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Nichtwähler-"Stimmen" als Siegerprämie @ beni11: Es stimmt schon, dass Parlamentarier Vorbildfunktion haben sollen. Dennoch zitiere ich jetzt Art 57 und 58 B-VG zwecks Info über die Immunität von NR und BR-Abgeordneten: Artikel 57. (1) Die Mitglieder des Nationalrates dürfen wegen der in Ausübung ihres Berufes geschehenen Abstimmungen niemals, wegen der in diesem Beruf gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen nur vom Nationalrat verantwortlich gemacht werden. (2) Die Mitglieder des Nationalrates dürfen wegen einer strafbaren Handlung - den Fall der Ergreifung auf frischer Tat bei Verübung eines Verbrechens ausgenommen - nur mit Zustimmung des Nationalrates verhaftet werden. Desgleichen bedürfen Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern des Nationalrates der Zustimmung des Nationalrates. (3) Ansonsten dürfen Mitglieder des Nationalrates ohne Zustimmung des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung nur dann behördlich verfolgt werden, wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht. Die Behörde hat jedoch eine Entscheidung des Nationalrates über das Vorliegen eines solchen Zusammenhanges einzuholen, wenn dies der betreffende Abgeordnete oder ein Drittel der Mitglieder des mit diesen Angelegenheiten betrauten ständigen Ausschusses verlangt. Im Falle eines solchen Verlangens hat jede behördliche Verfolgungshandlung sofort zu unterbleiben oder ist eine solche abzubrechen. (4) [nicht besonders interessant; was gilt als Zustimmung des Nationalrates, Fristen etc.] (5) Im Falle der Ergreifung auf frischer Tat bei Verübung eines Verbrechens hat die Behörde dem Präsidenten des Nationalrates sogleich die geschehene Verhaftung bekanntzugeben. Wenn es der Nationalrat oder in der tagungsfreien Zeit der mit diesen Angelegenheiten betraute ständige Ausschuss verlangt, muss die Haft aufgehoben oder die Verfolgung überhaupt unterlassen werden. (6) Die Immunität der Abgeordneten endigt mit dem Tag des Zusammentrittes des neugewählten Nationalrates, bei Organen des Nationalrates, deren Funktion über diesen Zeitpunkt hinausgeht, mit dem Erlöschen dieser Funktion. (7) Die näheren Bestimmungen trifft das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates. Artikel 58. Die Mitglieder des Bundesrates genießen während der ganzen Dauer ihrer Funktion die Immunität von Mitgliedern des Landtages, der sie entsendet hat. Nochmals zum Aufenthaltsrecht: Wenn die Behörden aus eigenem Verschulden so lange brauchen, wäre eine "Sanktion" bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, auch seitens der Antragsteller, durchaus angemessen. Wie kommt der Antragsteller dazu, ewig im Ungewissen gelassen zu werden und zB nach erfolgter Integration einen Bescheid zu erhalten, er sei nicht integrationsfähig? Illegal ist nur das, was verboten ist. Und verboten ist, was nach dem Gesetz nicht erlaubt ist. Und was in den Gesetzen steht, wird von Parlamenten beschlossen. --> Wenn eine neue Regelung gefunden wird, die sinnvolle Aspekte der Integration, Unbescholtenheit, des staatlichen Nutzens, der Alternativenlosigkeit des Betroffenen etc. enthält, haben die Behörden nach dieser Rechtslage zu entscheiden und daher hat das mit deinem Falschparken-Beispiel recht wenig zu tun. Falschparken wird man nie wirklich sinnvoll rechtfertigen können (außer mit "rechtfertigendem Notstand", eher selten) und beständiger Rechtsbruch ist überdies ein Erschwerungsgrund bei der Bemessung von Strafen. Warum soll der lange Aufenthalt immer ein Scheinargument sein? Bei Immigranten, die sich in langer Zeit des Aufenthalts nicht ausreichend integrieren (Definition?) und sich mit dem Aufnahmeland nicht solidarisch zeigen können, da bin ich bei dir, so jemand wird schwer seinen Rechtsbruch rechtfertigen können. Aber bei anderen wäre die derzeitige Rechtslage auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen; bis zu einer Änderung des Fremdenrechts sind auch Menschen wie Arigona zu "Unrecht" in Österreich gewesen und daher abzuschieben. Hier hätte der Innenminister noch das Recht des humanitären Aufenthalts, welches er ja gerade auch in ihrem Fall ausübt ("bis zum Schulschluss"), aber aus Furcht vor weiteren, komplizierten Fällen, die die Verfahrensdauer und -angemessenheit und damit ein Versäumnis der Innenminister offenlegen würden, wird anderen gegenüber eine strikte Linie gefahren. Auch zwecks Befriedigung von so manchem politischen Bedürfnis. Zu den U-Ausschüssen: Ja, sie werden auch politisch und populistisch ausgenützt, ja ausgeschlachtet. Dennoch kann man nicht dem Parlament als der faktisch höchsten der 3 Staatsgewalten die Kontrolle über die von ihm eingesetzte und der ihm verantwortlichen Regierung verunmöglichen. Zudem gab es auch viele Sitzungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Dass ich von der SPÖ-Haltung zu den Eurofightern nichts halte, habe ich schon einmal ausführlich beschrieben. Dennoch ist jede Art von Korruption zu verfolgen und abzustellen. Da sind wir uns hoffentlich einig. Was jetzt mit Koalitionsgefühlen vereinbar ist, ist schlussendlich eine emotionale und politische Frage, aber diese kann nicht über der Regierungskontrolle stehen, damit das klar ist. Gerade bei großen Koalitionen sind die Oppositionsparteien eh schon ziemlich vom Informationsfluss der Regierung ausgeschlossen, daher ist Kontrolle hier umso wichtiger. Zudem ist das beständige Mauern und Verheimlichen trotz dichter Indizienlage auch keine vertrauensbildende Maßnahme. Beruht auf Gegenseitigkeit. Die Problematik der Amtsverschwiegenheit vs. der Amtshilfe, beide zwar im Verfassungsrang, aber sehr schwammig geregelt, ist übrigens auch juristisch interessant ;) Und dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, weißt du hoffentlich auch. Nicht einmal ein Gesetz, das für Weisungen an die Staatsanwaltschaft die schriftliche, öffentliche Bekanntgabe erfordert (zwecks öffentlicher Kontrolle), ist etwas geworden. Eine Weisungsfreiheit hielte ich hier aber für vollkommen falsch. Hoffentlich sind meine Argumente verständlich rübergekommen... Gute Nacht! mfg diewahrheitist
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