Antworten: 13
  25-03-2016 07:56  winterch
Einheitbescheit
Hallo!

Gestern hat´s mich mit dem Einheitswertbescheid erwischt von € 2400,- auf € 6800,- = SVB Zwangsbeiträge von ca. @ 440,- auf ca. € 1.040,- / Quartal ich bin ein Nebenerwerbslandwirt und brauche die SVA der Bauern nicht und so stellt sich für mich die grundsatzfrage Landwirtschaft weitermachen oder nicht!!!!! So jetzt meine bitte wie kann ich SVB Beiträge auf ein erträgliches maß reduzieren!! Ich freue mich auf eure Beiträge Mfg!!!



  25-03-2016 07:58  mostkeks
Einheitbescheit
option

  25-03-2016 08:08  little
Einheitbescheit
Du kannst Beitragsgrundlagenoption machen. Da kommst sicher besser dazu mit deinen Beiträgen. Voraussetzung ist aber das du Teilpauschalierung oder Buchführung machst. Weiß nicht ob dir das weiterhilft.
little

  25-03-2016 09:10  may
Einheitbescheit
Option bringt in dem Fall nichts, da die Mindestbeitragsgrundlage in der Option in der Krankenversicherung bei ca. 7500 EW liegt (in der Pensionsversicherung niedriger)
Also zahlen (und auf höhere Pension hoffen) oder verpachten
Falls du über die Höchstbeitragsgrundlage mit beiden Einkünften (brutto) kommst (5670€/Monat) - bei SVB melden


  25-03-2016 10:24  colonus
Einheitbescheit
Grundsätzlich bringt dir die SVB schon was, auch als Nebenerwerbler,
Pensionsversicherung: Alle Beträge die du einzahlst erhöhen dir deinen Betrag am Pensionskonto, sprich du bekommst eine höhere Pension.
Auch ein Thema, ich weiß jetzt nicht was du Hauptberuflich arbeitest, ist natürlich die Schwerarbeiterreglung in welcher du als Landwirt früher abschlagsfrei in Pension gehen kannst.

Krankenversicherung: Würdest du diese nicht bezahlen wird dir zb. die Farmerlunge oder ein Zeckenbiss nicht anerkannt.

Unfallversicherung: Du arbeitest im Wald und es fällt dir ein Ast auf den Kopf, ein typischer Arbeitsunfall welcher rechtlich sehr viel besser gestellt ist als ein Freizeitunfall, das geht von der medizinischen Versorgung an und läuft bis zur Unfallrente!

Eines ist klar, dass sind nur die Fakten, ich persönlich habe auch keine Freude mit den Beiträgen auch mein Einheitswert ist höher geworden.
Man muss sich halt nur die Frage stellen ob wir wirklich 22 Krankenkassen in Österreich brauchen oder ob es nicht sinnvoller wäre eine Kasse zu haben und wenn ich Landwirt bin muss ich eben einen etwas höheren Betrag zahlen da ich ja ein höheres Risiko habe, aber dass ist wieder eine andere Geschichte.

Was ich so weiß und das hängt jetzt natürlich davon ab ob du noch Nebentätigkeiten machst liegt die Grenze wo die Option einen Sinn macht bei ca. 9000 Euro LW Einheitswert, alles was drunter liegt zahlst du natürlich drauf.


  25-03-2016 14:18  einfacherbauer
Einheitbescheit
verpachten verkaufen

  25-03-2016 17:10  Cirsium
Einheitbescheit
winterch
schreib mehr dazu

wieviel hast du fläche LN und wald
wieviel betriebsprämie

  25-03-2016 19:01  179781
Einheitbescheit
Natürlich ist das unangenehm, wenn man soviel mehr zahlen muss. Du wirst aber nur mit Betriebsaufgabe davon loskommen. Wenn du weiterarbeiten willst, dann sieh das Positive daran:
Du bekommst einmal mehr Pension, kannst u. U. früher in Pension gehen als andere Berufe.
Und noch dazu hast du in den letzten Jahren einen wesentlichen Teil deiner Einnahmen nicht im EHW eingerechnet gehabt und davon mit niedrigen Abgaben profitiert.
Der höhere EHW kommt ja nicht vom Himmel gefallen, sondern hat einen Grund.
Meist sind bei so extremen Erhöhungen die Betriebsprämien, die du in der selben Höhe bekommst wie andere die ein vielfaches von deinem ha-Satz haben. Ein 30 ha Betrieb mit 12.000 EHW bekommt die selbe Prämie wie ein 30 ha Betrieb mit 45.000 EHW. Deshalb fällt der Zuschlag dafür - der ja bei jedem die selbe Summe ausmacht - bei dem niedrigen EHW viel stärker ins Aug.
Noch deutlicher wird es wenn dann noch ein Zuschlag für Viehhaltung über der Normalannahme dazu kommt.

Gottfried


  25-03-2016 19:36  dorni
Einheitbescheit
Gottfried ha ha ha ha!!!
Warum steigen die Einheitswerte?
Weil es die Politik so beschlossen hat!!!
Erhöhung ha-Satz von 2289 auf 2400, Herabsetzung der Normalannahme Viehhaltung usw.
mfg

  25-03-2016 19:49  Posaidon
Einheitbescheit
"Aber am besten bei der BBK beraten" ha ha, der Witz des Jahres wer in der BBK kann den heute noch über solche Sachen beraten die haben doch nur einen Neid wennst irgendwo mehr bekommst als sie selber

  25-03-2016 20:10  179781
Einheitbescheit
Is eh klar Dorni, dass das die Politik beschließen muss. Das wäre ja noch das Schönste, wenn das FA von sich aus so etwas tun dürfte.
Die Erhöhung des Bemessungsgrundlage vom EHW würde bei den Betrieben aber nicht die große Aufregung verursachen. Der große Unterschied ist, dass mit der Zurechnung eines Anteiles der Betriebsprämie und einer Aktualisierung der Viehzuschläge ganz wesentliche Erhöhungen bei Betrieben mit sehr niedrigen ha Sätzen herauskommt. Eine Viehhaltung über der Normalunterstellung wäre in der Vergangenheit auch schon selbständig vom Steuerpflichtigen zu melden gewesen. Das hat kaum einer gemacht, und das FA wird das nicht aufrollen, obwohl sie das könnten und eigentlich auch müssten. Also ist da schon eine Schadensbegrenzung eingezogen worden.
Die erwähnten 4800 Euro EHW wären bei uns übrigens ein wenig mehr als 3 ha. Da würde dann 1/3 der Betriebsprämie dazugerechnet, da kommt für diesen Betrieb keine so eklatane Erhöhung heraus. Da Problem dass die SV Beiträge für so einen ein schwere Belastung sind, wird allerdings noch größer.

Gottfried

  25-03-2016 20:45  jvc
Einheitbescheit
@ little Bei Beitragsgrundlagenoption fordert die SVB keine Teilpauschlierung oder Buchführung .Optiere selbst schon zwei Jahre.

  25-03-2016 21:32  rusticus
Einheitbescheit

@jvc

"Seit dem Jahr 2001 hat der Betriebsführer die Möglichkeit, dass für die Bildung der Beitragsgrundlage nach dem BSVG anstelle des Versicherungswertes, die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Land(forst)wirtschaft herangezogen werden (Beitragsgrundlagenoption oder auch "große Option" genannt).....
Die Bemessung der Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage auf Basis der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte setzt voraus , dass die steuerliche Gewinnermittlung durch Teilpauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung festgestellt und nicht aufgrund einer Vollpauschalierung ermittelt wird."
(Quelle: SVB)


  27-03-2016 09:28  little
Einheitbescheit
jvc
optierst du? Wenn ja dann hast du Aufzeichnungen die für die Beitragsgrundlagenoption herangezogen werden. Ist mehr oder minder soviel wie Buchführung mit Ablaufzeit nach 5 Jahren. Dann wirst Probleme bei der SVB haben wenn du nicht weiter Aufzeichnungen machst. Ich glaub das es mittlerweile nicht mehr so leicht ist aus der Beitragsgrundlagenoption auszusteigen.
little



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