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Entschädigung
In meiner pachtwiese wird gerade der durchlaufende kanal saniet .das ist mit erheblichem flurschaden verbunden.wem steht die entschädigung zu dem besitzer oder dem pächter? Danke
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Hallo!
Dem, der den Schaden hat = Pächter.
lg
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Da dies vermutlich die Gemeinde macht, wird der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt, (witterungsbedingt vermute ich mal im Frühjahr)
Wenn glaubst das dafür auch nur an € siehst täuscht dich sicher.
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Wenn es nicht so wäre wie Darki@ schreibt hast Weihnachten und Ostern zusammen.
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Frag am Besten mal als Pächter mit dem Besitzer zusammen beim BM nach. Der wird dir dann sagen abwarten wie es im Frühjahr beim ersten Schnitt ausschaut und dann bekommst vielleicht ein paar Groschen. unversucht lassen würd ichs nicht
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Als Besitzer der Wiese - und das bist du als Pächter - hat auf deiner Wiese ohne dein Einverständnis gar niemand was verloren.
Schriftstück aufsetzen: Die Gemeinde verpflichtet sich für alle Kosten - Ertragsausfall, Rekultivierung, Ertragsausfall in Folgejahren aufzukommen , vom Bgm unterschreiben lassen.
mfg
p.s.: normal geht das mit ein bißchen Nachdruck im guten Einvernehmen.
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@Hirschfarm: ich denke nicht dass es die Mühe bei einer Wiese wert ist. auf einem Acker sieht es anders aus.
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Wächst auf einer Wiese kein Futter?
Außerdem musst beim Acker sowieso danach erst anbauen falls er über den Winter gepflügt wurde. Eine gesunde Wiese sollte im Frühjahr eigentlich ohne Bearbeitung auskommen, was an den Stellen der Grabungen sicher nciht der Fall ist.
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Wenn die Gemeinde wieder alles ebnet und nachsät bleibt 1 Schnitt aus. Jetzt zählst die paar m² die ausgebaggert wurden mal dem ha Satz Grünland und was kommt raus >=0.
Rechne mal: im Gegensatz war heuer 1ha Mais um die 1000 Euro wert der m² also 10cent jetzt gräbst du vor der Ente 100m² um, das ergibt 10Euro.
Manche glaubn immer was sie nicht für Summen bekommen wenn die Post, Stromversorger, Kanal... bei einem herumgräbt.
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@Peter: Normal kann ich als Eigentümer verlangen was ich will (Ich habs du brauchst es). Aber da gilt der allseits gelobte FREIE MARKT natürlich nicht (Enteignung, öffentliches Interesse).
Wenn wo rumgegraben wird beträgt alleine die Pauschale für die Unannehmlichkeiten die mir als Grundbesitzer dadurch entstehen mindestens einen Hunderter - eher mehr. Und das unabhängig davon ob ein Schaden entstanden ist. Oder ist die Zeit von Landwirten im Gegensatz zu allen anderen wertlos?
mfg
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Du hast recht wenn ein frischer Kanal gegraben wird, aber wenn sie etwas herrichten musst du es dulden. Das schreibt heute schon jeder in die Bedingungen bei Vertragsabschluss.
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@Hirschfarm
Mich würde interessieren wo du wohnst, weilst für den Aufwand schon an hunderter kriegst.......
Welche Zeit? Du sollst dich um andere Sachen kümmern!
Ist a Hunderter der ÖKL Richtsatz für an LW der sich ärgert? gggggg
Schwachsinn.....
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Ich glaube da geht es eher um das Prinzip das man zu vor fragen kommt und das im Vorfeld klärt dann werden die wenigsten was dagegen haben um die zeit . Nur auf passen wegen der ama ned das sie dir die fläche abziehen . Das sorgt für böses blut .
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Und in Hirschfarm seine 100.- sind dann praktisch dafür das er der Frage zuhört?
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Hallo!
Bei einem öffentlichen Kanal wird seit dem Bau ein Sevitut bestehen welches dem Grundstückseigentümer ausbezahlt wurde. Hat aber nichts mit dem Flurschaden zu tun.
Flurschaden muß immer wieder bezahlt werden,wenn Schaden angerichtet wird. Dazu gibt es Entschädigungssätze der Landwirtschaftskammer(O.Ö.) . Du mußt dazu einen Beeideten Sachverständigen deiner BBK beziehen.
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nein ich nehme mal an das die 100 euro als Flurschadens summe gemeint sind ich denke mal das sie da einiges um gegraben haben damit erauf diese summe kommt .
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Das schon habe die Rechnung so bbk must du zum Schluss selber ausstellen und mit den 0,10cent pro m2 bei Dauerwiesen oder 0,12 Feldfutter bist da voll dabei . mfg.
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Egal wer einen Flurschaden anrichtete, hat für den Schaden auf zu kommen. Werden in Zusammenhang von Kanalbauten bzw. Sanierungen Flurschaden angerichtet, sind diese zu entschädigen. dazu gibt es klare Entschädigungssätze. welche durch die Landwirtschaftskammer (in OÖ.) mit dem Gemeindebund aus verhandelt wurden. Bei diesen Entschädigungen sind nicht nur der Ernteverlust durch die Zeit der Arbeiten abgegolten, sondern auch Ertragseinbußen durch Verdichtungen sind mit bewertet. Über diese Sätze sollte sich im Normalfall kein Landwirt beschweren, weil sie sehr bauernfreundlich gestaltet sind. In Oberösterreich wird dies folgender maßen durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten verständigt in Normalfall die Gemeinde die Bezirksbauernkammer, das der entsprechenden Bauabschnitt fertiggestellt ist bzw. die Sanierungsarbeiten abgfeschlossen sind. Anschließend wird ein Termin zur Begehung der Flächen vereinbart und die Grundstücksbesitzer verständigt. Darin wird hingewiesen, das im Falle einer Verpachtung der Pächter beizuziehen ist. Servitutsrechte werden den Eigentümer entschädigt. Flurschäden (Ernteausfälle) den tatsächlichen Bewirtschäfter.
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Hallo Mutterkuh 1975 Für das Servitutsrecht ist der Eigentümer zuständig. Beim Flurschaden hat der Pächter ein Wörtchen mitzureden. Das eigentliche Problem ist die pauschale Entschädigung. Darum würde ich mir außerdem einen Stundensatz fürs Ampfer-Ausstechen aushandeln. Du weist nie, wieviel Samen von dieser Sorte im Boden lagert. Auch bei einigen Quadratmetern Neuanlage können sich mehrere Arbeitsstunden anhäufen. Liebe Grüße vom Neudecker
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Eigentlich sollte das Geld der Pächter bekommen. In der Praxis ist es aber nicht immer so da die zuständigen Stellen nicht immer wissen wer der Pächter ist. Der Verpächter sollte dabei so ehrlich sein und es dem rechtmässigen Pächter geben.
@Darki und andere: Es ist absolut normal dass bei Benützung des Grundes eine Entschädigung anfällt. Wenn ein Servitut besteht dann nur eine geringe Entschädigung von ca. 1,50 bis 2,70 pro Laufmeter. Bei neuer Nutzung (z.B. neue Leitung auf "frischen" Grund) dann eben bis zum örtlichen Kaufpreis. Bei größeren Projekten wie Windanlage oder Gasleitungen wird auch schon mal eine Rente verlangt.
Wenn jemand ohne Einwilligung und Entschädigung graben anfängt ist es Besitzstörung!
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@josefderzweite Hallo Genau so ist es wenn nicht ausdrücklich im ursprünglichen Vertrag bei Kanalerstellung Reparaturen vereinbart worden sind .Graben ohne Einwilligung ist Bessitzstörung.Übrigens können sehr wohl grössere Entschädigungen herauskommen ,bei uns wurde heuer ein Kleinkraftwerk errrichtet bei dem der Betreiber ganz ordentliche Entschädingungen bezahlt hat doch einiges über den gesetzlichen Entschädigungen zusätzlich hat er natürlich den Urzustand hergestellt mit steine abräumen fein abziehen und einsäen .Auch bei kleineren Geländekorrekturen in der Nähe des ursprüglichen Bauvorhabens waren sie sehr entgegenkommend .Also nur nicht so schnell klein beigeben .Wir Bauern lassen sowieso viel zu viel über uns ergehen . Gruss Obersteirer
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