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Baufertigstellung
Hallo,
wenn man eine Baustelle abschließen möchte und das letzte Objekt ( Einbauteil) vergibt und zukauft und diese Angelegenheit nicht fertig gestellt wird bzw. vor lauter Mängel zum Verwerfen ist, welche Rechte hat man da als Endverbraucher bzw. Konsument ?
Kann ich wieder alles zurückgeben und die Anzahlung einfordern?
Kann ich wegen Verzögerung der Baufertigstellung was gegen rechnen?
Welche Toleranzen haben z.B.: Maurer, E-Strich, und Tischler ? Wo kann ich das nachlesen?
Muss ich mir alles gefallen lassen? oder darf ich auf FORDERN ?
( habe keine Rechtschutzversicherung oder dergleichen,...... )
Danke !!
lg JoE
Baufertigstellung
Da brauchst Du einen tüchtigen ( Fach ) Rechtsanwalt.
Einen Gutachter, der erst mal von Dir bezahlt werden muß.
Und sehr viel Zeit.
Baufertigstellung
nein musst du nicht, sicher darfst du
Bitte
Baufertigstellung
Rechtsanwalt was sonst , wir haben ca. 30 Jahre eine Rechtsschutzversicherung bei der gleichen Versicherung, meiner Meinung nach die wichtigste Versicherung überhaupt.
Baufertigstellung
Hallo.
Welche Rechte du als Konsument hast, erfährst du am besten beim Konsumentenschutz. Der wird auf deine Situation konkret eingehen.
Bezüglich zeitlicher Verzögerung wirst wohl nur eine Chance haben, wenn du im Auftragsschreiben einen genauen Zeitpunkt vorgegeben hast, wo die Arbeiten der Firma fertig sein müssen. Fordern wird schwierig, außer du hast eine Pönale vereinbart.
Und eine Anzahlung ist sowieso ein Problem - ich vergebe keine Aufträge mehr, wo ich eine Anzahlung leisten muss (die Firma bekommt max. eine Bankgarantie).
mfg Enzi
Baufertigstellung
Hatte noch keine Baumängel klagen, bleib aber dabei ein Rechtsschutzversicherung ist ihr Geld wert
Baufertigstellung
Rechtsschutzversicherung für Bausachen gibt´s nicht. Aus eigener Erfahrung muss ich leider sagen:
Man kann nicht genug im Vorfeld schriftlich festhalten.
Anzahlung vermeiden.
Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser.
Und Joe, wie du bei uns gesehen hast; auch wenn Gesetzte, Normen und Regeln im Streitfall für dich sprechen gilt im Baubereich vor Gericht scheinbar mehr als in anderen Bereichen: Recht haben heißt nicht Recht bekommen
und egal was dann rauskommt: es dauert ewig und kostet eine Menge :(
Baufertigstellung
Bezüglich Rechtsschutzversicherung ist es normalerweise tatsächlich so - auch wenn ein Vertrags- Rechtsschutz abgeschlossen ist, ist alles in Zusammenhang mit Baustellen ausgeschlossen.
Es gibt aber einen Anbieter, welcher solche Streitigkeiten sogar bis zu einer gewissen Summe mitversichert - habe dies in meinem Vertrag inkludiert!
Baufertigstellung
werde ich mal bei meiner Versicherung nachfragen
Baufertigstellung
@FranzStephan:
Kannst du mir die Bezeichnung des Versicherungspacket bzw. Name der Versicherung schicken ?
Ich muss da dringend was ändern !!!!
5101@gmx.at
Vielen Dank !!
Lg JoE
Baufertigstellung
ARAG Versicherung,ruf dort mal an.
heinz
Baufertigstellung
Die "neue" Versicherung wird aber auch leider keine Fälle die rückwirkend sind bezahlen, aber fürs einen zukünftigen Fall. Mich würde es auch interessieren welche Versicherung sowas abschließt.
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Richtig, daher haben wir unsere schon 30 Jahre bei der gleichen versicherung
Baufertigstellung
@JoE: Ich lass dir was zukommen.
@Aequitas: Stimmt, für Fälle in der Vergangenheit hilft das leider nichts mehr, aber für die Zukunft. Wennst mir deine Mail- Adresse schreibst, lass ich dir das auch gerne zukommen!
ARAG hat mir mitgeteilt, dass die sowas nicht machen!
Lg
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