Antworten: 4
Pferdekoppel
Hallo, wer kennt sich da aus?
Möchte ein bisher als Feld genutztes landw. Grundstück als Pferdekoppel verpachten.
Darf diese Fläche weiterhin im MFA aufscheinen und als was?
Fred
Pferdekoppel
Natürlich darf es im MFA aufscheinen, allerdings nur am MFA des Pächters. Ich gehe davon aus, dass du einen Pachtvertrag mit dem künftigen Bewirtschafter der Koppel eingegangen bist, denn damit bekundest du den Willen, das Grundstück nicht aktiv zu bewirtschaften.
Der Pächter beantrag das Grundstück so wie es bewirtschaftet wird, entweder als Hutweide, Dauerweide oder Mähwiese/Mähweide: XNutzungen.
Pferdekoppel
Danke für dei rasche Antwort aber der Pächter ist kein Landwirt mit MFA, er zahlt mir das so. Ist es dann illegal wenn ich es bei mir weiter im MFA eintrage?
mfg
FRED
Pferdekoppel
Es ist da nicht illegal, die Fläche selber entsprechend der wirklichen Nutzung zu melden. Allerdings haftest Du dann persönlich für die widmungsgemäße Nutzung. Es ist egal ob Du oder wer anderer die Arbeit macht. Haften musst in diesem Falle Du.
Pferdekoppel
hallo,
also ich bewirtschafte hangflächen von mehren landwirten als weidefläche für meine pferde und weiss, dass er die auch bei seinem mehrfachantrag drinn hat, muss mich jedoch halt dann daran halten, was der da im vertrag festlegt.
es besteht aber auch kein pachtvertrag zwischen uns...
gruss
th
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