Straße Fahrtrecht

Antworten: 5
Name: hupf 02-11-2008 10:51 nach oben

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Straße Fahrtrecht
Hallo zusammen bräuchte ein bar ratschläge von euch was würdet ihr machen !!!
Habe vor ein bar jahren ein bar baugründe verkauft (unwirtschaftliche fläche kleines eck)
die mit einer straße die ich bezahlt habe aufgeschlossen worden sind.
Jetzt aber kommen meine neuen nachbarn, sie wollen das ALLEINIGE FAHRTRECHT (ohne meins) Sie sagen aber auch ich darf weiterhin die straße benützen um zu meinen wald und wiese zu kommen. sie wollen das mit dem Notart und der anfallenden kosten alles selber bezahlen.
Was würdet ihr machen ???
mfg Hupf

Name: fritz270 antwortet um 02-11-2008 11:05 auf diesen Beitrag nach oben
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Straße Fahrtrecht
Hallo hufp
Also was verstehst du oder deine Nachbarn unter "ALLEINIGES FAHRTRECHT" und das Recht die Straße weiterhin benützen zu dürfen?
Klingt irgendwie nach Überschneidung!
Aber wenn du die Straße bezahlt hast, wirds für die Nachbarn ohnehin nicht so einfach sein, dir das Fahrtrecht zu nehmen.
lg Fritz

Name: moe9584 antwortet um 02-11-2008 11:11 auf diesen Beitrag nach oben
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Straße Fahrtrecht
hallo

Würd mir das aber gründlich überlegen.
Zwar hast du weiterhin dein Wegrecht, welches auch durch Servitutsrecht (automatisch nach 30 Jahren, oder öffentliches Gut 40 Jahren) schon sicher entstanden ist (außer du hast es vor weniger als 30 Jahren gekauft).
Aber dieses Servitut gilt nicht für größere Maschinen, sondern die man zu dem Zeitpunkt an hatte.
Also könnten sie mal wenn du mal größere Maschinen, wie ein 3m Mähwerk den Weg auf die damalige Breite begrenzen zB.: 2,80m Blöde Geschichte... Weil dein Fahrtrecht gilt dann nur für 2,80 m.
Oder der Fall tritt ein das die Wiese umgebaut wird und ein neuer Mähdrescher braucht ca 4m und es wurden Begrenzungen geschaffen wie ein Tor. Das wird dann wegen dir sicher nicht mehr verbreitert.
Und dann bleibt dir nichts andere mehr übrig als vor Gericht zu ziehen wegen Besitzstörung, oder Bringungsrecht.

Diese Fälle müssen nicht eintreten, aber es geht ja um den Fall was wäre wenn, oder?

mfg

Name: hupf antwortet um 02-11-2008 11:16 auf diesen Beitrag nach oben

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Straße Fahrtrecht
servus fritz270
Das nur mehr ich und meine nachbarn die straße benützen dürfen ohne das später ein anderer noch weiter hinten gründe verkauft und einen größeres verkehrsaufkommen entsteht
mir wer es lieber wen jemand noch ein bar baugründe verkauft den dan kann ich ja wieder etwas für das fahrtrecht verlangen kann aber meine nachbar sind das voll dagegen
darum wollen sie das alleinige fahrtrecht das sie in ruhe dort wohnen können.
mfg hupf

Name: Hausruckviertler antwortet um 02-11-2008 12:10 auf diesen Beitrag nach oben
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Straße Fahrtrecht
Lieber Hupf, ich hab auch schon Baugründe verkauft und mußte eine Strasse machen, damit all erschlossen werden konnten. Die Strasse bliebe in meinem Besitz, also hätte ich das Recht gehabt, durch Kennzeichnung, dass es Privatgrund ist, nur jene fahren zu lassen, die von mir eine Erlaubnis bekommen. da ich aber in dem Fall auch für die Schneeräumung aufkommen hätte müssen und das Asphaltieren einen zu hohen Preis gekostet hätte, habe ich bei der Gemeinde einen Antrag auf Übernahme in öffentliches Gut eingebracht, der auch genehmigt wurde. In Folge dessen ist diese Strasse eine öffentliche und jeder hat das Recht darauf zu fahren.
Bei dir erhebt sich die Frage, ob die Strasse auf deinem Grundstück errichtet wurde, oder ob sie dafür einen anderen Grundeigentümer gibt. Wenn das so ist, empfehle ich dir unbedingt dieses Fahrtrecht im Grundbuch eintragen zu lassen.

Name: iderfdes antwortet um 02-11-2008 21:27 auf diesen Beitrag nach oben

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Straße Fahrtrecht
Klare Antwort: Würd ich nicht machen. Wenn ich das richtig verstanden habe, befindet sich die Straße noch in deinem Besitz. Ein Wegerecht, also das Recht auf die Zufahrt zu deinen Grundstücken bekommst du zwar normalerweise auf jeden Fall, selbst wenn dir der Grund nicht mehr gehören würde, aber ich seh trotzdem nicht ein, was es heißen soll, dass sie das alleinige Fahrtrecht haben wollen und dir gnädigerweise erlauben, die Straße zu benützen.

Nur nichts unterschreiben. Bei der Kammer gibts normalerweise gratis Rechtsauskunft.

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