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Probleme mit mutwilligen Ersitzern

  Antworten: 7

Name: Fadinger antwortet um 16-08-2008 19:40 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Probleme mit mutwilligen Ersitzern
Hallo!

Ersessen können Rechte erst nach 30 Jahren werden, manchmal kommt aber ein Notwegerecht (wenn es sonst keine Möglichkeit zum Erreichen des Grundstückes gibt) zum tragen. Professioneller Rechtsbeistand wäre schon ratsam, das erste Beratungsgespräch (es gibt auch Sprechtage bei den Gerichten) ist normalerweise noch kostenlos.

Gruß F
Name: zimme24 antwortet um 16-08-2008 19:41 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Probleme mit mutwilligen Ersitzern
hallo, kenne dein problem zur genüge und muss dir sagen, dass nur konsequentes handeln mit anwalt jegliche zweifel bzgl servitutrechte ausräumt. eine rechtschutzversicherung würde natürlich das finanzielle risiko mindern. wenn du nichts machst dann kommt das gesindl zum servitut oder wenn du verkauftst bist auf ewig ein weichei mit dem man alles machen kann.

günter
Name: grafeder antwortet um 16-08-2008 19:49 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Probleme mit mutwilligen Ersitzern
Mach´ es wie der Fadinger sagt. Erkundige dich beim Gericht, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst dich vielleicht auch bei einem Anwalt noch zusätzlich auf Kosten der Versicherung beraten lassen. Rechtsabteilung auf der LWK kannst auch noch nutzen.
Name: edi_1 antwortet um 16-08-2008 21:19 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Probleme mit mutwilligen Ersitzern
Hallo Sepp,
solche Fälle sind natürlich ungut...
vor allem, kühlen Kopf bewahren, und unüberlegte Schritte vermeiden...
im Grundbuch steht ja, ob ein Servitusrecht eingetragen ist, das ist abzuklären...
es kann auch sein, von früher her, das mündliche Vereinbarungen zwischen den Grundstücksbesitzern vorliegen, das ist mit den Beteiligten zu hinterfragen ...
solche Fälle mit den Betroffenen, dem Förster, und der Kammer abklären...
wenn keine Einigung erreicht wird, über eventuelle Schadensabgeltung, die durch die Holzbringung verursacht werden, gibts nur den Weg, Beweisfotos machen, Zeugen hinzuziehen
und bei Gericht Klage einbringen...
in den meisten Fällen hilft aber, das gemeinsam zu besprechen, und die sollen für die Holzbringung ihren Teil bezahlen, auch alle damit verbundenen Schäden sind abzugelten...
so einfach ist das... also nicht den Mut verlieren, alles Gute...
liebe Grüße
ed
Name: Heio antwortet um 17-08-2008 09:12 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Probleme mit mutwilligen Ersitzern
Hallo wenn die Wiese abgelegen ist und mit wald umgeben ist mach aus der Wiese einen Wald.
Die erträge und Futterqalität auf der Wiese wird nicht besondes gross sein.Kauf dir Forstplanzen Mach einen Zaun um die Wiese bzw. Wald.Und dann abwarten?
Erkundige dich noch auf der BBK bzw. auf der BH wegen der Aufforstung der Wiese.
Vor der aufforstung noch Überhänge von Nachbarbäümen Schneiden damit die jungen Forstplanzen auch genügend Licht haben.
Schönen Sonntag Heio

Name: schellniesel antwortet um 17-08-2008 22:25 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Probleme mit mutwilligen Ersitzern
@heio
Das was du da vorhast geht gar nicht weil du keinen einzigen baum an die Nähe von Grundstücksgrenzen pflanzen darfst ohne das die Besitzer der nachbarflächen ihr einverständnis geben. Im extremfall kannst du dann die fläche auch noch rekultivieren.



Alerdings mit schranken und schlössern könnte man die Waldbestitzer schon etwas ärgern.
Mfg schellniesel

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