Antworten: 6
  03-01-2016 21:04  same92
Hausübergabe
Griaß eing de Madln servas de buam hätt da mal a Frage zur zeit habe ich die Landwirtschaft im Pacht zu hause ( noch nicht lange )möchte aber wissen was ich zu zahlen habe wenn ich es Erbe ich weiß nur so viel es hat mit den Einheitswert zu tun aber wie . Der Einheitswert beträgt 3000 aber wie wird es es berechnet was i beim übernehmen zu zahlen habe . Ps Bitte nur ernstgemeinte Antworten wie ich sei zu jung und so ... da verzichte ich drauf .

Schöne Grüße Same1992

  03-01-2016 21:17  einfacherbauer
Hausübergabe
bei 3000 euro wirst nicht viel löhnen müssen. wollen deine geschwister mehr, dann kann es zu einer unentlichen geschichte auch werden.

5ha Ackerland hintern neusiedlersee werden sicher weniger wert sein als eine brachliegende wiese im industriegebiet.

taste mal ab was deine geschwister wollen.

kenn eine familie da war der eine bruder mit 15.000euro zufrieden der andere hat bis heute 70.000 bekommen und gibt noch immer keine ruhe.

  03-01-2016 21:58  same92
Hausübergabe
Meine Mutter zahlt die weichenden Erben aus (Geschwister) sagt sie zumindest . Meine Frage von was wird die Hofübergabe
berechnet

  03-01-2016 22:06  KaGs
Hausübergabe
Wohnhaus wird nach neuem Gesetz nach Verkehrswert berechnet, Betriebsgebäude und Flächen nach EHW. Was ich so aufgeschnappt habe.


  04-01-2016 07:46  colonus
Hausübergabe
Seit 01.01 wird nach dem Verkehrswert und nicht mehr nach dem Einheitswert übergeben.
Jedoch nur im Privatbereich!
Landwirtschaften sind davon noch ausgenommen und da du ja gesagt hast, das es sich um eine Landwirtschaft handelt wird diese noch immer nach dem Einheitswert "verrechnet.
Such dir einen Notar in deiner Gegend oft haben diese in der Gemeinde einmal in der Woche oder im Monat einen Sprechtag, bei dem man Kostenlos ein erst Gespräch führen kann.
Dieser kann dir alles genau sagen.

  04-01-2016 09:30  enzi99
Hausübergabe
Hallo same92.

Bei einer Ãœbergabe fallen Grunderwerbssteuer und Notarkosten an.
Grunderwerbssteuer:
landwirtschaftlicher Grund und Boden + landwirtschaftliche Gebäude mittel EHW mal 2% (3000€ mal 2% = 60€)
Wohnhaus und sonstige bebaute Grundstücke nach Grundstücksswert (vom Verkehrswert abgeleitet)
Grundstückswert = Bodenwert + Gebäudewert (Bodenwert ist bei bäuerlichem Wohnhaus schon mit EHW abgedeckt.)
Gebäudewert: Nutzfläche (m²) bzw. 70 % d. Bruttogrundfläche (m²) x Baukostenfaktor je nach Bundesland (z.B.:OÖ 1.460 €) x Alters-/Sanierungsfaktor 100 % (Fertigstellung oder Sanierung innerhalb der letzten 20J. vom Erwerbszeitpunkt)), 65 % (Fertigstellung innerhalb von 20-40J.) oder 30 % (Fertigstellung vor mehr als 40J.)

Sanierung liegt vor, wenn innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Erwerbszeitpunkt mindestens zwei der folgenden vier Maßnahmen umgesetzt wurden:
# Austausch von Dach oder Dachstuhl
# Erneuerung des Außenverputzes mit Erneuerung der Wärmedämmung
# Erstmaliger Einbau oder Austausch von Heizungsanlagen sowie Feuerungseinrichtungen
# Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen

Vom Gebäudewert wird dann ein Stufentarif zur Grunderwerbssteuerermittlung herangezogen:
0,5 % für die erste 250.000€
2,0 % für die nächsten 150.000€
3,5 % für den Wert, der 400.000 € übersteigt.

Ein Beispiel:
bäuerl. Wohnhaus (älter als 40 Jahre, nicht saniert) 20m*8m*2 Geschoße= 320m² - 30% = 224m² Nettowohnfläche
224 * Baukostenfaktor OÖ 1460€ = 327.040€ * Altersabschlag 30% = 98.112€
Auszughaus (10 Jahre alt) 14*10*2 = 280 - 30% = 196m² Nettowohnfläche
196 * 1460€ = 286.160€ * Altersabschlag 100% = 286.160€

286.160€ + 98.112€ = 384.272€

250.000 * 0,5% = 1250€
134.272 * 2% = 2685,44€ ->d.h. es sind 2685,44 + 1250 + 60 = 3995,44€ Grunderwerbssteuer fällig.

Wäre das bäuerl. Wohnhaus saniert: 327.040 * 100% = 327.040€ + Auszughaus 286.160€ = 613.200€
250.000 *0,5% = 1250€
150.000 *2% = 3000€
213.200 *3,5% = 7462€ -> d.h. 1250 + 3000 + 7462 + 60 = 11.772€ G.Est sind fällig.

alle Angaben ohne Gewähr!


  06-01-2016 14:42  same92
Hausübergabe
Meine Mutter zahlt die weichenden Erben aus (Geschwister) sagt sie zumindest . Meine Frage von was wird die Hofübergabe
berechnet



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