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Landwirt Forum
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Es sind 13843 Diskussionen online
Fruchtgenussrecht
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Name: timberjacksy 11-02-2008 17:14 |
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Tagebuch
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Fruchtgenussrecht Grüss Gott, wann erlischt ein Fruchtgenussrecht MfG timberjacksy |
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Name: forestry antwortet um 11-02-2008 18:59 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Fruchtgenussrecht Hi, timberjacksy das Fruchtgenussrecht - ein dingliches Recht an einer Sache (Acker, Wald etc) ist immer an eine berechtigte Person(en) gebunden, z. B. die Ausnehmer haben ein Fruchtgenussrecht an einem Waldgrundstück; das Fruchtgenussrecht endet mit dem Ableben der berechtigten Person. gruß forestry |
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Name: Christoph38 antwortet um 12-02-2008 08:22 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Fruchtgenussrecht Ein Fruchtgenussrecht wird vertraglich vereinbart, das Ende richtet sich daher auch nach dieser Vereinbarung. Am besten daher im Vertrag nachschauen, ob das Recht auf Lebenszeit, bis zur Hochzeit, einem bestimmten Geburtstag etc. gilt. |
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Name: timberjacksy antwortet um 12-02-2008 12:57 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Fruchtgenussrecht Grüss Gott Kann der FGR -begünstigte( auf Lebenszeit) sein Recht auch an andere Personen weitergeben, wenn ja, erlischt es dann trotzdem automatisch mit dem Tode des 1. FGR-begünstigten. Danke im voraus timberjacksy |
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Name: Christoph38 antwortet um 12-02-2008 14:55 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Fruchtgenussrecht Der Fruchtgenussberechtigte kann sein Fruchtgenussrecht nicht weitergeben, er kann aber das Recht so ausüben wie es ihm sinnvoll erscheint, das heisst er muss die "Früchte" nicht selber nutzen, sondern kann die Nutzung einem anderen überlassen. Wer ein Fruchtgenussrecht hat an einer Wohnung kann auch einem Dritten die Wohnung vermieten (Mietvertrag). Die Weitervermietung ändert nichts am Endzeitpunkt. Wie immer in solchen Fällen gilt vor allem das was tatsächlich vertraglich vereinbart wurde. In deinen eigenen Unterlagen nachzuschauen kann dir übers Internet keiner abnehmen. |
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Name: timberjacksy antwortet um 12-02-2008 20:07 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Fruchtgenussrecht Danke, alles klar. Mit dem Tod des FGR -nehmers wird das FGR beendet, auch wenn er es an eine anderer Person weitergab. mfg timberjacksy |
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