema gehen! Die Agrar ist für Flurbereinigungsverfahren, Grundverkäufen etc. in der Grundverkehrskommision zuständig, welche im Falle einer Überschreibung des Gemeindeweges an deinen Nachbarn ihre Zustimmung hätte geben müssen, diese hätte prüfen müssen ob noch etwaige dritte Personen Interesse/ Rechte am Weg haben.

Ist er nicht überschrieben worden, würde ich sagen, das du ein Recht hast von der Gemeinde zu verlangen, den ausgeschiedenen Weg auch "sichtbar" zu machen.

Dabei kann aber auch herauskommen, das der Weg zB. zu schmal ausgeschieden ist, um ihn mit einem Traktor zu befahren, ohne auf Nachbars Grundstück zu kommen, dann kannst höchsten mit einem Moped den Weg benutzen, wär natürlich Pech in deinem Fall.


donald

  25-11-2009 21:32  jge
gemeindeweg ersessen
ja danke
ihr seid nah dran
ich benutze nur die zufahrt zum feld und nicht den ganzen weg der durch den hof des nachbarn führt und jetzt unkenntlich ist
der weg ist mit 4meter breite eingetragen und ein zweiter anrainer besteht auch auf den weg
ich werde aber die kennzeichnung des weges bei der gemeinde verlangen
danke donald




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