EHW Bescheid Viehzuschläge

Antworten: 17
  04-01-2017 16:34  Stef1144
EHW Bescheid Viehzuschläge
Hallo! Hat das schon wer gehabt: EHW Bescheid bekommen und fast 7000€ Viehzuschläge weil für die Berechnung nur meine Eigenflächen und KEINE Pachtflächen berücksichtigt wurden (Differenz: 25 ha RLN zu fast 50 ha RLN)???

  04-01-2017 18:27  egg1
EHW Bescheid Viehzuschläge
Hallo Stef1144
Wenn das bei dir so ist, liegt sicher ein Fehler vor.
Die Berechnung des Zuschlages für überdurchschnittliche Tierhaltung wird auf der letzten Seite des EHW-Bescheides dargestellt. Wenn hier keine Pachtflächen berücksichtigt sind, hast du entweder bei der Erhebung keine angegeben oder sie sind beim FA "verlorengegangen".
Ich würde gleich direkt zum FA fahren und um Richtigstellung ersuchen.
Nicht vergessen: "Wie man in den Wald hineinschreit so kommt es zurück" ; gilt besonders beim FA.
LG

  04-01-2017 18:54  Peter1545
EHW Bescheid Viehzuschläge
Ich bin genau der Meinung von egg. Einfach Bescheid beeinspruchen, dann sollte es passend werden.

  05-01-2017 13:11  eklips
EHW Bescheid Viehzuschläge
Hab grad mit einem Kollegen telefoniert, bei dem waren auch keine Pachtflächen berücksichtigt und daher unzulässiger Viehzuschlag. Er hat auch viele andere Fehler beeinsprucht. ("Nicht eine einzige Fläche stimmt")


  05-01-2017 13:56  Peter1545
EHW Bescheid Viehzuschläge
Flächen stimmen viele nicht, aber meines Wissens nach muss man sie vermessen lassen. Die Flächengrössen von der AMA zählen nicht.

  05-01-2017 20:43  muk
EHW Bescheid Viehzuschläge
nur keine sorge .
dieses einheitswertsystem wird fallen wie ein stein .

viele journalisten und auch rechtsvertreter waren schon auf die ersten anfechtungen vor dem verfassungsgericht -

  06-01-2017 05:01  einfacherbauer
EHW Bescheid Viehzuschläge
@muk
Aber nicht unsere Vertreter

  06-01-2017 08:31  Peter1545
EHW Bescheid Viehzuschläge
@muk: deshalb wurde es ja geändert. Nur weil Fehler bei der Bearbeitung gemacht werden fällt sicher nicht das System, zumindest nicht so bald!
Aus deiner Schreibweise erkennt man dass du Freude daran hättest!

  06-01-2017 08:52  enzi99
EHW Bescheid Viehzuschläge
Spätestens wenn ihr den Hof übergebt/übernehmt seid ihr froh das es den EHW gibt. Ansonsten zählt Vehrkehrswert!

  06-01-2017 20:07  muk
EHW Bescheid Viehzuschläge
@ einfachbauer

unsere vertreter freuen sich über höhere abgaben der bauern aufgrund der einheitswerterhöhung

aber es gibt bauern sie es sich nicht gefallen lassen, bei sinkenden produktpreisen , sinkenden direktzahlungen höhere abgaben zu bezahlen .

zum schluss wird übrig bleiben das der einheits wert nur mehr für die kammerumlage von bedeutung ist .
für alle anderen abgaben wird er aufgrund seiner misslungenen neufeststellung nicht mehr abwendbar sein .

es ist doch unverständlich , das bei sinkenden erlösen, die einheitswerte ( einheitswert ist ein ertragswert ) steigen und somit auch die abgaben steigen .

der irrsinn der bäuerlichen vertreter lässt grüßen - aber warscheinlich nur kurze zeit .



  06-01-2017 20:17  Peter1545
EHW Bescheid Viehzuschläge
@muk: Du schreibst so als ob die Bauern dazu gezwungen werden dass sie mehr Abgaben leisten müssen! Wie schon so oft hier in diesem Forum geschrieben, es ist jedem frei Buch zu führen, dann wird er genauso behandelt wie jeder Unternehmer!
Für mich ist die Pauschalierung aufgrund von Einheritswerten die einfachste Form der Gewinnermittlung! Sollen mal Jahre dabei sein wo es anders besser wäre, aber über den Schnitt der Jahre passts und ich spare mir die Arbeit der Buchführung!

  06-01-2017 21:12  muk
EHW Bescheid Viehzuschläge
wieder so ein träumer von BUCH führen und davon keine ahnung zu haben .

soll vielleicht die grundsteuer vom BUCH führen berechnet werden .
soll die kammerumlage vom BUCH führen berechnet werden .
soll die grundbuchseintragungsgebühr vom BUCH führen besechnet werden.
soll die grunderwerbssteuer wieder vom BUCH führen berechnet werden
TRÄUM WEITER ...........

es gab und gibt keinen grund die einheitswerte zu erhöhen .
auser das grundlose daherreden der kammervertreter das eine erhöhung notwendig ist .

durch dieses argument erspart man sich die diskussion über die abgabenerhöhung - diese soll nämlich durch die hintertür kommen indem man sagt : der einheitswert wurde gerettet - verschwiegen wird aber : die abgabenerhöhung wurde gerettet .

aber diese rechnung wird nicht aufgehen .

der einheitswert ist der aktuellen situation anzupassen - das heißt : absenken um mind 20 % . dann sind wir auf realistischem niveau .

und wenn man weiter so planlos vorgeht wird aus dem einheitswert keine abgabe mehr berechnet weren dürfen .



  06-01-2017 21:24  muk
EHW Bescheid Viehzuschläge
@ peter 1545
du schreibst: @muk: deshalb wurde es ja geändert. Nur weil Fehler bei der Bearbeitung gemacht werden fällt sicher nicht das System, zumindest nicht so bald! Aus deiner Schreibweise erkennt man dass du Freude daran hättest!

ja - der einheitswert in dieser form muss fallen . nicht wiel ich mich freue sondern weil das ein " muß " sein wird .

du wirst doch wohl nicht glauben , das ich bei einem minus von 30.000 euro - das hat mich das quotenende und der michpreisverfall gekostet , milchpreis fiel um 10 cent per liter - diese vorgangsweise hinnehmen werde .

und dann soll i eine einheitswerterhöhung um 150 % hinnehmen und jährlich um 8.000 euro mehr sozialversicherungsbeiträge zahlen .
GLAUBS DU BIN ICH AUCH EIN TRÄUMER . . . .

  06-01-2017 21:39  muk
EHW Bescheid Viehzuschläge
an alle welche an dieses planlose gerede der einheitswertrettung glauben .

nachfolgender link besagt nix das eine einheitswerterhöhung notwendig ist .
für die gerichtsgebühr genügt die berechnung vom dreifachen einheitswert .

also wozu eine erhöhung des einheitswertes ? ?

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_20161013_16G00047_00&ResultFunctionToken=256040d1-9e2a-47f5-8569-3342336cef7c&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=06.01.2017&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=einheitswert
 

  07-01-2017 22:14  sts
EHW Bescheid Viehzuschläge
Das es bei einer solchen Hauptfeststellung dort und da Fehler gibt, die dann zu korrigieren sind, finde ich nicht weiters besorgniserregend.
Angesichts der Einkommensentwicklung der letzten Jahre ist es sicher schwere Kost, wenn es durchaus teilweise kräftige Erhöhungen des EHW gibt.
Es steht aber auch jedem frei, SVB und Einkommenssteuer nach Buchführung zu bezahlen anstatt nach EHW.
Es ist aber leider den wenigsten Bauern bekannt, welche Summen Sie verdienen und welche Menge Geld man privat verbraucht.
Aus eigenen Buchführungsergebnissen, aus Gesprächen mit Berufskollegen und auch aus dem Grünen Bericht weiß ich, dass man als Familie 40000€ im Jahr ausgibt (die zuerst in der LW verdient worden sind), auch wenn man glaubt, ohne jeglichen Luxus zu leben. Würde der EHW also fallen, so müsste man für diese Summe aufgeteilt bei 2 Bewirtschaftern 5000€ Einkommenssteuer bezahlen, bei einem Bewirtschafter sogar 10000€ im Jahr. Ich glaube, diese Summe an Einkommenssteuer bezahlen die wenigsten pauschalierten Vollerwerbsbetriebe, jedenfalls wenn Sie nicht direkt in der Gunstlage liegen.
Auch wenn natürlich die Erhöhung der EHW schmerzt, so ist den allermeisten in keiner Weise bewusst, welchen Vorteil die Landwirtschaft im Durchschnitt aus diesem System zieht. Für Einkommensteuer, SVB, Schul- und Heimbeihilfen, jegliche Sozialleistungen, bis zum Übergeben, ist der EHW Grundlage der Berechnung und nicht das tatsächlich erwirtschaftete Einkommen, dass meist weit über den 39% der EHW liegt (Bemessungsgrundlage für Einkommenssteuer z.B.).

  08-01-2017 19:19  muk
EHW Bescheid Viehzuschläge
die gut verdienenden bauern

deshalb sind 60 % im nebenerwerb .

wie sagte Armin Wolf - es gibt schon schöne trotteln .

https://www.youtube.com/watch?v=4jZDwyKMOgo
 

  08-01-2017 19:42  G007
EHW Bescheid Viehzuschläge
@sts
Deine 39% stimmen nicht!!
Die derzeitige Einheitswert Regelung rettet das SVB System, dass wissen die BB Spezis ganz genau.

Die Bereiche wo der Bauer in Zeiten wie diesen noch Einkommen erzielen kann, werden auch immer weniger, weil dort bei vielen Dingen ein EHW Zuschlag ist bzw. eine Teilpauschalierung ist und dann die Annahme von 30% Gewinn gilt.

Die BUCH Führung, wie es manche nennen, hat auch ihre Tücken. Erstens sind bei vielen Betrieben viele Ausgaben vermengt zwischen Betrieb und privat, dass auseinanderrechnen viel Aufwand erzeugt und zusätzlich das Finanzamt darüber immer streitet.
Die Buchführungsgrenzen sind relativ hoch angesetzt, darunter ist man ein Überschussrechner (Einnahmen - Ausgabenrechnung).

Nur bei den jetzigen Erlösen den Klein- und Mittelbetrieben, wo die meisten im Nebenerwerb geführt werden, noch eine Aufzeichnungspflicht zu verordnen würde ein Massensterben von Betrieben auslösen und auch der SVB.

Aber was mich anzipft ist die Beschwichtigungspolitik (es hätte noch viel schlimmer kommen können) der Agrarvertreter!!!

  08-01-2017 20:35  muk
EHW Bescheid Viehzuschläge
solch gute geschäfte von unfähigen vertretern

http://www.topagrar.at/Beitragsrabatt-fuer-Bauern-hat-dauerhafte-finanzielle-Folgen-fuer-die-SVB-6202054.html



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