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Landwirt Forum
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Es sind 11456 Diskussionen online
Betriebsprämienverkauf
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Name: bauernbua 21-05-2008 11:07 |
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Betriebsprämienverkauf Hallo, konnte heuer ca. 2 ha einer Pachtfläche nicht mehr anmelden. Pro Hektar haben wir ca. 420€ Betriebsprämie, die wir für diese 2 Hektar nicht ausbezahlt bekommen. Meine Frage ist nun: Ist dieser Betrag für immer verloren, wenn wir keine andere Fläche pachten oder können wir diese Betriebsprämie auch verkaufen und wieviel wäre so etwas wert? |
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Name: gasteighof antwortet um 21-05-2008 11:13 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Betriebsprämienverkauf Bitte, sind Sie mir nicht böse, aber ich halte den Handel mit Betriebsprämien als eine gravierende Degenerationserscheinung unseres Förderungssystems! MfG Hans |
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Name: gasteighof antwortet um 21-05-2008 11:18 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Betriebsprämienverkauf Ich muß noch ein Schäuferl nachlegen: Sollte die Veröffentlichung der einzelnen Förderungsbeträge wiklich kommen und bei dieser auch die Einheitliche Betriebsprämie ersichtlich sein, so werden die Bauern Augen machen, was es da so alles gibt! MfG Hans |
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Name: Asterix250 antwortet um 21-05-2008 11:23 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Betriebsprämienverkauf @gasteighof Ich bin nicht ceiner meinung. Er hat sich die Prämie erarbeitet!! Und auch verdient!!! Nein du hast jetzt glaub ich drei jahre zeit um eine neue Fläche zu suchen oder zu verkaufen. Hab gehört das fast das doppelte bezahlt wird, also wenn du 420 hast kannst ruhig 800 verlangen! mfg Asterix |
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Name: biolix antwortet um 21-05-2008 11:48 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Betriebsprämienverkauf Hallo ! "erarbeitet" ist gut asterix ! er hat das gebaut damals bzw. gemästet was am tollsten im Preis verfallen... ich hab hier schon öfter die beispiele genannt wo sich z.b. BiobauernInnen einen Markt gesucht haben und spezialkutluren gebaut haben.. die nun auch wegen dem hohen Klee/Luzerneanteil 100 bis 150 euro pro ha haben... wer war nun fleissiger ???? und wo sind die Biobetriebe z.b. mit den höherren Förderungen bzw. "Abkassierer"... ? nunzur frage: nein du verlierst die ZA nicht gleich sondern du kannst sie ruhig am betrieb rotieren lassen... andererseits fair wäre sie mit zu geben ! g biolix |
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Name: Asterix250 antwortet um 21-05-2008 13:10 auf diesen Beitrag |
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Betriebsprämienverkauf Fair wärs mitzugeben? Ja wenn man aufgibt vielleicht aber meistens gibts einen Grund warum man einen teil verliert und warum soll ich was einen anderen schenken wenn ich es genausogut verkaufen kann. Wenn er ihn mir ausgekauft hat oder mehr pacht bezahlt??? Sonst gibts keine andere möglichkeit. Der bioBauer bekommt sowieso die Bio Prämie. Aber wenn er 420 Euro bekommt hat er sicher genauso viel gearbeitet wie du! Denn das sind dann die Rinder auch dabei vielleicht Milch auch noch . Ich hab auch nicht für meine gesamte Fläche zahlungsansprüche weil ich auch viel Feldfutter hatte. kleinerzeugerregelung. Aber es gibt sicher verlierer und gewinner aber das ist halt immer so allen kann man es nicht recht machen..... mfg Asterix |
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Name: Asterix250 antwortet um 21-05-2008 13:17 auf diesen Beitrag |
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Betriebsprämienverkauf Auserdem werden so spezialkulturen äh mehr Geld gebracht haben! Sonst hät es ja keiner angebaut, oder? |
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Name: moe9584 antwortet um 21-05-2008 13:18 auf diesen Beitrag |
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Betriebsprämienverkauf hallo Bei uns ist es gängige Praxis, die Fläche dementsprechend mehr Wert ist, wenn man die ZA's mitbekommt, heißt somit auch, wenn einer die Prämien nicht mitbekommt, bekommt er vom nächsten den ortsüblichen Pachtpreis minus der Prämie. Wenn man als Bauer net fleißig ist, wird man nicht lange Bauer/Biobauer sein und die Fairen haben meistens das nachsehen vor den Ellbogentechnikern. mfg |
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Name: leitnfexer antwortet um 21-05-2008 13:54 auf diesen Beitrag |
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Betriebsprämienverkauf also das Betriebsprämienmodell war ja wohl der größte schwachsinn, den unsere herren stammesvertreter in den letzten jahren erschaffen haben! dafür werden sie wohl alle im ewigen fegefeuer schmoren... mal sollte sich sein geld im antragsjahr erarbeiten und nicht von 2000 bis 2002? dann würden wir uns die sache mit der "handelbarkeit" ersparen. die betriebsprämie hat ja sowieso ein ablaufdatum(von 6 jahren war die rede?) und dient eh nur zum langsaben abschaffen der förderung. jetzt wo jedoch wieder bei so manchen produkten engpässe auftreten kommt ja vieleicht wieder alles anders und es wird wieder "stützungen" in irgendeier form geben, denke ich mir. |
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Name: Hausruckviertler antwortet um 21-05-2008 19:28 auf diesen Beitrag |
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Betriebsprämienverkauf Mal abgesehen ob die Betriebsprämienregelung gerecht ist oder nicht, soweit ich informiert bin verfällt die Prämie nicht, solang du überhapt einen Grund bewirtschaftest. Nur wenn du aufhörst verfällt er nach 3 Jahren. du hast also die Möglichkeit dir prämienfreie Flächen zu pachten, oder eben zu verkaufen. |
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Name: Josef_Knecht antwortet um 21-05-2008 20:42 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Betriebsprämienverkauf
"...verfällt die Prämie nicht, solang du überhapt einen Grund bewirtschaftest." Zahlungsansprüche, die innerhalb von 3 Jahren nicht genutzt werden, fallen in die nationale Reserve. Zahlungsansprüche, die aus der nationalen Reserve zugeteilt worden sind (zum Beispiel an neu einsteigende Landwirtinnen und Landwirte) fallen wieder in die nationale Reserve, wenn sie innerhalb von 5 Jahren nicht genutzt werden. Im Falle höherer Gewalt erfolgt aber kein Verfall bei Nichtnutzung innerhalb der vorgenannten Fristen. Quelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft mfg |
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Name: tristan antwortet um 21-05-2008 21:54 auf diesen Beitrag |
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Betriebsprämienverkauf @ asterix250 Wenn er ihn mir ausgekauft hat oder mehr pacht bezahlt??? schaut mir ein bissal nach fretterei aus, wenn einer ohne za mehr pacht zahlt als der, der die za hat, aber keinen pachtgrund;-) so gesehen ist die derzeitige prämienregelung der größte schwachsinn, den unsere (sonst recht gute) standesvertretung je beschlossen hat. hde tristan |
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Name: Trulli antwortet um 21-05-2008 21:58 auf diesen Beitrag |
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Betriebsprämienverkauf Hallo! Zahlungsansprüche verfallen nicht so leicht! Es gibt die sogenannte Rotation..... Jeder Zahlungsanspruch hat eine Nummer. Kannst du z.B. ZA Nummer 1 und 2 nicht beanspruchen, werden sie nächstes Jahr genutzt, dafür Nr. 3 u. 4 nicht usw. Hier ist es wichtig die automatische Beantragung der ZA angekreuzt zu haben! Gibt aber Ausnahmen, die Bauernkammer informiert eigentlich sehr genau...zumindest ist das bei uns der Fall.... Ich habe Pachtflächen mit Prämie bekommen, die gebe ich auch mit Prämie wieder weiter (Auch im Pachtvertrag so festgelegt)... Pachtflächen die ich schon länger ohne Prämie gepachtet habe, würde ich auch nicht mit Prämie weitergeben.... Zahlungsansprüche werden bei uns so gehandelt, das jeder die Hälfte bekommt! z.B. ZA Wert ist 300.-Euro-Betriebsprämie gibt es vorrauss. noch 5 Jahre-wären also 1500.-. Euro-sind für den Käufer 750.-Euro+das Risiko das es die EBP doch nicht solang als geplant gibt... mfg |
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Name: Josef_Knecht antwortet um 21-05-2008 22:50 auf diesen Beitrag |
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Betriebsprämienverkauf
"Zahlungsansprüche verfallen nicht so leicht!" Zahlungsansprüche, die innerhalb von 3 Jahren nicht genutzt werden, fallen in die nationale Reserve. <= diese 3 Jahres Frist, beinhaltet, die sogenannte Rotation!!! aber Achtung: NRZA ( ZA aus Nationale Resverve) müssen jedes Jahr vollständig ausgenutzt werden, ansonsten sofortiger Verfall! |
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Name: Trulli antwortet um 21-05-2008 23:19 auf diesen Beitrag |
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Betriebsprämienverkauf 2.2.1 NUTZUNG DER ZAHLUNGSANSPRÜCHE Werden nicht alle Zahlungsansprüche (ZA) genutzt, ist zu beachten, dass Flächen-Zahlungsansprüche (FZA), Stilllegungs- Zahlungsansprüche (SLZA) und Besondere Zahlungsansprüche (BZA), die während drei aufeinander folgender Kalenderjahre nie genutzt werden, in die Nationale Reserve fallen. Nationale-Reserve-Zahlungsansprüche (NRZA), die während eines Zeitraumes von 5 Jahren nicht jährlich genutzt werden, fallen unmittelbar in die Nationale Reserve. Sofern NRZA durch Aufstockung von FZA oder BZA um mehr als 20% entstanden sind (zB im Rahmen des Sonderfalls „Investitionen in die Tierhaltung“), wird nur der Anteil aus der Nationalen Reserve gekürzt. Der ursprüngliche FZA oder BZA steht in diesem Fall dem Betriebsinhaber weiter zur Verfügung. 2.2.2 AUTOMATISCHE BEANTRAGUNG Alle Zahlungsansprüche werden für die Nutzung beantragt. Die Zahlungsansprüche werden automatisch gereiht: 1. nach der Art in folgender Reihenfolge SLZA (Stilllegungs-ZA) NRZA (ZA aus der Nationalen Reserve) FZA (Flächenbezogene ZA) und danach BZA (Besondere ZA) 2. innerhalb der Art nach dem höchsten Wert der einzelnen ZA-Nummern 3. innerhalb der Art und gleichem Wert nach der letzten Nutzung. Dh ZA, die 2007 (oder davor) nicht genutzt wurden, werden, wenn sie den gleichen Wert haben, vor den im Jahr 2007 genutzten ZA gereiht. Wenn weniger beihilfefähige Fläche als Zahlungsansprüche zur Verfügung steht, wird durch die Reihung festgelegt, welche Zahlungsansprüche genutzt werden und für die Auszahlung zu berücksichtigen sind. 2.2.3 MANUELLE BEANTRAGUNG Eine manuelle Beantragung der Zahlungsansprüche erfolgt durch Beilage der Information über Zahlungsansprüche für die Einheitliche Betriebsprämie und ist nur durchzuführen, wenn eine automatische Beantragung nicht gewünscht wird. Mit einer manuellen Beantragung kann der Landwirt festlegen, welche und wieviele Zahlungsansprüche im Antragsjahr genutzt werden sollen. Es ist zu beachten, dass nachträgliche Änderungen von ZA dann nicht als beantragt gelten. ZA, die auf der Information über Zahlungsansprüche für die Einheitliche Betriebsprämie nicht angedruckt sind, müssen manuell ergänzt werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer. Zu beachten ist: ■ dass Stilllegungs-ZA vorrangig zu beantragen sind (unabhängig von der Stilllegungsverpflichtung QUELLE: AMA Homepage, bzw. Merkblatt Das heißt, ein Zahlungsanspruch verfällt wenn er 3 Jahre hindurch nicht genutzt wird! Durch die Rotation wird ein nicht genutzter im nächsten Jahr genutzt, der 3-Jahreszeitraum beginnt neu.... So fasse ich das auf, und glaube auch so in Beispielen bei Info-Veranstaltungen der BK mitbekommen zu haben... Werde mich aber weiter informieren, da ich selber 2 Ungenutzte habe! Noch habe ich sie, wenn sie vom Verfall bedroht sind, gibt es eine Mitteilung seitens der AMA.. mfg |
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Name: Liesch antwortet um 22-05-2008 12:26 auf diesen Beitrag |
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Betriebsprämienverkauf
www.deutsche-landwirte.de/080304a.htm Dem Grundeigentümer muß das bisherige Recht erhalten bleiben, bei Pachtende, die auf seinen Flächen ruhenden, staatlich gewährten Prämienrechte, auf einen neuen Bewirtschafter zu übertragen. www.landwirt.com/Forum/120614/BETRIEBSPRAeMIE.html BETRIEBSPRÄMIE = UNRECHTSPRÄMIE |
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Name: Asterix250 antwortet um 22-05-2008 12:40 auf diesen Beitrag |
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Betriebsprämienverkauf Ist ja äh möglich Liesch! Nur gegen ein bisal bares halt *gg* mfg Asterix |
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