Ab-Hofverkauf von Milch

Antworten: 13
Name: 0815 04-04-2008 18:53 nach oben
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Ab-Hofverkauf von Milch
Hat wer schon das Meldeformular für den Ab-Hofverkauf von Milch und deren Produkten erhalten? Bisher haben wir immer über Eama gemeldet. Könnte nämlich sein, daß man deswegen kein Meldeformular und Richtlinienheft bekommt? Würde nämlich gerne vor dem Melden die Erläuterungen lesen. Habe schon nachgeschaut, ob man bei Eama diese Erläuterungen herunterladen kann. habe aber nichts gefunden. Mich täte interessieren, ob ein zu geringer Abhofverkauf Konsequenzen bzgl. D-Quote hat oder auf die Betriebsprämie? Oder soll man da besser nachhelfen?.....Hat schon wer mal eine solche Kontrolle wegen Milchprodukte-Aufzeichnungen gehabt?

Name: Christoph38 antwortet um 04-04-2008 19:36 auf diesen Beitrag nach oben

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Ich bin sogar noch kontrolliert worden, wie ich die DQuote schon verkauft hatte.
Soweit ich mich erinnern kann ist auch bei der D Quote die mangelnde Ausnützung ein Problem. Leider weiss ich nicht mehr wie die genauen Regeln sind.

Aber das darfst du nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Name: Inge antwortet um 04-04-2008 20:06 auf diesen Beitrag nach oben
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Unter 5000 kg D-quote genügt es wenn du ein paar liter meldest damit dir die D--quote nicht verfällt, über 5000 kg mußt du 70% vermarkten damit sie dir erhalten bleibt.

Name: 0815 antwortet um 04-04-2008 21:49 auf diesen Beitrag nach oben
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Danke für die Antworten! Habe das Merkblatt bzgl. Direktverkauf schon bei Ama.at gelesen. Auch das mit den 5000 l. Gut, daß ich drunter bin!

Name: Kathi antwortet um 04-04-2008 21:56 auf diesen Beitrag nach oben

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Hallo

gilt da eigentlich die Quote oder die Liefermenge ??

LG
Kathi

Name: helmar antwortet um 04-04-2008 22:10 auf diesen Beitrag nach oben

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D-Quote, liebe Kathi.....Liebe Grüße, helmar

Name: 0815 antwortet um 04-04-2008 22:12 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo Kathi!
Unter 5000 kg D-Quote wird nicht gekürzt, wenn auch tatsächlicher Direktverkauf weit drunter liegt.

Name: Kathi antwortet um 04-04-2008 22:16 auf diesen Beitrag nach oben

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ähm - nein - ich mein die Aufzeichnungspflicht ...

LG
Kathi



Name: 0815 antwortet um 04-04-2008 22:31 auf diesen Beitrag nach oben
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@Kathi
Aufzeichnungspflicht besteht immer, auch unter 5000 kg! Und natürlich auch die Meldepflicht. Auch wenn gar nichts direkt verkauft wird, muß gemeldet werden. (Leermeldung) Sonst heißt es 100 Euronen brennen. (Strafzahlung!) Über 5000 kg D-Quote da muss auch die verfütterte Kälbermilch, auch die Verschüttete und wahrscheinlich auch die Katzenmilch aufgezeichnet werden! Nur was du selber trinkst, brauchst nicht aufzuschreiben. Wie edel!

Name: Kathi antwortet um 04-04-2008 22:40 auf diesen Beitrag nach oben

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Hallo

ja - ähm - hab die "Katzenmilch" gemeint - bin heute irgendwie undeutlich ...

Gute Nacht

Kathi

Name: Else antwortet um 04-04-2008 22:53 auf diesen Beitrag nach oben

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Und was ist mit der Hundemilch :-)))))))))))))9

Name: Kathi antwortet um 04-04-2008 22:58 auf diesen Beitrag nach oben

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... der "stiehlt" sichs von der Katze & den Kälbern ...

- Scherz bei Seite, war Pflicht, jeden Tropfen Milch aufzuschrieben - wieviel die Kälber, die Katze, der Hund - auch wenn mal der Ablassschrauben offen war und ein paar Liter in den Kanal geronnen sind, musste man mitschrieben - galt aber nur für Direktvermarkter - und jetzt nur mehr für die Großen, die mehr als 5.000 kg D-Quote haben (oder doch mehr als 5.000 kg Direktvermarkten ??)

Kathi

Name: Else antwortet um 04-04-2008 23:03 auf diesen Beitrag nach oben

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JA, Kathi,

das mit der Aufzeichnung weiß ich von einem meiner Bio-Bauern. Ich konnte/wollte es zuerst gar nicht glauben, dachte, er macht einen Witz !

Name: leitnfexer antwortet um 05-04-2008 11:04 auf diesen Beitrag nach oben
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@else
ja, ende der 90er jahre, als das aufzeichnen so richtig angefangen hat, wollte man sogar den eigenverbrauch und die kälbermilch etz. in die D-Quote einrechnen. haben sie aber dann doch nicht durchgebracht...

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