Ackerflächen verpachten ....

Antworten: 6
  17-11-2008 08:18  donauprinz
Ackerflächen verpachten ....
...ist nicht vorgesehen, sondern selber bewirtschaften ;-)

Folgende Situation:

Ein - in einer Arbeitsstiftung befindlicher - Bekannter von mir hat ca. 8 Hektar Ackerfläche (ohne Hofstelle) geerbt. Im Zuge seines BOKU-Studiums ist er auf eine intressante Pflanze gestoßen, die er nun auf seinen Ackerflächen auspflanzen und vermarkten möchte. Auch die Möglichkeit von Zupachtung weiterer Flächen wäre vorhanden.


Welche Voraussetzungen und Schritte sind nötig um das Ganze auf rechtlich stabile Beine zu stellen?

Muß er dazu eine Landwirtschaft betreiben ?

Wenn ja - braucht er dazu eine Hofstelle; bzw. wie ist es ohne Hofstelle möglich?

Falls er keine Landwirtschaft betreiben muß - wie siehts dann sozialversicherungsmäßig und steuerlich aus ?

Falls die Betriebsprämie übertragen wird - wie kann er sie geltend machen?
Ist ein ÖPULeinstieg überhaupt noch möglich ? Kann er ohne ÖPUL-Teilnahme BIObetrieb werden ?


Kurzum - wie kann er das Vorhaben aus rechtlicher, sowie steuer- und fördertechnischer Sicht am Besten abwickeln. Bitte um Tipps und vor allem bitte um Erfahrungsberichte. DANKE !







  17-11-2008 21:00  schellniesel
Ackerflächen verpachten ....
Hallo!
Student da wird wohl dei interresante Pflanze Marihuana sein. *scherz*

Was steht im testament (Übergabevertrag)?
LW wurde vermutlich aufgeteilt?
Wenn es sich so wie du geschrieben hast um ackerfläche handelt bzw Landwirtschaftliche Nutzfläche wird er um die pflichten eines LW nicht herumkommen. er könnte das ganze auch als gärtnerei betreiben allerding müsste er dazu ein Gewerbe anmelden. Ansonten ist es eine Landwirtsxhaft mit allen rechten und pflichten.
öpul einstieg ist allerdings nicht mehr möglich. Was bio einstieg betrifft muss es demnach auch ohne Öpul gehen.
Mfg schellniesel

  17-11-2008 21:19  zimme24
Ackerflächen verpachten ....
wenn er keine hofstelle hat, kann er eine beantragen mit geeigneten betriebskonzept.
die sozialversicherung wird sich von selber melden mit einer vorschreibung.

günter

  17-11-2008 23:59  gerim84
Ackerflächen verpachten ....
ja die leute die was wollen, kommen e von selber. außerdem hat er mehr als 2ha LW Fläche und ist daher sogar der kammer unterlegen. für eine hofstelle gibt es auch sicher keine probleme--> laut raumordnung kann ein lw auf seinen flächen bauen was er will (grob gesagt). er muss natürlich durch die instanzen gehen.


  18-11-2008 00:08  ANDERSgesehn
Ackerflächen verpachten ....

man kann sogar in einer hochhauswohnung leben, die noch dazu in einen anderen bezirk ist und zugleich landwirt sein. - es ist nicht pflicht einen hof zu haben um eine landwirtschaft zu betreiben. wohnsitzadresse ist die adresse für finazamt und svb.

ANDERSgesehn.



  20-11-2008 21:51  Stallwilli
Ackerflächen verpachten ....
hm
das ist eine lange geschichte........

  20-11-2008 21:56  Stallwilli
Ackerflächen verpachten ....
also, ich weiss nicht was mit dieser Arbeitsstiftung gemeint ist... aber sagen wir mal er ist eine normale man spricht dabei von einer natürlichen Person, der nun zu einer lw. Fläche kommt und diese selber bewirtschaften kann, diese person nennen wir ihm seppi geht am besten in die nächste kammer und sagt er will einen neuen Betrieb gründen... er braucht dazu eine Betriebsnummer, die organisiert ihm der nette man von der Lwkammer... dann macht man eine Betriebsneugründung, er braucht keinen Stall oder Halle um lw zu sein... denn als lw ist er unternehmer ... er kann ja alles auslagern.... die SVb usw.. sollte er aber auch informiern, ... ist einfacher..... tja wenn er die berufl. qualifikation auch hat,... sagen wir mal er war nicht soviel im TÜWi saufen... und er hat schon einige abschnitte wird ihm wenns gut geht sogar das angerechnet,
so nun wirds int. wenn er das tut, dann kann er einen sogenannten Neubeginner beantragen...
morgen... schreib ich euch mehr weiter....lg





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