Anmeldung von Steyr 84e

Antworten: 9
  03-01-2008 20:50  j7810
Anmeldung von Steyr 84e
Ich will einen Steyr 84e (18ener) Bj.1959 mit Schnellgang anmelden, im Typenschein steht: 28,3 km/h Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn.
Brauche ich da ein Pickerl (Prüfgutachten gemäß §57a Abs.4 Kfg) zur Zulassung?
Wer kann mir genaue Auskunft geben?
DANKE!

  03-01-2008 21:02  Fadinger
Anmeldung von Steyr 84e
Hallo!

Ja, leider! (ab 27,5km/h)
Könnte diverse Probleme aufwerfen, für einige Sachen besteht Nachrüstpflicht ....

Gruß F

  03-01-2008 21:16  wene85
Anmeldung von Steyr 84e
@j7810
Ja da musst leider ein Gutachten machen.
Musst sicher einige Sachen nachrüsten weil beim Pickerl machen sind sie jetzt schon genauer.
lg angerweber


  03-01-2008 22:13  zog88
Anmeldung von Steyr 84e
ab 25km/h ist jährlich pickerl zu machen. ich denk mal das die beleuchtung anständig funktionieren muss, bremslichtschalter, hupe usw. das man was nachrüsten muss wüßte ich so auf die schnelle nicht.
habe selber einen N180a, allerdings ist der mit 25km/h typisiert, da brauchten wir nur zur anmeldung pickerl machen und danach nicht mehr.



  04-01-2008 16:16  schellniesel
Anmeldung von Steyr 84e
Ja ab 25Km/h höchstgeschwindigkeit musst du jährlich ein pikerl machen. Auserdem muss eine abdeckung für die Zapfwelle vorhanden sein und anhängerbolzen muss abgesichert sein.Gibt wieder einige neue sachen im Mängelkatallog.
Was du auch noch machen kannst ist wenn du dir den schnellgang ausbaust und ihn runter Typisierst. Kostet ca.150€ wenn du nicht zu sehr auf deinen Schnellgang beharst wäre das auch eine lössung.
MFG schellniesel

  04-01-2008 21:24  loik
Anmeldung von Steyr 84e
Ab 25 Km/h Bauartgeschwindigkeit ist eine jährliche Überprüfung gem. § 57a erforderlich.
Wenn Du den Traktor herunter typisierst und den 4. Gang sperren lässt, must Du ihnt trotzdem Haftpflicht versichern, wenn Du auf öffentlichen Straßen fährst, ausser Du hast eine Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht, die selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht anmeldepflichtig sind, mit in Deckung nimmt.
25 Km/h plus 10% , sprich 27,5 Km/h gilt nicht mehr.
Liebe Grüße

  04-01-2008 21:56  Fadinger
Anmeldung von Steyr 84e
Hallo!

@loik,
der Wegfall der 10%-Toleranz wirkt zum Glück erst bei Neutypisierungen, alle die zwar bis 27,5 laufen, aber bereits auf 25km/h typisiert sind, brauchen sich auch weiterhin nicht um ein "Pickerl" bemühen ....
Bei der "selbstfahrenden Arbeitsmaschine" muß ich Dich aber korrigieren. Diese sind sehr wohl anmeldepflichtig, wenn sie zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Das ist kein Frei(fahr)brief .... ;-) Es darf lediglich mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die nicht zum Personen oder Gütertransport auf öffentlichen Straßen bestimmt sind, eine öffentlichen Straße überquert oder auf einer kurzen Strecke befahren werden. Und eine "kurze Strecke" ist kein beliebig "dehnbarer" Begriff .... Das geht mit Arbeitgeräten zwischen Hof und Liegenschaft, eine "Spazierfahrt" wird jedoch schwierig werden ...

Gruß F

  05-01-2008 09:53  loik
Anmeldung von Steyr 84e
Hallo @Fadinger,
Ich habe geschrieben, wenn Du genau gelesen hast, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht anmeldepflichtig sind, wie z.B. Motormäher, Motorkarren usw. sind in der lanwirtschaftliechen Betriebshaftpflicht mitversichert. Nicht aber Fahrzeuge wie Traktoren, wenn sie auch nur mit einer 10 Km/h Tafel gekennzeichnet sind. Daher soll auch so ein Traktor haftpflichtversichert werden. Die Toleranzgrenze von 10 % gilt nicht nur mehr bei Neutypisierungen sonder auch bei jeder Neuanmeldung bzw. Neuzulassung. Wenn eine Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von 25 Km/h angemeldet war, war kein Pickerl erforderlich, wenn diese Zugmaschine aber abgemeldet wurde und wiederangemeldet wird, ist der Brüfbericht erforderlich und es wird eine Begutachtungsplakette ausgestellt. Diese Regelung gilt seit Juli 2007.
Liebe Grüße


  05-01-2008 21:40  loik
Anmeldung von Steyr 84e
Guten Abend!
Verdecke oder Überrollbügel wurden erst ab dem Baujahr 1967 oder 1968 vorgeschrieben. Traktoren bis zu diesem Baujahr benötigen keine Traktorkabine.



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.