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Kirschbaum umschneiden
Hallo
Wie würdet ihr das handhaben,
Ich habe ein Feld mit angrenzendem Busch/baumstreifen dahinter befindet sich eine Siedlung zum eigentlichen Problem:
Hinter meinem Grund würde ein neues Haus gebaut,der Besitzer möchte jetzt dass ich den vor seinem Haus stehenden Kirschbaum (ca.40cm stammdurchmesser)umschneide.
Das wiederrum hätte ich eigentlich nicht vor bzg.will ich eigentlich nicht.
Was kann ich als entschädigung von ihm verlangen?
Oder hatt jemand eine andere Idee?
Kirschbaum umschneiden
Hallo!
Mindestens 500.000 € ansonsten stehen lassen.
Nicht böse sein aber für was willst Du eine Entschädigung? Wenn es keinen Grund gibt für das umschneiden dann lass den Baum doch stehen.
Kirschbaum umschneiden
Naja Grund ist der lästige Nachbar der alle 14 Tage da steht und sudert!
Kirschbaum umschneiden
Ganz einfach: war der Kirschbaum oder das Haus als erstes da.
Kannst ja den Nachbarn mal fragen was es ihm wert wäre....
Aber wenn der Kirschbaum mal weg ist, dann stört bald die nächste Staude. Und so gehts weiter...
Kirschbaum umschneiden
Sudern lassen! Wenns dein Grund ist und du den Baum behalten willst dann sag ihm das laut und deutlich. Was will er überhaupt, hätte sich das Haus ja nicht bauen oder kaufen müssen. Immer wieder kommen Leute neu her, und glauben alle tanzen nach ihrer Pfeiffe und sie können mit den Nachbarn und auch Bauern rundherum alles machen.
Kirschbaum umschneiden
Ihn fragen oder mal 1000€ anschlagen. Fertig
Kirschbaum umschneiden
Wenn es kein Landschaftselement ist dann schneit im um. So kommst du mit dem Nachbar gut aus. Vielleicht brauchst du auch einmal etwas von ihm!
Kirschbaum umschneiden
wie weit ist eigentlich das Haus von dem Baum entfernt? wenn es mal einen Ast runterreißt, ist dann das Haus gefährdet?
oder geht es ihm nur um den Schatten in seinem Garten?
erklär ihm, dass der Baum wichtig ist, für diverse Nützlinge, Bienen, Vögel,.... und deshalb willst du den Baum stehen lassen.
Kirschbaum umschneiden
Grüß Dich JD6230... die eleganteste Lösung ist wohl, wenn Du dem Nachbarn sagst, das der Baum als Landschaftselement eingetragen ist und deshalb nicht gefällt werden darf. So bist Du nicht der Böse Nachbar.
Beste Grüße
Jakob
Kirschbaum umschneiden
Wenn keine Gefahr im Verzug besteht würde ich den Kirschbaum nicht enrfernen.
Viel mehr würde ich ihm das Angebot machen er könne jedes Jahr einen 10 liter Kübel Kirschen selber pflücken und dafür 1 symbolischen EUR verlangen , vorausgesetzt es sind Kirschen zum Essen .
Wenn der Baum auf deinem Grundstück steht , nahe an der Grundstücksgrenze , dann dürfte dein Nachbar die überhängenden Äste bis zur Grundstücksgrenze vom Boden aus herunter schneiden.
Gruß Inim!
Kirschbaum umschneidenAlso das mit dem Abschneiden der überstehenden Äste ist Landesgesetzgebung und daher überall anders.
In Tirol, darf man beispielsweise die Äste und auch Wurzeln nicht einfach abschneiden.
Da darf man den Baum nicht beschädigen durch das Abschneiden.
Willst einen Nachbarn also ärgern, dann pflanzt einen Baum an die Grundgrenze.
Dann kann der Nachbar den Baum entweder ignorieren und wachsen lassen oder er muss auf seiner Seite sogar für einen fachgerechten Pflegeschnitt sorgen.
Will er dort was hinbaun oder vergraben muss er sicherstellen, dass es den Baum nicht beschädigt, also Wurkeln händisch untergraben usw... So ein Baum bringt in Tirol also auch Sicherheit gegen eventuelle Baumaßnahmen des Nachbars an der Grundgrenze.
Da kann man schon fast von schleichender Enteignung sprechen.
Kirschbaum umschneiden
Frag bei der Naturschutzbehörde nach- Vielleicht geben dir die die Antwort, die du hören willst ;) Und mit dieser Antwort entgegnest du deinem Nachbarn dann in höflichster Manier.
Oder wie schon gesagt, vielleicht handelt es sich wirklich um ein Landschaftselement. Ein Kirschbaum, 40cm Druchmesser, hört sich für mich eben so an, als ob man den nicht einfach so "weil er eben stört", umschneiden darf.
Einmal abgesehn von seinem ökologoschen Status- welcher für mich, gegenüber des Rechtlichen, überwiegt.
Kirschbaum umschneiden
@stefan
Zum Nachlesen > siehe §422 ABGB
MfG
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