Antworten: 11
  26-03-2009 16:32  geo1
Traktor ummelden
Grüß euch!

Bin in folgender Lage: Bin eben Hofübernehmer geworden und hab damit auch alle Traktore übergeben bekommen. Haben zwei alte, einen 28er Stey und einen Steyr 650er. Mein Versicherungshansi hat mir nun gesagt. wenn ich beide jetzt auf meinen Namen ummelden möchte, wozu ich gesetzlich verpflichtet bin, müsste ich, weil sie mehr als 25km/h auf der Str. laufen, für beide ein Pickerlgutachten vorlegen, und eine neue Nummerntafel anfordern.
Beide Traktore waren aber das letzte Mal vor ca. 15 Jahren beim §15a überprüfen. Eine Instandsetzung zur Pickerltauglichkeit wird bestimmt teuer. Meine Möglichkeiten schaun nun folgendermaßen aus. Entweder ich mache bei beiden das Pickerl, kostet viel. Oder ich mach nur beim neueren das Pickerl und laß den anderen auf meinen Vater weiterlaufen. Oder ich melde beide ab, und fahr (fast ) gar nicht mehr damit auf der Straße, da bei uns die Gründe eh alle so gut wie ums Haus sind. Was würdet ihr machen.
Auf Antworten freut sich, geo1

  26-03-2009 17:27  Schaf_1608
Traktor ummelden
ich würde den neueren überprüfen und den anderen auf deinen vater weiterlaufen lassen...
abmelden würde ich ihn keinesfalls, schließlich kannst du immer damit argumentieren, dass dein vater ein recht auf einen eigenen traktor hat, somit kannst du auch damit auf der straße fahren.....

  26-03-2009 17:34  schoosi
Traktor ummelden
Ummelden ja oder nein, kannst du machen wie du willst, bis dir die BH dies sowieso vorschreibt. Nur wenn du am öffentlichen Verkehr teilnehmen willst, MUSST du auch die Verkehrstauglichkeit überprüfen lassen, ansonsten sollte dir die Polizei die Kennzeichen sofort abnehmen.

  26-03-2009 20:04  geo1
Traktor ummelden
@schoosi

Natürlich "muss" die Verkehrstauglichkeit geprüft werden. Aber es würde mich interressieren, wie du in diesem Fall vorgehen würdest. Du übernimmst grad neu einen Betrieb und kriegst einen alten Traktor , bei dem noch nie eine Überprüfung stattgefunden hat. Du brauchst den Traktor eigentlich nur ca 50-100 mal im Jahr um eine Straße zu überqueren, auf der vielleicht an einem Starken Tag 5-10 Autos die Stunde fahren, und wo die Einsicht auf die Straße ca 150 m in beide Richtungen beträgt. Ich will ja nicht nach Tschibuti damit fahren, sondern nur bei mir daheim. Ich denke dass es einige Leute hier im Forum gibt, die in einer ähnlichen
Situation sind.

mfg, geo1


  26-03-2009 21:31  schoosi
Traktor ummelden
servus geo,

was ist soo kaputt an deiner Zugmaschine?

Bremse muß auch in deinem Sinne in ordnung sein. Die Licht und Blinkanlage ja doch auch!! wo fehlt es an dieser Zugmaschine. Ich lasse mir diese sicher lieber schenken und kostet halt ein bischen als eine "übertragene" zu kaufen!

  27-03-2009 08:46  geo1
Traktor ummelden
Servus !

Die Mechaniker bei der Überprüfung finden doch immer was, wo sie 3-4 Stunden daran herumtüfteln können. Licht und Blinkanlage ist eigentlich völlig funktionsunfähig. Es wurde damit stets tagsüber gefahren.
Grüße, geo1

  27-03-2009 09:01  Schadseitn
Traktor ummelden
Vorsicht! Melde die Traktoren zusammen, fals jemals was passieren sollte auf der Straße und wenns nur ein Güterweg ist, könntest du große Probleme bekommen! Außerdem wart i hr sicher auf der BBk und du hast einen Nachlass für die KFZ Gebühren fürs ummelden bekommen! also würde ich dir Raten das Gutachten zu machen und unbedingt ummelden! Du ersparst dir fast 100 Euro! Wäre eine Fehlenttscheidung wenn du einen auf deinen Vater weiterlaufen lassen würdest! Denn irgendwann kommt der Zeitpunkt wo du dann sowieso einen Besitzerwechsel machen darfst! und Dann zahlst du die volle Gebühr! Such dir wo einen humanen Mechaniker! Ist unter deinen Freunden keiner dabei!? lg

  27-03-2009 09:42  adamo
Traktor ummelden
So viel ich weiss ist eine Verkehrzulässigkeitsüberprüfung (§57/a Überprüfung) bei jedem Fahrzeug erforderlich. Wie hält's Du dies bei Deinem Auto ?
Hast Du nämlich keine gültige §57/a Bescheinigung (Plakette) so kannst den Traktor gleich abmelden, denn sollte etwas passieren, muss die Versicherung im Schadensfall nicht bezahlen, sie entzieht sich mit Sicherheit der Haftung. Der Schaden, mit all seinen Folgen, bleibt an Dir hängen.



  27-03-2009 11:14  hkamptner
Traktor ummelden
Also eines kapier ich jetzt hier nicht:
Du hast 2 alte Traktoren angemeldet - derzeit noch auf deinen Vater (wenn die angemeldet sind, dann muss er ja sowieso jedes Jahr Pickerl machen, oder?). Beide sind in einem 'desolaten' Zustand, dass sie nicht mehr verkehrstauglich im Sinne der StVO sind.
Du willst damit nur eine Straße überqueren, die mehr oder weniger schwach befahren ist.

Warum willst du den Traktor dann anmelden (ummelden)?

Ich würde die beiden Gefährte abmelden, 10km Taferl drauf - und das war's.

Ich hab das bei unserem 36er-Steyr auch so gemacht. Hab den abgemeldet, und wenn ich mal kurz auf das Gemeindestraßerl muss (ca. 10x/Jahr) das 10km-Taferl gschnappt und mit einem Draht auf den Kotflügel gebunden.
Ist sogar schon mal passiert, dass mir di Kiwarei nachgefahren ist, aber die haben nix beanstandet, weil ich auch nicht wirklich schnell unterwegs war.

Also ich würde mir die ganzen Versicherungsprämien und Pickerlbegutachtungskosten sparen und einfach ein 10km Taferl drauf machen, wenn es wirklich nur für kurze Straßenüberquerungen ist.


  27-03-2009 14:07  schoosi
Traktor ummelden
Ja Kamptner

so kannst es auch machen, das fällt dann sozusagen unter "Bauernschlaue". Nur wenn du mit diesem Fzg einen Schaden verursachst, dann mußt du den zu 100% aus deiner Börse zahlen und das kann dir alles kosten, wenn du zb einen Radfahrer übersiehst. das kann dir nähmlich auch passieren, wenn du nur einmal im Jahr die Straße querst.

  27-03-2009 18:04  Redtenbacher
Traktor ummelden
Hallo
Das 10 km/h Taferl ist eine Lösung allerdings darf der Traktor max. 10 km/h laufen, z.b. beim 15er muss der 4. Gang gespert werden, wenn das bei einer Kontrolle nicht der Fall ist droht die Verweigerung der Weiterfahrt + Staße, bei einem Unfall mit Fremdschaden wirds dann schlimm.
Mfg Reini

  27-03-2009 19:50  harrykaernten
Traktor ummelden
Wenn du abmeldest und nur mit dem 10km Taferl rumfähst hast ja quasi keine Versicherung. Wenn dann was passiert kanns teuer werden.

Wenn aber mit dem angemeldeten und versicherten fährst und es passiert was bist zumindest versichert. Wenn grad kein gültiges Pickerl hast kann die Versicherung nicht einfach nein sagen, außer es ist so fahrlässig (ohne Bremsen oder Blinker).
Solange Blinker (zur Not auch Kelle, ist erlaubt) und die Bremse funktioniert kann dir doch keiner Fahrlässigkeit nachweisen . Licht muss untertags nicht unbedingt gehen (und das kann schon langwierig sein sowas zu flicken)

Mein alter Tralktor ist auch noch immer auf meinen Vater angemeldet, ist mir egal, die Versicherung läuft auf mich.

Ohne Anmeldung würde ich trotzdem nie auf der Straße fahren



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