Antworten: 30
  20-01-2007 20:27  Bergal
f schein
hallo leute!!

hab ein problem heut hat mich einer angezeigt da ich ohne schein fahre mit den traktor steyr 8080..... so schnell hab ich nicht schauen können haben mir gleich de polizisten aufgehalten grins.... was ich weiß darf man ja mit b schein bis zu 3500kg fahren oder nicht.... wie läuft das ab? und wenn ich falsch bin was kann da passieren von der strafe her???

Eins weiß ich, ich werd jetzt dann den schein machen grins.... fals die mir nicht den streichen......... würde gerne wissen wie das abläuft wegen de kg undde strafe????? hat das schon einmal auch durchgemacht??? bitte um rückmeldung danke
christian berger

  20-01-2007 20:53  manu1
f schein
was haben die polizisten denn gesagt?
und wie kommt einer auf die idee dich anzuzeigen, mag dich da einer nicht besonders?

frag Fadinger, der weiß bestimmt eine lösung.

  20-01-2007 21:00  Bergal
f schein
tja de polizei sagt nichts weil sie es selber nicht wissen und das sie erst bei der BH nachfragen müssen.... deswegen schreib ich da auch rein weil ich es vor ihnen wissen will grins.. Fadinger wer ist das ???????
chris

  20-01-2007 21:35  manu1
f schein
ja, meines wissens darst du unter 3500kg fahren, aber für genauere informationen müsstest du im KFG nachlesen.

aber Fadinger wird sich sicher mal melden, der weiß es genau!


  20-01-2007 21:46  aigneraich
f schein
mach den führerschein denn de kibara werden speziell auf die bauern geschult weis schon mehrere fälle von inspektionen

  20-01-2007 22:37  Fadinger
f schein
Hallo!

Gestatten, Fadinger ....
Also das mit dem B-Schein vergessen wir, der geht bis 3500kg Höchstzulässiges Gesamtgewicht, und da hat der 8080er knappe 5000 .....
Ich wüßte aber trotzdem nicht, was man Dir vorwerfen könnte, da Du Dich ja mit Sicherheit genau an die Gesetze gehalten hast. Denn Du warst ja mit einer Wirtschaftsfuhre (§ 30 StVO) unterwegs, oder einer im Zuge einer solchen Wirtschaftsfuhre notwendigen Leerfahrt, entweder innerhalb Deiner Liegenschaften, oder zum nächsten Lagerhaus, Bahnstation, Schiffsanlegestelle, ... (wäre gut, wenn Du einen Anhänger mit einer 10km/h Tafel angehängt gehabt hast).
Oder Du bist mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine (§ 2 Z 21 KFG) gefahren, die nicht oder nicht ausschließlich zum Personen oder Gütertransport auf öffentlichen Straßen bestimmt ist (da wäre es von Vorteil, wenn ein Frontlader, eine Heckschaufel, oder sonst irgend ein Arbeitsgerät montiert war). Weiters ist natürlich zu überprüfen, ob sich auch der Herr Polizist gesetzeskonform verhalten hat, und sichernd eingegriffen hat, um Dir zB. mit Deinen Gefährt an einer unübersichtlichen Stelle die sichere Ausfahrt zu ermöglichen!!!
Bist Du allerdings beim Wirt´n vorgefahren, mit zwei Kipper Kukuruz hinten dran, dann könnte die Sache schon ein bischen eng werden ...

Gruß F

  21-01-2007 14:11  Steyr9000
f schein
Hallo

MIch haben so vor 4 Jahren auch aufgehalten sind zufällig vorbei Gefahren (keine Haptstraße). Da haben sie mich gefragt ob ich nen Fürherschein haben. NE. SO jetzt kannst heimlaufen. Sie haben es meine Vater gesagt und eine Anzeige oder was anderes Habe ich nicht bekommen.

  21-01-2007 14:23  Forstla
f schein
Dann schätz dich glücklich .. manche sperren dir die Scheine bis 21 und solche Scherze...

  21-01-2007 15:18  luc111
f schein
Hallo,

hab ich das richtig versanden, dass ich mit dem b-führerschein wenn es nur für den eigenen betrieb ist auch mit dem traktor über 3,5t höchst zulässiges gesamtgewicht fahren darf?

Gruß
Lucas

  21-01-2007 21:20  semi89
f schein
Ich glaube nicht, dass sie dir all zu viel tun werden, da du ja schon einen Führerschein hast und "nur mit der Falschen Klasse" unterwegs warst, schlimmer wäre es sicher, wenn du noch gar keinen Führerschein hättest!

Aber um eine Geldstraße kommst du sicherlich nicht herum!!

Würde mich interessieren was sie wirklich mit dir gemacht haben, also schreibs dann bitte mal ins Forum!!

MFG Semi

  21-01-2007 21:40  manu1
f schein
aha, aso ein geldstraße, versteh dich schon!

guate nocht manu

  21-01-2007 21:44  palme
f schein
Hallo Fadinger,

Der 8080er Allrad hat nur knappe 3300 Kg Eigengewicht ,und wenn Bergal nur mit dem Traktor alleine gefahren ist, geht es sich aus !!!!!

  21-01-2007 22:21  mandy
f schein
Hallo beisammen.
Hab da mal einen Tipp: www.besthelp.at. Dort kann man sich einloggen, und dann in verschiedenen Bereichen Auskunft erhalten - so auch im Rechtsbereich. Man stellt eine Anfrage und bekommt einen Abfragecode - die Anfrage wird an den jeweiligen Experten eines "Expertengremiums" weitergeleitet und nach ca 1 - 2 Tagen kann man mit dem Abfragecode die dazu hinterlegte Antwort abfragen - funktioniert prima und auch kostenfrei. Wünsche euch die rasche Abklärung gegenständlicher Frage - bin auch der Meinung, das das Lenken einer ldw. Zugmaschine bis 3500 kg Gesamtgewicht mit dem B-Schein erlaubt ist, bin mir aber auch nicht 100 %ig sicher, da mich dies mit A,B, C , E, F + Staplerführerschein nicht betrifft. M.f.G mandy

  21-01-2007 22:27  Fadinger
f schein
Hallo!

@luc111,
@palme,
falsch verstanden, Gruppe B berechtigt lediglich zum Lenken von Kraftfahrzeugen mit einen Höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3500kg. Ich weis jetzt das Höchstzulässige Gesamtgewicht vom 8080 nicht genau, es werden so um die 4400kg sein, jedenfalls deutlich über 3500kg.
Aber es gibt Ausnahmen! Für gewisse Fahrten (o. g. Wirtschaftsfuhre) und gewisse Kraftfahrzeuge (Zugmaschinen bis 10km/h, Motorkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40km/h, ....) ist neben dem Mindestalter von 16 Jahren keine gesonderte Lenkerberechtigung erforderlich. Ein Beispiel ist da der Stapler vom Lagerhaus ....
@bergerl, falls Du einen Strafbescheid zugestellt bekommst, würde ich auf alle Fälle dagegen berufen. Nicht nur wegen einer etwaigen Geldstrafe, sondern wegen der Überprüfung Deiner Verkehrszuverlässigkeit für den Fall, das Du den Führerschein machen willst. Hat es sich um eine Fahrt, wie in meinen ersten Beitrag angeführt, gehandelt, stehen die Chancen sehr gut, das der Bescheid aufgehoben wird und Du wieder ein sauberes Verkehrsregister hast. Aber ich denke sowieso, das die Behörde keinen Strafbescheid ausstellt, immerhin kennen die ja auch das Gesetz. Nur muß die Behörde der Sache nachgehen, wenn die Anzeige eines Dritten vorliegt, die können das Ganze auch nicht einfach unter den Tisch kehren.
Für genauere Informationen schicke mir bitte eine Mail.

Gruß F

  22-01-2007 10:56  joe01
f schein
Mit einem B-Führerschein darfst Du eine Zugmaschine (Traktor) der Klasse I und II bis zum Eigengewicht von 3500 Kg., und einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 50 Kmh lenken, auch wenn damit ein leichter Anhäger (höchst zul. ges. Gew. 750 Kg) gezogen vwird.

  22-01-2007 16:42  palme
f schein
Hallo Fadinger ..

Habe nichts falsch verstanden. Da ich selbst einen Steyr 8080 Allrad 20 Jahre gefahren bin weiß ich noch , daß er nicht mehr als 3500 Kg haben kann. Meiner hatte wenn ich es noch richtig im Kopf habe 3250 Kg. Habe jetzt einen Steyr 9100er Allrad , und der hat laut Typenschein 3875 Kg. (Gerade nachgesehen)

Und wenn Bergal nur mit dem Traktor alleine unterwegs war , hat er nichts zu befürchten ...

  22-01-2007 17:18  Fadinger
f schein
Hallo!

@joe01, Falschausage! Das FSG sagt folgendes (Auszug):
2. Klasse B:
a) Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg.
Bist Du etwa ein berüchtigter "Schwarzfahrer"? Würde mich jetzt schon interessieren, welche Führerscheingruppe Du hast und welches höchstzulässige Gesamtgewicht Dein Traktor hat. Wenn Deine ehrliche Antwort "B" und "mehr als 3500kg" lautet, würde ich Dir dringend raten, Dich eingehend zu informieren, sonst stehst Du vielleicht einmal vor den selben Problem wie der TE! Frag aber besser nicht auf euren Polizeiposten, sonst behalten sie Dich gleich dort, oder sie wissen zumindest an wen sie sich wenden müssen, wenn sie eine "zahlende Kundschaft" brauchen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ....
@palme, damit bestätigst Du, das Du es falsch verstanden hast. Wenn Du den Unterschied zwischen Eigengewicht und höchstzulässigen Gesamtgewicht nicht kennst, gehört Dir der Schein abgenommen .... ;-) Sorry, ist so!

Gruß F

  22-01-2007 17:42  Hoiz_Michel
f schein
Hallo

Wie ich sehe ist F. am Werk die falschen Aussagen so mancher Leute richtig zustellen denn einige kennen sich hier überhaupt nicht aus! nur weiter so!!

Mfg Hoiz_Michel

  22-01-2007 22:25  Fadinger
f schein
Hallo nochmals!

Habe jetzt für jene unter euch, die den Führerschein in der Lotterie gewonnen haben, und sich aus diesen Grunde nie irgendwelche Fahrschulunterlagen ansehen haben müssen, drei wichtige Begriffsbestimmungen zum Nachlesen rausgesucht ...
Eigengewicht: Das Gewicht eines vollständig ausgestatteten, betriebsbereiten, auf waagrechter, ebener Fahrbahn stehenden Fahrzeuges ohne Ladung, bei Kraftfahrzeugen einschließlich des vollgefüllten Kraftstoffbehälters oder der als Kraftquelle bestimmten Akkumulatorenbatterie;
Gesamtgewicht: Das Gewicht des stillstehenden, fahrbereiten Fahrzeuges samt der Ladung, dem Lenker und allen gleichzeitig beförderten Personen;
Höchstes zulässiges Gesamtgewicht: das höchste Gesamtgewicht, das ein bestimmtes Fahrzeug erreichen darf;

Gruß F

  23-01-2007 15:41  joker124
f schein
Also fasse ich mal zusammen und Fadinger sagt ja oder nein:

Ich darf mit dem B Schein:

1. Mit einem Traktor fahren welcher max. 3500 hzG hat! Egal wie schnell er ist egal ob ich etwas angehängt (Hydraulik) habe. Ich darf nur nicht über 3500kg kommen!
2. Angenommen der Traktor hat genau 3500kg hzG darf ich einen leichten Anhänger bis 750 kg anhängen!
Wenn ich den B+E Schein habe darf ich entsprechend den E Schein Kriterien für B einen schweren Anhänger anhängen!
3. Wenn ich mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine unterwegs bin welche wieder 3500kg hzG hat passiert mir nichts! Wenn sie mehr hat schon! D.h. Claas Lexion geht nicht!

So wie ich das jetzt gelesen habe ist das alles egal wenn ich mit einer Wirtschaftsfuhre unterwegs bin! Ich kann mich an die Fahrschule nur mehr so errinnern dass eine Wirtschaftsfuhre immer ein Bildchen mit losem Heu war! Also was ist eine Wirtschaftsfuhre? Ein Kipper mit Mais geladen ist es ja nicht!

Lg Joker

  23-01-2007 16:17  Bergal
f schein

hallo leutz

also ich hab eine anzeige bekommen und eine geldstrafe....... sie haben mir nicht den schein spähren dürfen da ich den ja brauch da ich ein betriebsführer bin... gott sei dank

fadima was du sagst das stimmt....
du warst der erste es gewusst hast herzlichen glückwunsch gggg
nicht mal de bh wusste es lach

also wenn nicht schlimmeres ist... aber gott sei dank haben sie mich aufgehalten weil wenn ich einen unfall baue und einen reinfahre dann hab ich ein arsch hoch und ich war in der falschen meinung da ich auf eigengewicht ausgegangen ist...
aja mein 8080 allrad hat 3260 kg und gesamt´gewicht 5000kg jetzt wisst ihr genau gggg

danke danke noch mal für euer beitrag und ihr hat ma echt geholfen überhaupt du fadima danke danke

bis dann mal
chris


  23-01-2007 16:38  manu1
f schein
hmhmmm. fadima oder wie du sagst klingt so nach fernost. also bitte fadinger.

du wirst bestimmt nochmal fragen im forum haben, dort wirst du fadinger spätestens wieder treffen, weil er weiß auf fast alles eine schlaue antwort.

mfg manu

  23-01-2007 16:52  Bergal
f schein
ups fadinger grins sorry

ja danke manu das werd ich sicher haben gggg fadinger hilft ma eh brav grins

chris

  23-01-2007 16:54  Fadinger
f schein
Hallo!

@joker.
1. ja, ja, nein;
2. nein, nein, ....
3. nein, ....

..... wenn ich mit ja oder nein antworten soll, dann stelle bitte die Fragen so, das sie auch dementsprechend beantwortet werden können!

Also eine Wirtschaftsfuhre lt. Gesetz ist:
Als Wirtschaftsfuhre gilt die Beförderung von Gütern im Betriebe eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens innerhalb seines örtlichen Bereiches, insbesondere zwischen den zu diesem Unternehmen gehörenden Liegenschaften mit Fahrzeugen eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens.
Bezüglich hzG einer Arbeitsmaschine: egal (aus anderen rechtlichen Gründen jedoch 7000kg hzG), eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist ja nicht zur Personen oder Güterbeförderung auf öffentlichen Straßen bestimmt, und deshalb von den (meisten) Bestimmungen des KFG ausgenommen.
Und da Du ja in der Fahrschule eh gut aufgepaßt hast, eine Frage an Dich: Woran erkennst Du eine Wirtschaftsfuhre?

Gruß F



  23-01-2007 17:25  Bergal
f schein
hi


ihr macht euch da voll feritg grins braucht nicht fadinger reg dich nicht auf hat keinen sinn

gru´ß an alle chris

  23-01-2007 18:06  Fadinger
f schein
Hallo!

Also hier macht sich sicher niemand fertig, und aufregen tut sich wegen sowas auch keiner, ich zumindest nicht. Das ist reiner Informationsaustausch ....
Ist immer gut, wenn der Sheriff sein schlaues Büchlein zückt, und Du ihm sagen kannst, wo er nachschauen soll (und Du auch weißt, wo er besser nicht nachschaut ... ;-))!
Es sind natürlich auch alle anderen eingeladen, sich an unseren "Verkehrsquiz" zu beteiligen (zu gewinnen gibt es vielleicht ein Strafmandat weniger .... )
Also nochmals die Frage: Woran ist eine Wirtschaftsfuhre zu erkennen?
Speziell für Joker: Gesamtgewicht folgndes Fahrzeuges: Zugmaschine mit 12 Tonnen, Dreiachsauflieger mit 18 Tonnen?
Nächste Frage: Zugfahrzeug mit 3500kg, Anhänger mit 750kg?
(Ich denke, Deine Frage Nummer 2 hat sich jetzt erübrigt ....)

Gruß F

  23-01-2007 19:55  erhardkonrad
f schein
Hallo!

Ich glaub ich weiß das! *g*

Bei einer Wirtschaftsfuhre darf loses Heu, Stroh, Schilf über die äußersten Punkte des Fahrzeuges hinausragen. Also quasi wie anno dazumal mit den Leiterwagen. Ich hab sowas noch nie live gesehen. (Bin noch nicht so alt)
Die Gesamtbreite darf 3,5m, die Höhe 4m und die Länge 12m nicht überschreiten.

lg

  23-01-2007 20:31  Hoiz_Michel
f schein
Hallo!

zu Wirtschaftsfuhre:

Als Wirtschaftsfuhre gilt die Beförderung von Gütern im Betirebe eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens innerhalb seines örtlichen Bereiches sowie zwischen den zu diesem Unternehmen gehörenden Liegenschaften mit Fahrzeugen eines land- forstwirtschaftlichen Unternehmes.
Wirtschaftsfuhren dürfen außerhalb von Ortsgebieten auch Wege, die ausschließlich für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, benützen wenn:
sonst keine für den Verkehr mit Fahrzeugen offene Straße vorhanden ist oder die Erreichung des Zieles nur unter Zurücklegung eines unverhältnismäßig großen Umweges möglich ist.

Höchst zulässige Fahrgeschwindigkeit: 10 bzw. 25KM/H

Bei Wirtschaftsfuhren darf eine nciht starre Ladung wie Heu, Stroh oder Schilf in nicht gepresstem Zustand über die äußersten Punkte des Fahrzeuges hinausragen, wenn die Breite des Fahrzeuges hinausragen samt Ladung 3,5m, und die Höhe 4m und die Länge 12m nicht überschreitet.
Sind Blinker durch die Ladung verdeckt, so muss man die Änderung der Fahrtrichtung bzw. einen Fahrstreifenwechsel mit einer Signalstange rechtzeitig anzeigen. Die Verminderung der Fahrgeschwindigkeit ist durch Hochheben der Signalstange anzuzeigen.

So des wars...!

Mfg Hoiz_Michel

  25-01-2007 22:46  palme
f schein
Hallo Fadinger ,

Ich möchte mich hier öffentlich bei Dir entschuldigen, daß Du mit mir ein wenig Ärger hattest . Mir wurde zum Verhängnis , daß ich von dem momentanen Höchstgewicht ausgegangen bin , und das ist nun mal (Eigengewicht + Fahrer ),und nicht das Hz. Gesamtgewicht in Betracht gezogen habe ,weil da kann ich nicht einmal mit dem 8075a fahren.

Weil ich auch den F - Schein besitze, habe ich mich auch um diese Sache nie mehr gekümmert , und so hätte ich auch meine Meinung zu diesem Beitrag lieber lassen sollen. In Zukunft werde ich sehr, sehr vorsichtig sein.

Aber eins hat mich schon ein wenig geärgert .Denn mit einem einzigen Satz : Wenn auch das momentane Höchstgewicht unter 3,5 t ist , darf man mit einem B - Führerschein einen Traktor mit einem HZ. Gesamtgewicht von über 3500kg nicht lenken ,und es sind auch im Gesetz keine Ausnahmen dafür vorgesehen , währe alles geklärt gewesen.(Ist auch dem HOIZ MICHEL nicht eingefallen.)
Diesen sehr logischen Satz hat mir der ARBÖ mitgeteilt.

Aber wie du noch einmal "nachgelegt" hast, auch der Hoiz Michel spornte dich an, nur weiter so,: An alle die den Führerschein in der Lotterie gewonnen haben,und sich nie Fahrschulunterlagen angesehen haben,habe ich mir schon Gedanken gemacht ob diese Art der Diskussion einander behilflich sein sollte,oder einer der sehr gute Kenntnisse hat,den Anderen niedermachen will .

MfG ...........




  26-01-2007 09:37  Fadinger
f schein
Hallo palme!

Ich möchte mich auch bei Dir in aller Form für die etwas untergriffige Argumentation und Diskussionsführung entschuldigen!
Zu meiner Verteitigung möchte ich aber folgendes anmerken: Ich habe zu Beginn des Threads relativ sachlich auf das höchstzulässige Gesamtgewicht hingewiesen. Aufgrund Deiner Uneinsicht (und in Anbetracht dessen, daß Deine unrichtige Meinung vielleicht als Grundlage für eine Gesetzesübertretung anderer dienlich ist), sah ich mich genötigt, in meinen Argumentationen, die Samthandschuhe auszuziehen, und Dich verbal etwas "härter" anzufassen. Die durchaus provokante Aussage mit dem in der Lotterie gewonnenen Führerschein sollte lediglich dazu anregen, sich entgegen einer festgefressenen Meinung wieder einmal von Grund auf neu zu informieren. Und wenn es Dich dazu ermuntert hat, beim ARBÖ nachzufragen, sehe ich mich in meiner Strategie bestätigt.
Falls mal jemand einen Strafbescheid erhält, wird er auch merken müssen, das er derjenige ist, der sich der Tat schuldig gemacht hat, auch wenn es seiner Meinung nach gar nicht so gewesen ist ....

Gruß F



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