 Tagebuch
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Photovoltaik - sozialvericherungsrecht- und steuerlich betra Hallo, hatte mich gestern von den Spezialisten der LWK beraten lassen. Nach deren Auffassung ist der Verkauf des gesamten Stroms (bei gefördertem Tarif sozusagen) aus einer PV-Anlage eine gewerbliche Einkunftsart. Es ist zwar kein Gewerbeschein notwendig, bei Überschreiten der Grenzen (Kleinstgewerbe) sind jedoch SV-Beiträge an die Gewerbliche Sozialversicherung zu entrichten. Auch wenn man es sich mit der Gewinngrenze von etwa 4200 € pro Jahr richten kann, gibts immer noch die Umsatzgrenze, die als Rute im Fenster steht. Anders kann man bei Anlagen, wo der Strom hauptsächlich selbst verbraucht wird und nur der Überschuß verkauft wird, argumentieren. Das kann über die SVB laufen, dazu gibts auch einen Artikel auf agrarnet. Für mich hat sich das Thema PV somit erledigt. lgr
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