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Abstand Stallgebäude zu Nachbarn bei Freilaufhaltung
Hallo.
wir sind gerade bei der Planung eines Stallgebäudes im Dorfgebiet zur Unterbringung von 2 Mastschweinen, 2 Pferden und 20 Hühnern.
Das Stallgebäude soll mehr oder weniger als Unterstand und für die Nacht dienen, die Tiere sollen sich größtenteils auf der angrenzenden Weide aufhalten.
Die Gemeine, in der wir bauen, hat uns ein Berechnungsformular zugeschickt, das aber m.E. nach auf die reine Haltung im Stall ausgelegt ist. Da sich unsere Tiere aber den Großteil des Tages nicht im Stall befinden, entstehen doch im Bereich des Stalles viel geringere Emissionen, oder sehe ich das falsch?
Wird die Freilandhaltung bei der Berechnung irgendwie berücksichtigt? Mein Freund Google hat dazu leider auch nichts sinnvolles ausgespuckt ??
Bitte um Unterstützung ...
Ganz liebe Grüße aus der schönen Weststeiermark
Abstand Stallgebäude zu Nachbarn bei Freilaufhaltung
Welches Land?
Abstand Stallgebäude zu Nachbarn bei Freilaufhaltung
Hallo
@mittermühl: lies Georgs letzten Satz nochmal dann lässt sich das Land "erahnen". :-)
Soweit ich weis besteht kein Unterschied ob die Tiere tagsüber auf der Weide sind oder nicht.
Im Winter werden sie vermutlich auch ganztags drinnen sein, oder handelt es sich nur um einen Weideunterstand?
Ich würde einfach nochmal genauer bei der Gemeinde nachfragen, oder du Informierst dich in der Landwirtschaftskammer.
Abstand Stallgebäude zu Nachbarn bei Freilaufhaltung
Mein Fehler ..hab ich überlesen..
Zum Weideunterstand ... irgendwo braucht man einen Stall ... auch wenn er nur als Weideunterstand dient...Aber eine Gebäude muß als Stall ausgeführt sein ... selbst wenn die Tiere es im Leben nie sehen sollten ... ;)
Nach meiner Meinung ist "2 Mastschweinen, 2 Pferden und 20 Hühnern." eine so kleine Menge das man sie auf jedem Landwirtschaftlichen Grund halten kann der entsprechend Fläche hat.
Abstand Stallgebäude zu Nachbarn bei Freilaufhaltung
Die Frage ist auch, ob auf dem vorgesehenen Bauplatz ein landw. Gebäude überhaupt möglich ist. In Wohngebiet darf man laut Gesetz gar keine Nutztiere halten, nicht einmal ein paar Hasen oder Hühner.
Gottfried
Abstand Stallgebäude zu Nachbarn bei Freilaufhaltung
In NÖ ist es so, dass in BA (Bauland Agrar) der Häuslbauer Emmisionen aus der Tierhaltung dulden muss. Im reinen Wohngebiet (weiß jetzt nicht die Kurzbezeichnung) dürfen keine Nutztiere gehalten werden. (Kläffende Hunde allerdings schon) Aber bezgl Tierhaltung im Wohngebiet gibt es Hintertürchen. Ist aber eine andere Geschichte.
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