Pickerl für Quad bzw. Zugmaschine

Antworten: 7
  13-11-2018 07:03  gerhard.s9
Pickerl für Quad bzw. Zugmaschine
Hallo,

kennt sich jemand von Euch mit Pickerl für Quads/Zugmaschinen aus?

Habe einen Quad (genau gesagt einen ATV) mit T3B Zulassung und Bauartgeschwindigkeit 57 km/h. Eigengewicht ist 359 kg, höchst zul. Gesamtgewicht 589 kg.

Da jetzt das 1. Pickerl fällig ist sagt mir der Verkäufer des Quads (Landmaschinenhändler) er darf für so eine Zugmaschine eigentlich gar keine Überprüfung durchführen, ich müsste mich dafür an eine Lastwagenwerkstätte wenden.

Offensichtlich wird dieses Quad wohl als Traktor mit mehr als 40 km/h eingestuft (was er ja auch ist), ohne Berücksichtigung des Gewichtes.

Hat jemand von Euch eine ähnliche Erfahrung gemacht?

Danke und viele Grüße!
Gerhard

  13-11-2018 09:19  Ferdi 197
Pickerl für Quad bzw. Zugmaschine
Ja, Traktor über 50km/h wird als LKW gewertet, dazu braucht man dann einen C-Schein u. auch einen Tachometer.
Vermutlich ist das dann mit dem Pickerl eben auch in dieser Sparte.



  13-11-2018 10:22  mittermuehl
Pickerl für Quad bzw. Zugmaschine
Für ein Quad in der Gewichtsklasse braucht man keinen C-Schein. Da reicht B. Das ist keine Lastwagen sondern ein Auto.

Ich würde zu mal zu einer PKW-Werkstätte schaun. Das Problem wird sein das die eine Anlage für den Bremstest brauchen wo das Teil drau paßt.

  13-11-2018 10:29  gerhard.s9
Pickerl für Quad bzw. Zugmaschine
Hallo,

danke für die Antwort.

Das ist genau das Problem.

Der klassische Traktor über 50 km/h hat die T5 Klasse - da braucht man den C-Schein. Traktor bis 40 km/h ist Klasse T4 - F-Schein.

Die T3 Klasse geht bis 600 kg, Der Buchstabe a steht für kleiner 40 km/h der Buchstabe b steht für größer 40 km/h. Führerschein Klasse B.

Das ist eigentlich alles geklärt. Nur irgendwie ist das offensichtlich bei den Überprüfungsstellen noch nicht ganz angekommen - deshalb meine Frage.

Eventuell hat noch jemand genauere Infos.

VG
Gerhard




  13-11-2018 10:37  gerhard.s9
Pickerl für Quad bzw. Zugmaschine
@ mittermuehl:

Danke für den Hinweis.

Eventuell liegt da das Problem - der Händler der lt. seiner Auskunft das Pickerl nicht machen kann (die Dinger aber verkauft) macht Überprüfungen nur bei Traktoren, Mopeds und dgl. aber nicht bei PKW´s. Ich frag mal in einer KFZ-Überprüfungsstelle.

Danke und VG
Gerhard

  15-11-2018 08:53  macgy
Pickerl für Quad bzw. Zugmaschine
Ist das ATV als L7E ( mehrspuriges Kraftfahrzeug ) typisiert, dann kann es jede Autowerkstätte durchführen
Als LOF ( land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine / max 50 km/h .. keine Autobahn ... Überrollschutz ) nur dort, wo auch Traktoren Pickerl bekommen
So ist es in Österreich
Unterschied ist die Versicherung und Steuer bzw auf Alter des Fahrers
L7E etwa 400 € / Jahr ab 18 J zu fahren mit B Schein
LOF 90 € ab 16 J mit Traktorschein F
Umtypisieren von L7E zu LOF in Österreich UNMÖGLICH, da kein Hersteller Überrollschutz anbietet / EU Typisierung allerdings vom Hersteller als LOF ohne Schutz...dass ist die EU
Der TE stammt augenscheinlich aus D

  15-11-2018 09:45  mittermuehl
Pickerl für Quad bzw. Zugmaschine
Oben steht das es auf 57km/h typisiert ist...- wäre dann ein Auto

  15-11-2018 10:03  gerhard.s9
Pickerl für Quad bzw. Zugmaschine
Hallo,

danke für eure Antworten, inzwischen ist nach mehreren Telefonaten eigentlich alles klar:

Das Quad, genau gesagt ATV wurde in Österreich gekauft und ist als T3b zugelassen. T steht für Zugmaschine, 3 für bis 600 kg, b für Geschwindigkeit über 40 km/h (ohne ABS bis max. 60 km/h, mit ABS Geschwindigkeit wie techn. möglich).

Wenn man in Ö nach dieser Fahrzeugklasse (z.B. auf Behördenseiten) sucht findet man nur die Klasse T3 - Zugmaschine bis 600 kg und max. 40 km/h. Der Buchstabe A oder B kommt noch nirgends vor (auf deutschen Seiten ist die Geschwindigkeitsangabe über die Buchstaben bereits ersichtlich).

Diese Typisierung kommt über die EU und ist der sogenannte EU Traktor. In Ö anscheinend seit Anfang 2017 möglich. Alle Quad Händler bieten inzwischen die Modelle mit diese Typisierung an. Zulassung auch in Österreich kein Problem, gefahren werden darf mit Führerschein B. Pickerl wird bei Zulassung für 1 Jahr ausgestellt, die 3-2-1 Regelung wie beim PKW gilt hier nicht.

Was noch nicht geklärt ist die Tatsache wer darf für so eine Fahrzeugklasse das Pickerl machen. Lt. Behördenauskunft ist eine Regelung hierfür gerade in Arbeit.

Derzeit ist es aber so:
Da es sich um eine Zugmaschine größer 50 km/h handelt heißt es ab in die LKW-Werkstatt damit zum Pickerl machen. Das Gewicht wird derzeit nicht berücksichtigt und deshalb dürfen auch keine PKW-Werkstätten oder der klassische Landmaschinenhändler für T3B das Pickerl machen. Die T3B Zulassung ist auch betroffen von der Neuerung bei den Fristen zur Überprüfung, es gibt keine Nachfrist mehr.

Von diesen Fakten ist auch so mancher Quad Händler überrascht worden.

VG
Gerhard (aus Österreich)







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