hundesteuer ?

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Name: seifenstein 24-01-2009 09:54 nach oben
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hundesteuer ?


wenn mein hund vorzeitig stirbt bekomme ich dann einen teil der hundesteuer zurück ?



Name: helmar antwortet um 24-01-2009 10:01 auf diesen Beitrag nach oben

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hundesteuer ?
Vielleicht nach Vorlage des TKV-Beleges vielleicht?
Mfg, helmar

Name: Kathi antwortet um 24-01-2009 10:44 auf diesen Beitrag nach oben

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hundesteuer ?
Hallo

gleich den nächsten Hund heimholen - und die Hundemarke weiterreichen - dann hast auch keine Probleme.

Ach ja gewusst: Jeder Hund ist in der Landwirtschaft ein Wachhund und zahlt daher viel weniger Gemeindeabgabe !!

lg
Kathi

Name: iderfdes antwortet um 24-01-2009 11:27 auf diesen Beitrag nach oben

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hundesteuer ?
Also bei uns ist jeder Hund als Wachhund angemeldet, auch ohne Landwirtschaft. Sogar der Pekinese, wenn ich mich jetzt nicht täusche.

Name: Icebreaker antwortet um 24-01-2009 11:41 auf diesen Beitrag nach oben

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hundesteuer ?
Für das Halten von Hunden und Wachhunden, mit Ausnahme von Blindenführerhunden, wird eine Abgabe eingehoben. Die Abgabe ist für jeden gehaltenen Hund, der mehr als drei Monate alt ist, zu entrichten. Es gibt auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe sowie Ausnahmen von der Abgabepflicht.

Abgabepflichtig sind

die Vorstände des Haushaltes, in welchem der Hund gehalten wird,
Betriebsinhaber/innen, wenn die Hundehaltung in einem Betrieb erfolgt.
Wechselt der Hund während des Abgabenjahres in einen anderen Besitz, entsteht für die Nachfolge eine neuerliche Abgabepflicht. Eine bereits von dem/der Vorgänger/in bezahlte Abgabe wird jedoch angerechnet. Wenn ein Hund nachweislich verstirbt, kann im selben Jahr an Stelle dieses Hundes ohne neuerliche Abgabe ein anderer Hund gehalten werden. Eine Ermäßigung der Abgabe findet beim Tod des Hundes für das betreffende Abgabenjahr nicht statt. Wurde der Hund bereits im vorangegangenen Jahr gehalten, so entsteht die Abgabepflicht - nicht zu verwechseln mit dem Fälligkeitstermin - bereits mit 1. Jänner des darauf folgenden Jahres.

Abgabepflichtige sind von der Entrichtung der Abgabe befreit, wenn der gehaltene Hund nachweislich innerhalb dreier Monate nach Entstehung der Abgabepflicht verstirbt und wenn an Stelle dieses Tieres kein anderer Hund im selben Kalenderjahr gehalten wird. Bereits bezahlte Beträge werden über Antrag zurückerstattet.


Hundeabgabe - Sonderregelungen
Ermäßigungs- oder Befreiungsgründe
Wachhund
Für je einen Wachhund in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb ist eine um 21,80 Euro ermäßigte Hundeabgabe zu entrichten.

mfg Ice


http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/abgaben/hundeabgabe.html#inhalt


Name: seifenstein antwortet um 24-01-2009 13:49 auf diesen Beitrag nach oben
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ich weiß wo der hund begraben ist. den schick ich nicht der tkv.



Name: maxilein66 antwortet um 24-01-2009 14:34 auf diesen Beitrag nach oben

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Hallo

In St.Pölten Stadt zahlt man normale Hundesteuer 40 Euro und für einen Wachhund zahlt man 6,69 Euro.

Übrigens man kann pro Betrieb nur einen Wachhund halten !!!


Name: buchberg antwortet um 25-01-2009 11:49 auf diesen Beitrag nach oben
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Hundesteuer ?! Wofür eigentlich? Man sollte sich doch freuen wenn jemand Haustiere hält!
Zahlen die Tierheime für ihre Hunde auch Hundesteuer. Währe ein gutes Geschäft für die jeweiligen Gemeinden. Gehört meines erachtens abgeschafft!

Name: Gourmet antwortet um 25-01-2009 13:15 auf diesen Beitrag nach oben

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@buchberg

Warum sollte man sich freuen, wenn jemand Haustiere hält? Mir tun vor allem Hunde in Wohnungen leid, die nur zum Gassi-Gehen hinaus dürfen. Das ist keine artgerechte Tierhaltung und die Steuer dafür sollte richtig weh tun.

Name: Interessierter antwortet um 25-01-2009 14:17 auf diesen Beitrag nach oben

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Hundesteuer abschaffen ?

Es gibt ja vielerorts schon bald mehr Hunde als Kinder, wenn man auf der Strasse 2 Erwachsene begegnet mit 3 Kindern und gleichzeitig jemanden mit 3 Hunden, wer erhält mehr Aufmerksamkeit ?

Benjamin

Name: helmar antwortet um 25-01-2009 15:59 auf diesen Beitrag nach oben

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Würd sagen kommt auf Hund und Kinder an......
Mfg, helmar

Name: hoachi antwortet um 25-01-2009 19:56 auf diesen Beitrag nach oben

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hallo zusammen!!!
habe bitte eine frage an euch?
bei uns am gemeineamt wird uns immer gesagt um weniger steuern zu bezahlen muß der hund geprüft und ein wachhundezeugnis besitzen das man vorlegen kann.
weis jemand ob das stimt.



mfg hoachi

Name: Kathi antwortet um 25-01-2009 20:39 auf diesen Beitrag nach oben

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hundesteuer ?
hallo

bei uns ist das nicht so - ein Wachhund ist anerkannt, wenn das Haus in Einzellage liegt und der Hund bellen kann

Keine Hundeprüfung etc. notwendig - kann vom kleinen Schosshund bis zum Neufundländer alles sein

Die Tarife sind bei uns anders - 25 € für einen Hund, 15 € für einen Wachhund

lg
Kathi



Name: hoachi antwortet um 25-01-2009 21:13 auf diesen Beitrag nach oben

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hundesteuer ?
hallo kathi wir zahlen 40 eur.
bei uns ist sowiso ein heises pflaster für hunde, da gibt es schnell scherereien mit den jägern die toleriren nicht einmal wen der hund einen friedlichen spaziergang am eigenen grund unternimmt
und älter wie vier jahre wird sowieso kein hund bei uns der kommt halt nicht mehr heim.
im moment hat sich die situationwieder etwas beruhigt da wir ihn leider oft einsperren.
auf jedenfall danke für die antwort

hoachi

Name: helmar antwortet um 26-01-2009 08:19 auf diesen Beitrag nach oben

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hundesteuer ?
Wenn das mit den Jägern stimmt, dann ist das eine Frechheit, obwohl auch ein friedlich spazieren gehender Hund in Versuchung kommen kann. Aber vielleicht hilft das freundlich lächelnd vorgetragene Versprechen, den nächsten frei laufenden Jägehund zu erschlagen, und wenn jemandem ein Hund fehlt, dass dann a la altes Testament "hund um Hund"..........
Bei den Katzen bei uns hats genützt.
Mfg, helmar

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