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Entbürokratisierung Tierschutzgesetz ?
Hallo !
Aufgrund einer Gesetzesänderung des österreichischen Tierschutzgesetzes ist es ab sofort nur noch berechtigen Personen erlaubt, Tieranzeigen auf Internetplattformen zu schalten. Dazu zählen behördlich gemeldete Tierzüchter, landwirtschaftliche Betriebe (mit LFBIS-Betriebsnummer), Tierschutzvereine und Zoofachhändler. Allen anderen Personen ist der Handel mit Tieren beziehungsweise das Anbieten von Tieren verboten.
Die Schaltung von Tieranzeigen ist aus diesem Grund zukünftig ausschließlich verifizierten Benutzern vorbehalten. Zusätzlich sind ein gültiger Lichtbildausweis sowie entsprechende Berechtigungsnachweise zu übermitteln. Dies ist entweder
• eine behördliche Zuchtmeldung durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft, oder
• bei landwirtschaftlichen Betrieben eine behördliche Bestätigung der Landwirtschaftskammer auf der der Besitz einer Landwirtschaft sowie die LFBIS-Betriebsnummer vermerkt sind.
Bitte wiavü Befähigungs- Berechtigungs und sunstige Ausweise brauchma nu damit ma a Bauer sei derf ???. Danke Hermann. Aua.
De Wöd ist wieda an Schritt sichara gwordn.
Entbürokratisierung Tierschutzgesetz ?
Zur Ehrenrettung:
Habe den Wisch rasch und unbürokratisch von der BBK per mail bekommen.
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