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Landwirt Forum
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Es sind 13797 Diskussionen online
Probleme mit mutwilligen Ersitzern
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Name: Fadinger antwortet um 16-08-2008 19:40 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Probleme mit mutwilligen Ersitzern Hallo! Ersessen können Rechte erst nach 30 Jahren werden, manchmal kommt aber ein Notwegerecht (wenn es sonst keine Möglichkeit zum Erreichen des Grundstückes gibt) zum tragen. Professioneller Rechtsbeistand wäre schon ratsam, das erste Beratungsgespräch (es gibt auch Sprechtage bei den Gerichten) ist normalerweise noch kostenlos. Gruß F |
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Name: zimme24 antwortet um 16-08-2008 19:41 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Probleme mit mutwilligen Ersitzern hallo, kenne dein problem zur genüge und muss dir sagen, dass nur konsequentes handeln mit anwalt jegliche zweifel bzgl servitutrechte ausräumt. eine rechtschutzversicherung würde natürlich das finanzielle risiko mindern. wenn du nichts machst dann kommt das gesindl zum servitut oder wenn du verkauftst bist auf ewig ein weichei mit dem man alles machen kann. günter |
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Name: grafeder antwortet um 16-08-2008 19:49 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Probleme mit mutwilligen Ersitzern Mach´ es wie der Fadinger sagt. Erkundige dich beim Gericht, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst dich vielleicht auch bei einem Anwalt noch zusätzlich auf Kosten der Versicherung beraten lassen. Rechtsabteilung auf der LWK kannst auch noch nutzen. |
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Name: edi_1 antwortet um 16-08-2008 21:19 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Probleme mit mutwilligen Ersitzern Hallo Sepp, solche Fälle sind natürlich ungut... vor allem, kühlen Kopf bewahren, und unüberlegte Schritte vermeiden... im Grundbuch steht ja, ob ein Servitusrecht eingetragen ist, das ist abzuklären... es kann auch sein, von früher her, das mündliche Vereinbarungen zwischen den Grundstücksbesitzern vorliegen, das ist mit den Beteiligten zu hinterfragen ... solche Fälle mit den Betroffenen, dem Förster, und der Kammer abklären... wenn keine Einigung erreicht wird, über eventuelle Schadensabgeltung, die durch die Holzbringung verursacht werden, gibts nur den Weg, Beweisfotos machen, Zeugen hinzuziehen und bei Gericht Klage einbringen... in den meisten Fällen hilft aber, das gemeinsam zu besprechen, und die sollen für die Holzbringung ihren Teil bezahlen, auch alle damit verbundenen Schäden sind abzugelten... so einfach ist das... also nicht den Mut verlieren, alles Gute... liebe Grüße ed |
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Name: Heio antwortet um 17-08-2008 09:12 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Probleme mit mutwilligen Ersitzern Hallo wenn die Wiese abgelegen ist und mit wald umgeben ist mach aus der Wiese einen Wald. Die erträge und Futterqalität auf der Wiese wird nicht besondes gross sein.Kauf dir Forstplanzen Mach einen Zaun um die Wiese bzw. Wald.Und dann abwarten? Erkundige dich noch auf der BBK bzw. auf der BH wegen der Aufforstung der Wiese. Vor der aufforstung noch Überhänge von Nachbarbäümen Schneiden damit die jungen Forstplanzen auch genügend Licht haben. Schönen Sonntag Heio |
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Name: schellniesel antwortet um 17-08-2008 22:25 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Probleme mit mutwilligen Ersitzern @heio Das was du da vorhast geht gar nicht weil du keinen einzigen baum an die Nähe von Grundstücksgrenzen pflanzen darfst ohne das die Besitzer der nachbarflächen ihr einverständnis geben. Im extremfall kannst du dann die fläche auch noch rekultivieren. Alerdings mit schranken und schlössern könnte man die Waldbestitzer schon etwas ärgern. Mfg schellniesel |
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