Nebenerwerb (Österreich)

Antworten: 3
  19-01-2017 19:00  franz.h(bdm72)
Nebenerwerb (Österreich)
Erstmal Hallo an alle Landwirte !

Ich bin 35j. alt und komme aus Niederösterreich und Hauptberuflich Kraftfahrer. Ich helfe jedoch schon seit Jahren einen älteren Freund der 1ha Weinbau und 0,3ha Obstbau betreibt. Da mein Freund heuer im Herbst in Pension geht und auch gesundheitlich nichtmehr kann würde er mir das Grundstück verpachten bzw. sogar überschreiben lassen !

Da ich aber von der ganzen Bürokratie echt keine Ahnung habe wollte ich hier mal Fragen was am Sinnvollsten wäre und was da genau auf mich zukommt ?

Wäre es besser das ganze nur zu pachten ? und auf was muss ich nachher genau achten - es entsteht ja ein offizielles nebeneinkommen !

Oder ist es besser es zu überschreiben und auf was ist hier zu achten ?


Was ich noch erwähnen möchte, ich tue das ganze jetzt nicht wegen des gewinn (der sowieso keine unsumme darstellt :-) ) sondern einfach weil es über die Jahre echt zur Leidenschaft und zum Hobby geworden ist , weiters ist es echt schön in der Natur zu arbeiten und es auch meinen Kindern zu vermitteln !

Vielleicht hat jemand gute Tips oder eine gute Adresse bereit wohin ich mich wenden kann um hier klarheit zu schaffen was rechtlich gesehen am besten ist !

vielen dank mfg Franz




  19-01-2017 19:26  einfacherbauer
Nebenerwerb (Österreich)
Örtliche Landwirtschaftskammer. Überschreiben kostet Notar und Eintragungen, Pacht nur Vertrag es gehört dir aber nicht

  19-01-2017 19:48  franz.h(bdm72)
Nebenerwerb (Österreich)
Super

Danke für die Antworten

mfg

  19-01-2017 22:02  179781
Nebenerwerb (Österreich)
Schön für dich, dass du so eine Gelegenheit hast. Überhaupt wenn er es dir überschreiben will. so etwas ist ein dauerhafter materieller Wert und wenn du es gerne machst, auch ein ideeller. Die Produktionstechnik kennst du ja schon vom mitarbeiten und deinen Freund wirst du ja auch in Zukunft um etwas fragen können.
Die ganze Agrarbürokratie ist zwar manchmal ärgerlich, aber wenn man sich einmal eingearbeitet hat, auch gut zu bewältigen. Bei Beratungsbedarf ist die Lwk zuständig. Da musst du als Landwirt deinen Mitgliedsbeitrag verpflichtend abliefern. Dafür hast du auch das Recht auf Beratung. Ist zwar auch teilweise schon mit Zusatzkosten verbunden, aber bei uns zumindest auch fachlich ganz gut. Und die eine oder andere Frage kannst du auch hier im Forum stellen. Da kommt zwar allerhand Geschwätz, aber immer wieder auch hilfreiche Antworten.

Gottfried




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