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EU -Tierschutz EU -Tierschutz Leitartikel im Allgäuer Bauernblatt vom 15. 10.09 Angekündigt wird, daß in den Schubladen der EU weitere Verschärfungen für die Tierhaltung liegen. So weit so gut, wir sind das ja gewöhnt. Aber jetzt wird Paragraf 4, Absatz 2, Nr. 2 zitiert. Wörtlich - die zuständige Behörde, in diesem Falle das Veterinäramt, eine Aunahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung erteilen kann, um "den Bedürfnissenvon Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaft zu entsprechen....." Gemeint ist hier das Schächten, wo die Kehle eines Tieres bei lebendigem Leibe aufgeschnitten wird, um ein vollständiges Entbluten des Körpers zu gewährleisten und letztendlich koscheres Fleisch servieren zu können..Wie das bei einem Rind vonstatten geht soll nachstehend erötert werden. Zur Fixierung dient eine Drehfalle namens Weinberg-Apperat. Nachdem das Tier in die Trommel getrieben und von hinten und seitlich mit Metallplatten eingezwängt wurde, wird der Kopf mittels eines Metallbügels nach oben gedrückt, um den Hals vollends zu strecken. Dann dreht der Apperat das Tier in Rücklage und der Entblutungsschnitt wird angesetzt. Der Apperat dreht sich weiter und das Tier fällt aus der Trommel. Über diesen letzten Lebensabschnitt dokumentiern mehr als 70 Studien, daß ein nicht uneheblicher Teil der fast kopflosen Kreaturen noch Aufstehversuche unternehmen, die bis zu 2 Minuten und noch länger andauern können. Ausschlaggebend ist viel mehr: Untersuchungen belegen, daß denTieren erheblich mehr Schmerzen zugefügt werden, als wenn sie vorher betäubt werden. Weiterhin bestätigt ein Gutachten, daß ein nicht betäubtes Tier Angst und Schmerzen in erheblichem Ausmaß und über einen deutlich längeren Zeitpunkt - also bis zum Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungszeit - erleiden muß bis zur Betäubung. Trotz dieser Fakten und der Alternative in Form der Elektrobetäunghat sich das Bundesverwaltungsgericht dahingehend positioniert, den Tierschutz den Gesetzten uns in der Regel fremden Religionen unterzuordnen. Damit ist die von fachlicher Seite attestierte Tierquälerei im Grundrecht unserer Verfassung manifestiert, was einem Skandal gleichkommt, der zum Himmel schreit. Auf solche Mißstände hinzuweisen ist unser aller Aufgabe und besonders der Tierärzteschaft. Solche Mißsstände aber zu tilgen, ist die Pflicht der Politik. Auch wenn dies gegenüber (Noch)-Minderheiten in Deutschland einerseits und vor dem Hintergrund unserer Vergangenheitsbewältigung andererseits nicht opportun erscheint. Grausam, Grausam, was meint Ihr dazu. Sogenannte Tierschützer sollen sich mal darum kümmern, anstatt sich darüber aufzuregen, wenn eine Kuh auf einem Bergbauernhof in einem Anbindestall steht, aber sonst gepflegt und versorgt wird wie ein Familienmitglied.
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