Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?

Antworten: 17
  30-10-2017 19:31  Neuer
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
Habe grade im Landwirt gelesen, dass die Grenze, ab der ein Betrieb Ökologische Vorrangflächen anlegen muss, ab 1.1. 2018 auf 30 ha angehoben wird (bisher 15 ha).

Im "Bauer" habe ich noch nichts dazu gelesen und auch auf lko.at finde ich diese Information nicht!

Kann jemand von euch etwas dazu sagen?

Mir würde es gut passen mit meinen 29,6 ha!

Aber ärgerlich ist es schon, diese Info so spät (nach dem Herbstanbau) zu erhalten. Habe schon (Rand-)Flächen stillgelegt, nachdem ja auch schon der Eiweißpflanzenanbau abgedreht wurde.

  30-10-2017 20:55  hpu6
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
Hallo Neuer!

Habs auch gelesen und mir gehts genau wie dir. Hab jetzt schon mehr Wintergetreide angebaut weil Soja nicht mehr möglich ist! Wollte die ÖVF mit der Begrünung machen. Wenn die Info etwas früher gekommen wär hätt ich sicher wieder Soja angebaut.
Zumindest bleibt mir jetzt das Geld für die Begrünung.
Meine restliche Fläche benötige ich für Silomais!

LG

  30-10-2017 21:06  siegried.w(bw31)
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
gleiches Recht für alle, dürfte ein Fremdwort für die Verantwortlichen sein! Eine Senkung der Anbaufläche für ALLE Betriebe wäre verantwortungsbewusst gewesen. Eine Frechheit sondergleichen.

  31-10-2017 08:32  gruberp
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
Gleiches Recht fü Alle, ideales Wort,
dann gehört mal endlich die Deckelung bei den SVB Beiträgen abgeschafft!
Denn da zahlen wir mit unseren Paar ha, ca. 900Euro pro ha, da will ich sehen wieviel da die großen dann bezahlen, das wäre mal Gerecht!!!!


  31-10-2017 08:35  gruberp
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
Und weiters gehören die Bevorzugungen der großen alle Abgeschafft, die mindest. GVE Einheiten, dass man als Tierhalter (mehr Förderung) gilt abgeschafft,
weiters sämtliches mindest. Kriterien, mindest. GVE für Tierschutzmaßnahme Strohhaltung usw.
Alles eh nur für die großen.


  31-10-2017 12:17  thomas.t3
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
@ gruber, dann auch die Buchhaltung für die Kleinen. Nicht erst ab 60 Hektar.
Pauschalierung - auf nimmer Wiedersehen!

Meiner Meinung nach sollte es so sein, dass man eine Gewisse anzahl an mindest Tieren - Hektar oder Wertschöpfung haben soll, damit man überhaupt eine Förderung beantragen kann. Damit jene gut gefördert werden, die von der Landwirtschaft in Haupterwerb leben wollen. Alles andere ist Steuergeldverschwendung, kein Bauer steckt horrende Summen in eine Kuh, von der er weiß, dass die morgen sowieso zum Schlachter geht.

  31-10-2017 13:28  xaver75
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
Volle SVB für Pachtgrund, oder nur 2/3 Förderung für Pachtgrund,
Höchstbemessung bei SVB abschaffen (betrifft auch Nebenerwerbler),
TGD Beiträge Deckelung weg,
Keine gestaffelten Erzeugerpreise (Milch, Fleisch,...), Betriebsmittel (Diesel, Dünger,...),


  31-10-2017 13:31  thomas.t3
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
Natürlich nicht. Wenn die Wertschöpfung passt und sie weitergetragen wird, es auch ersichtlich ist, dass der Betrieb in der Landwirtschaft aktiv bleibt oder Nachfolger sind die weitermachen, finde ich das in Ordnung.
!Aber, ist das nicht der Fall, sehe ich die Förderungen als verloren außerhalb der Landwirtschaft. Da sind die Förderungen der letzten paar Jahre nicht als investition in der Landwirtschaft gelandet sondern, waren für Aussteiger oder Abhäusler ein nachgeworfenes Geld. Es macht bei jenen definitiv mehr Sinn welche in der Landwirtschaft weiter tätig bleiben wollen, die können es auch gut sinngebunden verwenden.



  31-10-2017 14:49  Hans_Gr
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
Lieber thomas.t3! Du bist ja ein ganz ein Schlauer Zeitgenosse, so scheint es mir.
Frage an Neuer: Wer hat den Eiweißpflanzenanbau abgedreht? Davon habe ich noch nichts gehört. LG Hans


  31-10-2017 19:35  Neuer
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
1. @ Hans_Gr
Ich meine damit, dass die Erfüllung der OVF Verpflichtung durch Anbau von Eiweißpflanzen für konventionell wirtschaftende Betriebe aufgrund des PS-Verbotes äußerst unattraktiv wurde.

2. Interessant, welche Diskussion sich fernab des eigentlichen Themas hier entwickelt. Klein gegen Groß, es fehlt noch Bio vs. konventionell und Ackerbau vs. Grünland, Vieh gegen viehlos, Flachland vs. Berggebiet usw.

3. Zum Thema: Eine Anfrage bei der LKOÖ hat ergeben, dass diese Info im "Landwirt" schlicht FALSCH ist.

  31-10-2017 19:48  Hans_Gr
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
@neuer: Zu Punkt 2: Schön zu sehen was in einigen Menschen so vorsich geht;
Zu Punkt 3: .....oder sie wollen es noch nicht wissen. Fakt ist jedenfalls, es gibt in der EU sehrwohl Länder wo es die Mutterkuhprämie gibt. LG Hans

  01-11-2017 05:34  tristan
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
Gratulation an alle Mitbewerber unter 30 ha! Freut euch über den klaren Wettbewerbsvorteil.
Bei mir schauts anders aus:
Ackerfläche (Basis für ÖVF) : 31,64 ha
- Grünbrache (ÖVF gesamt): 1,82 ha
= effektive Ackerfläche: 29,82 ha !!
Eine tolle Aktion unserer Standesvertretung. Weshalb man diese willkürliche Grenze braucht, weiß wieder mal keiner. Müssen kleine Betriebe nicht ökologisch wirtschaften? Und ist jetzt mein Betrieb groß oder klein, wenn die Grenze bei 30 ha liegt?
hde

  01-11-2017 06:11  little
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
Von diesen Diskussionen wie sie hier laufen leben unsere "Vetreter". Solange wir uns gegenseitig so brav bekämpfen und uns alles neidig sind, ist das ganze Fördersystem inkl. AMA eine Spielwiese für Akademiker die uns Bauern bis aufs letzte mit (unnötigen) Auflagen beschäftigen. Auf diesen Wege dann die Ausgleichszahlungen zurückholen können durch Verletztung der Auflagen.


  01-11-2017 07:15  Vollmilch
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
... ungelegte Eier! Ohne genaue Rahmenbedingungen zu kennen, ist es sinnlos über neue Regelungen zu diskutieren.


LG Vollmilch

  01-11-2017 09:48  Cirsium
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?


Ja gruber

die Einheitswertaufschläge / Ha-satzaufschläge mit steiger Betriebsgröße gehört auch abgeschafft
Für den Ackerbaubetriebe ohne Tierhaltung auch im ha-Satz durchschnittliche Erträge aus Tierhaltung pauschal einberechnet sind gehört auch abschafft

Also wie muk amlff ständig sagen, der Einheitswert ist ungerecht und gegen diesen prozessieren
gehört dieser mit der ungerechten pauschalierung abgeschafft

Buchhaltung für alle - danach Sozialversicherung und E- Steuer berechnen, ist das einzige gerechte!


  01-11-2017 09:56  karl0815
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
Es ist schon bedenklich, in welche Richtung die Denkweise der meisten Bauern (aber auch der meisten Menschen überhaupt) sich entwickelt:
Wenn eine Änderung/Richtlinie/Vorschrift für mich bzw. meinen Betrieb passt ist es super und wird als selbstverständlich und gerechtfertigt angesehen; weil ich derzeit zb.14ha Acker oder eben dann ev. 29 ha Acker habe!
Wenn die Änderung/Richtlinie/Vorschrift für mich nicht passt, dann sind
1. alle Trotteln oder noch schlimmer
2.bevor jemand anderer einen Vorteil hat ist es besser, wenn alle einen Nachteil haben

Wenn wir in der Bauernschaft und auch in der Gesellschaft so weitermachen, werden wir uns bald aus lauter Neid, Missgunst und Egoismus gegenseitig die Augen auskratzen!

Nun zur Ausgangsfrage: ÖVF ab 30 ha ist sicherlich noch ein ungelegtes Ei, und wohl etwas ungeschickt vom FL es schon zu schreiben, ich würd es aber gerade für Gemischtbetriebe als Vereinfachung begrüssen (obwohl ich 40ha Acker hab)!

  01-11-2017 11:15  thalljo
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
Liebe Berufskollegen!!

Der in diesem Beitrag diskutierte Artikel basiert auf einen rein politischen Vorschlag das heißt das die sowohl die EU- Verordnung sowohl auch die nationale Verordnung noch fehlen!!! Das der FL hergeht und mit solchen "Halbwahrheiten" seine Ausgabe füllt ist meiner Meinung nach ungeschickt ich bin mir sicher das es für den ein oder anderen eine böse Überaschung geben wird wenn die nationale Verordnung herauskommt.


  01-11-2017 12:04  tristan
Verpflichtung zu ÖVF erst ab 30 ha?
@thalljo
Soll das heißen, das eine EU-Verordnung erst durch die nationale Verordnung zur bösen Überraschung wird?



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