Antworten: 20
  06-12-2016 16:13  Mopi
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.060500.html


Da steht für Landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h, aber nicht 40 km/h überschritten werden darf

  06-12-2016 16:23  Peter1545
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Wie bei einem Traktor auch erstes mal nach 3 dann nach 2 und dann jedes Jahr.

  06-12-2016 17:22  Interessierter
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
erstes Pickerl nach Neukauf nach 3 Jahren, dann immer nur jedes 2. Jahr. Gilt auch für 40 km/h Anhänger bei denen man bis jetzt jedes Jahr fahren musste.

  06-12-2016 17:26  Richard0808
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Seit giebt es das? Nur alle 2 Jahre Pickerl bei 40km/h Anhänger?


  06-12-2016 17:53  Steyrdiesel
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Hängt von der im Zulassungsschein eingetragenen Verwendung ab. Bei "sonstige" jedes Jahr und dann gibt es noch irgendwas für Landwirtschaft, weiß jetzt aber nicht genau wie das heißt, dann nur alle 2 Jahre. war bei mir voriges Jahr bei der Zulassung auch eine Diskussion.

mfg

  06-12-2016 18:39  Peter1545
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Würde mich jetzt schon interessieren, was man da ändern muss damit man nur alle 2 Jahre das "Pickerl" braucht.

  06-12-2016 18:56  Interessierter
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Die 40 km/h Anhänger gibt' es doch eh nur in der LW ?

  06-12-2016 19:17  FXST
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
40-km/h-Anhänger nur mehr alle zwei Jahre zum "Pickerl"
Die §57a-Überprüfung wird beim 40-km/h-Anhänger ab Oktober auf Zwei-Jahres-Intervall geändert. Damit wird eine langjährige Forderung der Landwirtschaftskammern umgesetzt.



Mit der 23. KFG-Novelle ist die erste Begutachtung unverändert nach 3 Jahren durchzuführen, danach muss jedoch der Anhänger nur mehr alle 2 Jahre zum TÜF.
© Steyr
Eine lang gehegte Forderung der Landwirtschaftskammern konnte nun in der 32. KFG-Novelle (Kraftfahrgesetz) umgesetzt werden und ist ab 1. Oktober 2016 gültig. Die §57a-Überprüfung musste bei einem neu gekauften landwirtschaftlichen 40-km/h-Anhänger bisher drei Jahre nach der Erstzulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und danach jährlich durchgeführt werden. Mit Inkrafttreten der 32. KFG-Novelle ist die erste Begutachtung unverändert nach drei Jahren durchzuführen, danach muss jedoch der Anhänger nur mehr alle zwei Jahre zur §57a-Überprüfung vorgeführt werden.
 

  07-12-2016 06:03  Richard0808
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Das ist doch mal was erfreuliches, danke LW Kammer.


  07-12-2016 10:06  franz_josef
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Servus Moped! Hätte nicht erwartet dass du mich in diesem Forum mit einem Beitrag angenehm überraschen könntest! Felicitacion mfG

  07-12-2016 17:36  jfs
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
hermanndo: Wenn dein Anhänger bis Oktober angemeldet wurde (egal welches Jahr), dann musst du heuer noch die jährliche Überprüfung wie gewohnt durchführen. Wenn der Hänger älter als 5 Jahre ist. Ab Oktober gilt dann die 2jahresregel für alle 40kmh Anhänger. Dies schließt aber die Eigenverantwortung für den verkehrssicheren Zustand (Anhänger und ev. Lenker am ziehenden Traktor desselben) aber nicht aus.

  08-12-2016 10:07  179781
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Was kostet so eine Überprüfung bei einem 40 kmh Anhänger?

Gottfried

  08-12-2016 11:37  schellniesel
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Also mir wärs die 30€ Jährlich wert um zu wissen ob die Bremsen bei der nächsten Talfahrt wohl auch noch ihren Dienst tun....

Mfg

  08-12-2016 11:50  179781
Paragraph57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Ich hab deshalb gefragt, weil mir jetzt einer erzählt hat, er habe seine Anhänger auf 25 kmh zugelassen, weil bei den 40 kmh die Überprüfung jährlich 100 Euro kostet.
Und die Bremsen sollte man natürlich schon in Ordnung haben, da hast du ganz recht. Nur ist das bei landw. Anhänger mit Pickerl machen nicht abgetan. Da kommen während das Jahres alle möglichen Belastungen dazu, die eine öftere Kontrolle durch den Benutzer sinnvoll machen.

Gottfried

  08-12-2016 12:51  schellniesel
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Gottfried

Kommt ein bisschen auf den Anhänger drauf an!
Ein 25t 3achser wird schon im die 80-100€ kosten ein einfacher Tandem mit 10t kostet um die 30€!

Je nach Stundentarif der Begutachtungstelle eben!

Mfg

  08-12-2016 12:54  Peter1545
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Mich hats letztes mal 60 € früher 70€ gekostet, da müssen nicht nur die Bremsen funktionieren, wie beim Traktor auch Licht, Reifen, Achslager....

  08-12-2016 13:34  schellniesel
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Peter is schon klar dass bei der Begutachtung alles angeschaut wird!
Is auch gut so!

Ich hab die Bremsen als Beispiel angeführt weils eben das größte Sicherheitsmerkmal bei einem Anhänger darstellt!

Die Zeiten ändern sich und wenn man heute noch immer Gesetze Anwendung finden die aus Zeiten der Fuhrwerke stammen ist eh mM nach eh schlimm genug!

Mfg

  08-12-2016 16:28  Peter1545
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
@schnellniesel: Das mit dem Stundentarif ist ein gutes Stichwort!
Ich bin mal schön ins streiten mit meiner Werkstatt gekommen. Ich war auch der Meinung dass es ungefähr nach Arbeitszeit geht, komischerweise nach höchstzulässigem GG, dh, der Traktor kostet weniger als ein 18to Anhänger, wo eigentlich mehr zum kontrollieren ist und ein 10to Kipper kostet weniger, bei welchem das gleiche geprüft wird wie beim 18to.

  08-12-2016 19:20  schellniesel
§57 Überprüfung für 40 kmh Anhänger
Peter

Für so Standard arbeiten gibt's meistens a Pauschale!

Wenns in unserer Firma strickt nach stundentarif ginge würde die Begutachtung für die italienische Nobelmarke 225€ kosten!

Kostet aber für alle M1 (Pkw) 68€...

So teilen sich die Anhänger auch in verschiedene Klassen je nach GG und so wird auch kalkuliert!
Auch bei uns;-)
Je nach stundentarif war eher so gemeint wenn eine Werkstatt noch mit 50€ Stunde kalkuliert ist die Begutachtung im Verhältnis meistens günstiger als in wkst wo man mit 120€ kalkuliert!

Mfg



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