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Zahlungsansprüche übertragen

  Antworten: 14

Name: Salex2806 21-03-2008 08:41 nach oben
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Zahlungsansprüche übertragen
Wie ist das mit den ZA der von uns gepachteten Ackerflächen, wenn man den Betrieb auflöst. Gibt man die einfach dem neuen pachtenden Bauern mit?

Hoffe ich trete mit diese Frage jetzt keine Lawine los, würde aber gerne eine unparteiische Meinung hören.

Danke

Name: Asterix250 antwortet um 21-03-2008 09:32 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Zahlungsansprüche übertragen
Naja salex das liegt dir frei.
Wenn er ein guter bekannter ist dann gibs ihn mit und wenn nicht dann muss er was zahlen dafür.
eine anerkennung halt.
Aber nicht übertreiben *gg*

mfg
Asterix

Name: AMA33 antwortet um 21-03-2008 10:37 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
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Verschenkt man sei Milchkontigent wenn man aufhört!!! Da muß man schon im
Geld schwimmen!! Ich täts Dir zu einen fairen Preis abkaufen!!!


Frohe Ostern alle miteinander!!
Name: Salex2806 antwortet um 21-03-2008 10:45 auf diesen Beitrag nach oben
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Tja im Geld schwimmen, davon kann keine Rede sein. Aber ich habe das Thema schon mal bei einem neuen Pächter angeschnitten und da hat er gemeint, dass ich dann Schuld bin, weil er halt nicht soviel Pacht bezahlt.

Eigentlich erwarten schon alle, dass ich die ZA so mitgebe! Wir mussten einen Acker verkaufen und der Bauer hat den Acker daneben auch gleich gepachtet (wir hatten den bis jetzt gepachtet) und meint, dass er die ZA dafür automatisch auch bekommt?!


Name: AMA33 antwortet um 21-03-2008 11:02 auf diesen Beitrag nach oben
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Ich zahle Dir 1,5 fache der Jahresprämie!!! (ernstgemeit) Es wäre sicher einen Ausflug ins
Burgenland wert.
Name: Salex2806 antwortet um 21-03-2008 11:20 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo AMA33! Gebe dir Bescheid, wenn es mit unseren Bauern hier doch nix wird!
Würde das ganze gerne in den nächsten Tage fair über die Bühne bringen.

Danke dir auf jeden Fall für deine Antworten!

LG und Frohe Ostern
Alex
Name: Jophi antwortet um 21-03-2008 11:21 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo !

Automatisch mit dabei ist da gar nix und wenn der Käufer frech wird, dann schon gar nicht.

Jophi
Name: timberjacksy antwortet um 21-03-2008 11:27 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo
hier ein interessanter Beitrag
http://www.landtreff.de/viewtopic.php?t=10458&highlight=zahlungsanspr%FCche
MfG
timberjacksy
Name: Salex2806 antwortet um 21-03-2008 11:38 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo Asterix250, danke für den Tip!

Tja, das mit dem Übertreiben ist halt so eine Sache, deswegen überlege jetzt seit quasi einem Jahr, wie ich's machen soll! Bei so manchen ist es ja schon übertrieben, überhaupt darüber nachzudenken, ob man etwas dafür verlangt.

Das Problem ist diese Gefühls-Entscheidung wem und wie geb ich sie her! Ich will nicht "unfair" sein aber ,auch nicht die "Blöde" und bei diesem Thema ist man anscheinend schnell das eine oder das andere.

LG und Frohe Ostern!
Alex
Name: AMA33 antwortet um 21-03-2008 11:47 auf diesen Beitrag nach oben
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Ich habe eine ganzen Betrieb gepachtet und keine Zahlungsansprüche mitbekommen!!
Bin aber dem ehmaligen Pächter trotzdem nicht böse. Ist man zu großzügig wird
man noch für blöd hingestellt. Die Betriebsprämie kann man nicht einzelen Flächen
zuordnen sondern nur den Betrieb.
Name: zimme24 antwortet um 21-03-2008 12:07 auf diesen Beitrag nach oben
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ja, mit den za haben sie sich was extrem blödes einfallen lassen. meine meinung ist wer die fläche bewirtschaftet sollte auch die za bekommen und sie ohne zicken weitergeben wenn die fläche wer anderer bekommen sollte. wird bei uns im grossen und ganzen auch so gehandhabt aber wenn sich zwei nicht leiden können werden die za sofort als druckmittel verwendet.

günter
Name: HansG antwortet um 21-03-2008 12:18 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo!

Ich habe meine Flächen (Wiesen) verpachtet und die EBP mitgegeben. Zum einen ist der Pachtpreis besser, zum anderen sollte man die Prämie nicht verschenken da man Sie ja selber nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

Schöne Grüße aus Salzburg
HansG
Name: Salex2806 antwortet um 21-03-2008 12:45 auf diesen Beitrag nach oben
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Ich finde diese Lösung selber für einen Blödsinn!

Aber leider musste ich feststellen, dass Fairness unter Landwirten des öftern ein eher dehnbarer Begriff ist. (ist nicht böse gemeint)

Also es ist ja alles ganz klar, wenn wir unseren Eigengrund verpachten bzw verkaufen, dass wir dort ohne "mätzchen" die ZA mitgeben. Es geht hier u. a. auch um die von uns gepachteten Flächen, die wir "quasi" zurückgeben.

HansG:
Bin ja generell bei dem Thema nicht so ganz fit, aber bei den Wiesen gibt es die EBP auch?
Ich dachte immer die zählen nur für das ÖPUL? Sollte die Beantwortung dieser Frage den Rahmen sprengen, es muss nicht sein, ich hoffe, dass das meine letzte Handlung sein wird!
Name: zimme24 antwortet um 21-03-2008 13:19 auf diesen Beitrag nach oben
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@hansg

genau das meine ich, du willst für die za etwas zb höheren pacht aber es handelt sich bei der ebp um eine förderung für die bewirtschaftung die du ja nicht mehr wahrnimmst. leider gibt dir das gesetz die möglichkeit die za zu handeln. jetzt liegt es nur mehr an jeden einzelen moralisch richtig vorzugehen und das werden sicher nicht alle tun.

günter
Name: moe9584 antwortet um 22-03-2008 00:02 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo
Ich glaube die diskussion geht hier in die falsche Richtung. Die Frage nach der Moral, wie es hier einige meinen, stellt sich nicht. Kenne keinen bei uns der einem seine Zahlungsansprüche freiwillig mit/hergibt. Wäre auch unklug, weil man ja nicht weiß ob man für die nächsten Pachtflächen wieder welche bekommt und das wäre dann ein Problem, oder? Ausserdem kommt bei deinem eigenen Grund ein Verlust der ZA einem Wertverlust gleich und da man nicht weiß was nach den ZA's kommt...
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