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Es sind 13843 Diskussionen online

Geländeaufschüttung?

  Antworten: 10

Name: berghof 12-02-2008 15:17 nach oben

Tagebuch
Geländeaufschüttung?
Ich möchte eine Geländefurche zuschütten, da ich gratis Aushuberde bekommen könnte. Wie hoch darf ich ohne Genehmigung zuschütten? gibt es eine Vorschrift? (habe gehört 150 cm sind erlaubt, was ist wenn ich auch nächstes Jahr wieder 150 cm draufschütte?) Bin aus OÖ. Danke im Voraus
Name: farmboy antwortet um 12-02-2008 15:22 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Geländeaufschüttung?
ggg, und im lauf der jahre entsteht so ein berg. hat mir ein seltenes schmunzeln über de ganze breitseite beschert. frag mal auf der gemeinde, die wissen die rechtslage.
Name: tristan antwortet um 12-02-2008 15:30 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Geländeaufschüttung?
wo kein kläger, da kein richter

was die behörde nicht weiß, macht sie nicht heiß

warum einfach machen, wenn es kompliziert auch geht?

hde tristan
Name: Christoph38 antwortet um 12-02-2008 15:53 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Geländeaufschüttung?
Mir fällt dazu ein:

Naturschutz, Wasserrecht

frag bei der LWK nach.
Name: kraftwerk81 antwortet um 12-02-2008 16:35 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Geländeaufschüttung?
"wo kein kläger, da kein richter"

Das hat sich mein Grossvater vor ein paar Jahren auch gedacht und ein paar Drainagegräben verrohrt. Ein gschaftiger Spaziergänger hat Ihn dann "verpfiffen". Hat eine saftige Strafe gegeben und die Gräben mussten auch wiederhergestellt werden.
Name: hiasi1 antwortet um 12-02-2008 16:47 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Geländeaufschüttung?
Machs einfach wer lang fragt geht weit irr

Name: grasi1 antwortet um 12-02-2008 17:13 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Geländeaufschüttung?
Wir haben schon einige Geländekorrekturen und auch aufschüttungen gemacht, aber nie gefragt. Bis heute hat sich niemand gemeldet, das soetwas nicht sein darf.
Auch Dränagen haben wir zur genüge instandgesetzt und auch neue verlegt, sowie auch einige Gräben verrohrt und zugeschüttet. Im vergangenen Herbst machten wir die bisher letzte Geländekorektur. Wir schauen natürlich immer,das es so schnell wie möglich wieder grün wird. (reiner Grünlandbetrieb)

lg grasi
Name: Jophi antwortet um 12-02-2008 19:18 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Geländeaufschüttung?
Bei uns in Deutschland darfst Du 10 cm EINMALIG auffüllen.
Ansonsten brauchst Du einen Plan, von einem Ingenieurbüro versteht sich. Da muß der Geländequerschnitt vorher und nachher eingezeichnet sein und noch so einiges mehr.
Dann kommt ein riesiges Antrags und Genehmigungsverfahren ähnlich wie bei einem Hausbau.
Aber wie gesagt, so ist das in Deutschland, vielleicht ist´s ja bei Euch ein wenig besser.

Und wenn Du keinen Plan hast, dann ists halt wichtig, daß alles rasch geht und dann Schnell wieder grün wird.

Anschließend nicht groß im Wirtshaus damit angeben.

Jophi
Name: Pinz antwortet um 12-02-2008 19:29 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Geländeaufschüttung?
hallo berghof

grundsätzlich ist 5000m2 die grenze,wenn nicht gewässer, biotop, naturschutzgebiet oder schützenswerte baumgruppen weichen müssen.Aber ich gebe dir den ratschlag frag bei der bauernkammer od.lLWK nach,zuständige behörde ist die BH/naturschutzbehörde.
Das mit jahr für jahr sehen die nämlich als gesamt projekt.Ebenfalls eine rolle spielt die lage der gelände veränderten maßnahme gut einsichtig oder versteckt wo keiner hinkommt.
gruss pinz
Name: erich78 antwortet um 12-02-2008 20:34 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Geländeaufschüttung?
Wen die Geländefurche auf dem Foto der Hofkarte sichtbar ist würde ich die Genehmigung der BH einholen den sonst bekommst du bei einer ÖPUL-Vorortkontrolle Probleme
Name: rederer antwortet um 13-02-2008 08:08 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Geländeaufschüttung?
Warum gratis abladen? Bei uns zahlen die Firmen bis zu 1 € pro m3 Aushub fürs Abladen. Alles andere kommt noch dazu - humusierem und Einsaat. Es ist ratsam die betroffene Fläche vermessen zulassen um in nachhinein die eingebaute Masse - m3 leichter zu berechnen.

mg.rederer
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