Angemessener Erbteil

Antworten: 42
  30-07-2016 17:27  Peter1545
Angemessener Erbteil
Ich habe folgendes Problem ich habe vor einigen Jahren den Hof übernommen. Meine Schwester wohnt derzeit noch bei mir, möchte sich aber jetzt was eigenes suchen. Ihre Forderung ist dass ich sie dafür auszahle.
Sie hat von meinen Eltern schon etwas Geld bekommen, Erb/Pflichtteilverzicht wurde allerdings noch keiner unterschrieben, an sowas hat auch noch niemand gedacht.
Ich weis natürlich dass ihr etwas zusteht nur wieviel genau steht ihr wirklich zu?
Gibts da Richtlinien nach EHW, Ertragswert...?
Wie ists bei euch gelaufen?
Ich habe von vielen gehört dass beim Hausbau mitgeholfen wurde das Holz für den Dachstuhl oder der Baugrund geschenkt wurde, aber direkte Geldsummen hat noch keiner genannt.

  30-07-2016 18:06  Vollmilch
Angemessener Erbteil
Hallo Peter!

Meine Geschwister haben alle ein Baugrundstück bekommen, vom Geldwert entspräche das bei uns etwa dem 2,5 fachen des EHW. Wenn du nur eine Schwester hast, wird das imho wohl die Untergrenze sein.

LG Vollmilch

  30-07-2016 19:27  JD 6120
Angemessener Erbteil
Eigentlich wäre es die aufgabe der eltern spätestens bei der hofübergabe festzulegen wieviel erbteil die weichenden kinder bekommen sollen. Bei mir war es sogar so dass meine eltern von 5 geschwistern 4 ausgezahlt haben so blieb für mich nur eine schwester übrig u alle haben selbstverständlich eine erbverzichtserklärung unterschrieben.

  30-07-2016 20:51  eklips
Angemessener Erbteil
Darf man fragen, was zu dem Thema im Ãœbergabsvertrag steht?


  30-07-2016 21:26  Peter1545
Angemessener Erbteil
Meine Eltern meinen sie bekommt beim Ableben noch etwas, sie möchte aber nicht solange warten, da sie ja das Geld jetzt brauchen kann.

Im Ãœbergabevertrag wurde dazu nichts vermerkt.

  30-07-2016 22:25  G007
Angemessener Erbteil
Rechtlicher Anspruch auf Erbteil besteht nur nach dem Tod des ErblasserIn!

  31-07-2016 00:24  duk
Angemessener Erbteil
Servus Peter1545. Erbhof ja oder nein? Beim Erbhof wird der Pflichtteil ( ein sechstel ) vom Ertragswert berechnet. Bei meinem Betrieb ist der Ertragswert 320 000€. Wenn du kein Erbhof bist, wird der Verkehrswert zur Berechnung genommen. Bei mir ca. 3,5 Millionen. Ich habe (hatte ) 2 Schwestern, die wollten meinen Betrieb zerstören. Sogar der Notar war gegen den Erbhof, weil sein Gehalt dann von den 3,5 Millionen berechnet wird, und nicht von den 320 000.
1. Instanz war die Kammer in St. Pölten mit einer Erbhoffeststellung, da dieses Ergebnis nicht vor Gericht gilt, wurde von einem anderen Notar 2 Gerichtssachverständige angefordert, und nun ist mein Betrieb ein Erbhof samt Gutachten. Danke an Adolf für das Anerbengesetz.
Das Anerbengesetz ist ein Landesgesetz und verschieden in anderen Bundesländern. Burgenland zb. gibt´s keines.

  31-07-2016 08:53  beglae
Angemessener Erbteil
Meine Eltern meinen sie bekommt beim Ableben noch etwas, sie möchte aber nicht solange warten, da sie ja das Geld jetzt brauchen kann. Im Übergabevertrag wurde dazu nichts vermerkt.

Schreibt Peter1545:

--------------------------------

Ein schlechter Übergabe Vertrag und ein Schlechter Notar der sowas zu lässt, jetzt sind alle Tore offen um dich mit Forderungen zu überziehen da hilft nur miteinander reden und ausloten was geht. Deine Eltern haben schlechte Karten was zubekommen ( ich würde aber Freiwillig etwas bezahlen ich bezahle ein Monatliches Taschengeld an meine Eltern )
Ich habe meinen 3 Geschwistern bei der Übergabe freiwillig und auf meinen Vorschlag hin ca. 100000 DM ausbezahlt damit waren und sind alle Ansprüche abgegolten wir haben heute ein gutes Verhältnis zueinander.

  31-07-2016 08:54  eklips
Angemessener Erbteil
Ganz interessant. Für die Regelung solcher Dinge ist der Übergabsvertrag eigentlich da.

  31-07-2016 09:50  mfj
Angemessener Erbteil

Um dazu Rat von aussen gben zu können, müßte man den Übergabevertrag schon kennen.
Übergabe klärt aber nicht das "vererben".


Wenn es mal soweit ist, dass Erben überhöhte Forderungen stellen - gibt es nur einen Ausweg.
Das Adenauer Torten-Prinzip. Ich habe es hier schon öfters beschrieben:

"Einer macht die Stücke...der andere wählt !!"




http://www.notar-klimscha.at/checklisten/u-ebergabevertrag-landwirtschaft

  31-07-2016 09:56  einfacherbauer
Angemessener Erbteil
solche sachen nicht vollständig bei übergabe zu klären ist höchst fahrlässig für den übernehmer.

wenn also deine schwester nicht einverstanden ist, einen guten rechtsanwalt mit einem guten sachverständigen hat, kannst deinen hof vergessen. sie hat dich quasi voll in der hand.

meine geschwister wurden mit jeweils 2 EHW ausbezaht. jeder zufrieden, unterschrift, übergabe.

ich hoffe ihr löst es im guten - den mitleid hab ich mit dir keins.

  31-07-2016 11:44  jakob.r1
Angemessener Erbteil
... Grüß Dich Peter, wie schon von anderen geschrieben kann Dir Deine Schwester das Leben noch sehr schwer machen. Frage Deine Schwester einfach, was Sie Dir ausbezahlen würde.
Nimm dann diese Summe als Anhaltspunkt, ob Dir diese Summe der weitere Verbleib auf dem Hof wert ist. Ansonsten kannst Du immer noch den Hof steuerfrei an Deine Eltern zurückgeben,
und die können den Hof dann Deiner Schwester überlassen. Du nimmst dann das Geld und
kannst neu beginnen. Wenn Deine Schwester diese Möglichkeit weiss, wird Sie bei den Geldforderungen auf dem Boden bleiben, schließlich will Sie ja nicht den ganzen Hof mit der Arbeit.... Probiers einfach mal.
Die Zukunftsaussichten bei landwirtschaftlichen Betrieben, welche von der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte leben müssen, wird sich auch zukünftig nicht groß ändern, --- Weltmarktpreise werden überall kommen und beibehalten. Da sollte der Hof schon mit sehr viel Eigentumsflächen ausgestattet sein, um weiterhin den Spaß an der Freude zu behalten.
Die weichenden Erben werden dann weiterhin die Besten sein und oft zu den Eltern zum Kaffeetrinken auf Besuch kommen und Du bist ein Nichts und Taugenichts. Ein weiterer Knackpunkt ist dann, wenn Elternteile Pflegefälle werden. Du darfst alles bezahlen oder Dich darum kümmern und die Geschwister kommen laufend zur "Kontrolle" vorbei. Ist dann ein Elternteil gestorben, werden die Geschwister den überlebenden Elternteil dazu überreden, Bargeldbestände, Sachwerte... noch zu Lebzeiten zu bekommen, bzw. auf Deine Enterbung hinarbeiten. Ich habe diese Erfahrungen alle machen dürfen, -- da ist der geforderte Geldbetrag Deiner Schwester eher als sanfter Beginn für die Zukunft zu betrachten, die Geldforderungen können noch dicker kommen, --- Du bist noch jung und voll Elan und denkst noch gar nicht so weit was da noch alles möglich ist mit der "lieben" Verwandtschaft.
Ich wünsche Dir, das es Dir anders ergeht als mir und Du allzeit ein sorgenfreies Leben genießen kannst.
Beste Grüße
Jakob

  31-07-2016 15:47  Jophi
Angemessener Erbteil
@ jakob.r1:

Volle Zustimmung, bei mir wars noch schlimmer.
Die Schwester meiner Mutter, wollte nach meiner Hochzeit, unsere Hochzeitsgeschenke und in unsere Wohnung mit einziehen.
Die Tochter meiner Eltern, forderte " mindestens die Hälfte " meines Lohnes aus meinem Zuerwerb.

  31-07-2016 16:22  beglae
Angemessener Erbteil
Die Zukunftsaussichten bei landwirtschaftlichen Betrieben, welche von der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte leben müssen, wird sich auch zukünftig nicht groß ändern, --- Weltmarktpreise werden überall kommen und beibehalten.

Schreibt jakob.r1:

-------------------------------------------------------

Es kommt immer darauf an was man daraus macht

  31-07-2016 16:40  landesdinger.s(c7e1)
Angemessener Erbteil
Deine Forumseinträge sind so was von sinnlos. Wäre besser du suchst dir ein sinnbringenderes Hobby.
Beagle wo liegt der Unterschied von CLAAS und CLASS, eines der beiden soll ein großes Landtechnikunternehmen mit viel Vermögen sein, du weißt es sicher.

  31-07-2016 18:02  G007
Angemessener Erbteil
@baglae
Was machst du daraus?

  31-07-2016 18:19  steira8075
Angemessener Erbteil
muss man sich nicht zuerst fragen ob es sich um einen Erbhof handelt? Wenn ja, tritt ja ein Erbhofgesetz oder ähnliches in kraft.....

  31-07-2016 20:54  einfacherbauer
Angemessener Erbteil
wenns nur in nähe von streit, gutachter, bzw dritter geht, wollen andere zu deinem wohle mitverdienen.

deine familiensegen ist hin u dein geld auch weg.

  31-07-2016 22:37  michitraktor
Angemessener Erbteil
Servus!
Laut Gesetz steht deiner Schwester ein gesetzlicher Pflichtteil zu, ist die Hälfte des Erbteiles.
Das heißt bei insgesamt 2 Kindern (Du und Deine Schwester) erbt jedes Kind die Hälfte. Die Hälfte der Hälfte ist gleich ein Viertel, bei 3 Kinder die Hälfte von einem Drittel ist gleich ein Sechstel. Wert ist der Verkehrswert des Hofes zum Übergabezeitpunkt abzüglich Belastungen wie Schulden, Wohnrecht, Ausgedinge usw.
Wenn Deine Schwester schon von den Eltern Geld bekommen hat, so sollte sie den Empfang dieser Zahlung als Erbvorauszahlung bestätigen.
Gruss


  01-08-2016 10:58  breakeven
Angemessener Erbteil
Guten Tag,

kann mir bitte jemand erklären wie man bei einem Erbhof (Kärnten) den Ertragswert berechnet?

Angenommen man hat:

10 ha Acker
10 ha Grünland
10 ha Wald


lg

  01-08-2016 11:42  Vollmilch
Angemessener Erbteil
Ist der Ertragswert hier nicht auch der 18 fache Einheitswert? Oder bin ich da am falschen Dampfer?

LG Vollmilch

  01-08-2016 13:16  duk
Angemessener Erbteil
Der Ertragswert rechnet sich anders. Die Sachverständigen haben ihn ausgerechnet, aber wie weis ich nicht. Es sind sehr viele Faktoren die berechnet werden müssen. Hauptsache Erbhof.

  01-08-2016 18:41  khardi
Angemessener Erbteil
Hallo zusammen!
Also der Ertragswert errechnet sich:

Ertragswert= Rohertrag - Bewirtschaftungskosten

Ich bin der Meinung das der Pflichtteil von den übergebenden Eltern an die restlichen Kindern oder Kind fixiert sein soll, so das er Übernehmer nicht mehr belastet wird.
Natürlich mit Erbverzichtserklärung. Diese Summen dir ihr da habt sind ein Wahnsinn.
Bei dieser wirtschaftliche Situation finde ich bei zb. EHW 60000€ das mal 2, wenn 2 Kinder
noch sind 120.000€ eine katastrophe für den Betrieb.(Rückzahlung)
Aussprache mit den scheidenden Kinder vom Betrieb, wegen Pflichtteil.
Eltern sollen Pflichtteil bestimmen wie es die Situation laut Betrieb erlaubt.
Das ist meine Meinung.

LG Khardi




  01-08-2016 19:14  Vollmilch
Angemessener Erbteil
Hallo khardi!

Natürlich ist es besser, wenn die Eltern das schon geregelt haben.
Ob der 2fache EHW viel oder wenig ist, ist Ansichtssache! ;-) In meiner Gegend hat man bei einem EHW von 60.000€ etwa 60 ha Ackerland und müsste davon ca 2 ha verkaufen um 120.000€ flüssig zu machen. Die wirtschaftliche Existenz des Betriebes sollte dadurch nicht gefährdet sein.
Wie gesagt: Ansichtssache.

LG Vollmilch

  01-08-2016 20:31  einfacherbauer
Angemessener Erbteil
sehe es wie vollmilch.

wenn ich 60ha nehme sie mit 4,50euro per m² berechne sind die 120.000 euro allemal drin. du bekommst somit einen hof im bodenwert von 2,7millionen, plus haus, plus gebäude, plus maschinen um "nur" 120.000euro.

erbverzichtserklärung auf grundvermögen ist pflicht.

frag mal einen finanzmenschen was er zu der rechnung sagt.

  01-08-2016 20:55  Peter1545
Angemessener Erbteil
@Michitraktor: Also der Verkehrswert kann doch nie und nimmer zur Berechnung hergenommen werden! Dann müsste ich ja wie zB bei Einfachbauer hergenommen, fast 700.000 Euro auszahlen. ich finde auch 120.000 Euro unrealistisch, da müsste der durchschn. Bauer 6 jahre nur fürn Pflichtteilverzicht arbeiten.

  01-08-2016 21:34  eklips
Angemessener Erbteil
@peter1545
Ohne dass du details auspackst, kann doch niemand hier einen Rat geben für ein "angemessenes Erbteil". Wir wissen nicht einmal dein Bundesland.

Geerbt wird erst nach dem Tod eines Erblassers. Dieser Erblasser kann testamentarisch bestimmen, wer was erbt und wer gar nichts.
Die Betriebsübergabe ist ein teilweiser Vorgriff auf ein Erbe und der Übergabsvertrag gibt die gute Gelegenheit, zu Lebzeiten der Erblasser einiges zu regeln. Warum dies bei Deiner Übernahme nicht erfolgt ist, solltest Du erklären. Es muß doch irgendwas zum Wohnrecht deiner Schwester etc. festgehalten sein?

Wieviel Deine Schwester bekommen sollte hängt meiner Meinung nach, wie teils schon erwähnt, von den Bedingungen ab, zu denen du übernommen hast: Wert des Betriebes, Zustand, Schuldenstand, Ausgedingeleistungen, grundbücherliche Lasten....
Dazu noch: wieviel hat deine Schwester am Betrieb mitgearbeitet und kann daraus Ansprüche stellen usw.
Auf jeden Fall ist jede gütliche Lösung mit Ergebnis Erbverzichtserklärung auf den Betrieb jeder (juristischen) Auseinandersetzung vorzuziehen.



  01-08-2016 21:49  Peter1545
Angemessener Erbteil
@Eklips: Ich bin aus OÖ. Meine Schwester hat lange studiert, war danach viel unterwegs und hat dann zu arbeiten begonnen. Zuhause hat sie selten mitgeholfen hin und wieder um das Taschengeld aufzubessern.
Ich weis dass sie derzeit kein Anrecht auf irgendwas hat, aber ich möchte die Sache gerne im guten und bald erledigen, darum hätte ich gerne ein paar Anhaltspunkte was üblich ist, genaue Richtwerte habe ich keine gefunden.

  01-08-2016 23:34  Mogwai
Angemessener Erbteil
Ich habe auch zwei Schwestern, in den nächsten Jahren kommt dieses Thema auch auf mich zu, da freu ich mich schon.

Sehe ich eher so wie Peter, wie soll sich das bitte ausgehen ohne Kredit? Ich habe ja nicht vor alles zu verscherbeln und mir dann ein Leben im Saus und Braus zu machen sondern den Betrieb weiter aufbauen etc und das kostet auch und leben will ich auch von etwas. Ich habe im Prinzip mein Leben lang auf/für den Betrieb gearbeitet ohne monatlichen Fixgehalt und die Schwestern so gut wie gar nichts, das muss mal einer 15 oder mehr Jahre zurückrechnen...

Sehr heikel das Thema, vielleicht gehört sowas ja auch mal überarbeitet..?? Aber jeden kann mans eh nicht Recht machen

  02-08-2016 06:35  Obersteyrer
Angemessener Erbteil
@Vollmlch Hallo Also müsste jeder Übernehmer von der Substanz des Hofes verkaufen , um seine Geschwister auszuzahlen.Bei deine zwei Hektar Rechnung,ist nach 15 mal der halbe Hof weg.Ist schon klar das 15 mal übergeben auch eine lange Zeit bedeutet,aber irgendwann ists so weit. Für mich sind diese Summen die genannt wurden ein Horror , wären für mich Grund genug gewesen den Hof nicht zu übernehmen . Bei mir waren 4 Geschwister die jeder 7000Euro bekommen haben ,meine Eltern und ich haben das meiste mit Einnahmen aus der Forstwirtschaft bezahlt über Jahre.Bei Erhalt mit Unterschrift der Geschwister und damit verbunden Erbverzichtserklärung beim Notar. Die ganze Sache hat mit dem Überschreiben auch 35000Euro gekostet. Wenn ich heute aufs Einkommen aus der Landwirtschaft schaue ,würde ich sagen dies ist der Reingewinn unserer Landwirtschaft für 5 Jahre . Also auch noch eine große Summe .Hier sind wir wieder bei der Ansichtsache, Für mich wäre es absolut unmöglich wenn Substanz des Hofes verkauft werden muss ,um Geschwister auszuzahlen . Gruss Obersteirer

  02-08-2016 06:56  beglae
Angemessener Erbteil
,würde ich sagen dies ist der Reingewinn unserer Landwirtschaft für 5 Jahre

Schreibt Obersteyrer:

------------------------------------------------------


Was können deine Geschwister dafür wenn du schlecht wirtschaftest, außerdem ist der Gewinn steuerbar, nur der Wert des Betriebes ist der Maßstab.
Wenn ich das hier verfolge muss ich feststellen das die meisten ihre Geschwister über den Tisch ziehen wollen, sicher alle gute rechte Wähler die jeden Sonntag in die Kirche gehen .

  02-08-2016 07:12  G007
Angemessener Erbteil
@baglae
Du tust immer groß reden, viele Betriebe in der Steiermark sind hart an der Grenze zur Wirtschaftlichkeit.

Grundsätzlich ist zur Berechnung des Erbanspruches bei Erbhöfen nur der Ertragswertwert anzuwenden, niemals der EW oder der Verkehrswert.
Beim Aufteilen eines Betriebes muss sich der Übernehmer den eigenen Betrieb zurück kaufen, wer kann sich das leisten?
Bei jeder Erbfolge die Substanz aufzuteilen, würde auf kurz oder lang jegliche Landwirtschaft zerstören, Was machen Stadtbewohner mit Grundstücke am Land, verludern lassen, mit aller Gewalt im Freiland bauen, verkaufen oder sonst was....?
Aufgrund des Erbrechtes ist in der Südsteiermark die Betriebsstruktur so klein, dass kein vernünftiges wirtschaften möglich.

  02-08-2016 07:36  Vollmilch
Angemessener Erbteil
Guten Morgen!

Ich bringe noch einen anderen Ansatz und bleibe beim 60 ha Betrieb von oben.
Jemand bekommt einen 60 ha Betrieb übergeben und hat 2 Kinder. Im Laufe der Zeit wird der Betrieb vergrößert, sagen wir mal um insgesamt 10ha innerhalb von 30 Jahren. Alle anderen Werte lassen wir mal unverändert.
Wäre es da nicht gerecht, den erwirtschaften Wertzuwachs auf beide Kinder aufzuteilen: der Hofübernehmer bekäme dann 65 ha, der weichende Erbe 5 ha.

Die Eltern haben doch beide Kinder gleich "lieb", warum sollte fast die gesamte Arbeit nur für ein Kind geleistet worden sein? So, und jetzt überlegt mal, welchen Wertzuwachs eure Eltern geschaffen haben!

Man kann natürlich auch hart verhandeln, dann darf man sich aber auch nicht über die möglichen Konsequenzen wundern.

LG Vollmilch

  02-08-2016 09:15  jakob.r1
Angemessener Erbteil
@beagle, mir ist schleierhaft, wie Du dem Obersteyrer schlechtes Wirtschaften vorwerfen kannst? Wenn der Reingewinn von 7 Jahren ca. 35Tausend Euro sind, kann das viele verschiedene Ursachen haben, ist aber sicher kein Indiz für schlechtes Wirtschaften.
Wir kennen ja die Betriebsgröße gar nicht, vielleicht hatte er das Pech, das eben großspurige Vorfahren beim Auszahlen von weichenden Erben jeweils Substanz in Form von Bauland,
Wald oder landwirtsch. Grundstücken dem Betrieb gestohlen haben, nur um gut dazustehen obwohl der Betrieb dies ertragstechnisch gar nie leisten konnte?
Ich bin immer gegen persönliche Angriffe in einem Forum, -- da leidet nur die Qualität.
Nachdenkliche Grüße
Jakob

  02-08-2016 09:56  Mogwai
Angemessener Erbteil
@Vollmilch

Das ist ein guter Ansatz! Bei den meisten wird es halt so sein, das der Übernehmer schon immer nur für Taschengeld ghackelt hot und sich die Sisters noch das Studium etc finanzieren haben lassen, was auch iO ist und dann bei der Übergabe auch noch abcashen wollen.
Das kann in meinen Augen kein Gesetz regeln! Da bleibt einem nur die, hoffentlich, gute Beziehung und Einsicht der Geschwister am Runden Tisch.


@beagle

Wieviel % meines Betriebes sollte ich denn auszahlen? Ich glaube dann ist es sinnvoller ich nehm die Kohle und eine der Schwestern macht weiter... wird aber nicht geschehen, na dann alles verkaufen damit es noch weniger Landwirte gibt!

Das soll dein Lösungsvorschlag sein?

  02-08-2016 10:55  Peter06
Angemessener Erbteil
Zitat beglae:
...nur der Wert des Betriebes ist der Maßstab.

Bei der Ãœbergabe von Eigentum gibt es genau zwei Kriterien:
1. Der Wille des Eigentümers (sprich Übergeber), an wen er sein Eigentum übertragen will, ist unantastbar, das kann sein Sohn, ein entfernter Verwandter oder eine rumänische Prostituierte sein (soll ja auch schon vorgekommen sein), irgendwelche Ansprüche oder Verpflichtungen (sieht man jetzt einmal von etwaigen Unterhaltsverpflichtungen ab) kann niemand geltend machen.
2. Im Falle des Ablebens des Eigentümers haben nach der gesetzlichen Erbfolge Erben Anspruch auf einen Anteil am Vermögen. Nach dem Anerbenrecht für landwirtschaftliche Betriebe wird sowohl die Erbfolge, als auch die Abfertigungen für die "Weichenden Erben" geregelt. Wichtig dabei ist anzumerken, dass dabei nur die Übergabe des landwirtschaftlichen Eigentums geregelt ist, anderes Vermögen des Erblassers unterliegt dem normalem Erbrecht.
Um nun eventuellen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollten Übergeber bereits zu Lebzeiten die Aufteilung des Eigentums vollziehen, ich persönlich würde es sogar als Pflicht bezeichnen, rechtzeitig darauf zu schauen, dass der Hof in meinem Sinne weiter bestehen kann.
Zur Befriedung von Auseinandersetzungen bei der Vermögensaufteilung zu Lebzeiten, könnte man z.B. nur die Übergabe des Hofes vornehmen, wobei die weichenden Erben nach einer Abschlagszahlung ihre Ansprüche am Hof als abgegolten erklären, im Falle des Ablebens des Übergebers (der nach der Übergabe ja meist noch einige Zeit weiterlebt) kann man dann das restliche Vermögen gerecht verteilen. Viele weichende Erben fühlen sich ja deswegen überlöffelt, weil der Übernehmer ja nicht nur den Hof bekommt, sondern auch noch das restliche Vermögen im Todesfall einstreift., wenn sie einem generellen Erbverzicht zugestimmt haben.

  02-08-2016 11:16  Peter1545
Angemessener Erbteil
@Vollmilch: Kann man im Umkehrschluss auch sagen, wenn in 30 Jahren 5 ha verkauft wurden muss das der weichende Erbe zahlen?
Ich finde den Ansatz völlig verkehrt.
Ich fände den Rollentausch fairer, was würde der weichende Erbe rauswirtschaften und was würde er mir dann auszahlen, in den meisten Fällen nicht mehr als den Pachtzins (durch Verpachtung).
@beglae: Ich will meine Schwester nicht über den Tisch ziehen, aber es muss im Rahmen bleiben, das Geld was sie quasi geschenkt bekommt muss ich mir zuerst erwirtschaften, ich verkaufe ja keinen Grund um mir ein Auto zu kaufen.

  02-08-2016 12:55  Vollmilch
Angemessener Erbteil
Wenn du einen wirtschaftlich "überlebensfähigen" Betrieb übernommen hast, dann halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass der Wert des Betriebes in den letzten Jahrzehnten gesteigert wurde. Und an diesem Wertzuwachs, den deine Eltern geschaffen haben, sollte man deine Schwester beteiligen.

Wäre eben besser gewesen, deine Eltern hätten das schon geregelt, dann müsstest du jetzt nichts von DEINEM Eigentum abgeben.

LG Vollmilch

  05-08-2016 21:14  michitraktor
Angemessener Erbteil
@Peter1545:
Komme aus dem Burgenland, das System mit Erbhöfen ist zumindest in meiner Gegend unbekannt. Wenn in unserer Gegend ein Betrieb vererbt wird, wird bei der Pflichtteilsberechnung vom Verkehrswert ausgegangen. Ideal ist natürlich eine vorausgehende Einigung mit den Geschwistern. Habe derzeit einen Bausachverständigen mit der Schätzung des Verkehrswertes meines übernommenen landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes samt Wohnhaus beauftragt, um den Pflichtteil berechnen zu können.

@Vollmilch: aus welcher Gegend kommst Du? € 1000 Einheitswert per ha leuchtet mir ja ein, aber wenn Du sagst, um auf € 120.000 zu kommen, muß man 2 ha verkaufen, so ergibt das einen Preis von € 6 per m2. Habt ihr tatsächlich so hohe Grundstückspreise?
Gruß

  05-08-2016 22:21  Vollmilch
Angemessener Erbteil
Ja.
NÖ zentral.
LG Vollmilch

  06-08-2016 07:27  beglae
Angemessener Erbteil
um auf € 120.000 zu kommen, muß man 2 ha verkaufen,

Schreibt michitraktor:

------------------------------------

Ich habe meine Geschwister auf mehrere Jahres raten ausbezahlt so das man nicht in "Schwierigkeiten" kommt , haben wir so abgemacht.

  07-08-2016 20:21  Peter1545
Angemessener Erbteil
@Vollmilch: Ich denke der Wert der meisten Betriebe wurde in den letzten Jahren gesteigert, man braucht sich nur die Grundstückspreise anschauen. Nur was hat das eine mit dem anderen zu tun? Verdienst du auch im gleichen Ausmaß mehr, dann trifft dein Vorschlag zu, ich vermute aber dass du das verneinst, dann frage ich mich wie kannst/könntest du deine Geschwister auzahlen?

@michitraktor: wenn eure Grundstückspreise mit unseren Ehw vergleichbar sind geht sich die Betriebsübernahme viell. aus, aber bei uns wird landw. Nutzgrund oft schon um 7€/m² und mehr gehandelt wie soll sich dass dann ausgehen? bzw. was ist wenn jemand Bauerwartungsland bewirschaftet aber nicht ans verkaufen denkt? dann wirds übernehmen wirklich uninteressant!!

  08-08-2016 06:25  Vollmilch
Angemessener Erbteil
Hallo Peter!

Die Verkehrswerte der Grundstücke sind regional sehr unterschiedlich. Mein Einkommen hat sich da zum Beispiel besser entwickelt.

Eine vollkommen gerechte Aufteilung wird es nicht geben, für den einen wäre ein Ertragswert die Basis, für den anderen der Verkehrswert. Ich wollte hier nur auch eine andere Sichtweise aufzeigen, für die man auch Verständnis zeigen sollte um miteinander konstruktiv verhandeln zu können.
Die andere (bäuerliche) Denkweise, mit der Prämisse, den Betrieb wirtschaftlich zu erhalten und auszubauen wird nämlich auch nur dann Verständnis der anderen Seite finden. (so jedenfalls meine Erfahrung)

In dem Zuge sollte übrigens auch geregelt werden wer die Übergeber versorgt und betreut.

Alles Gute!

LG Vollmilch



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