Der Sheriff im grünen Rock

Antworten: 7
  29-10-2014 13:51  Peter06
Der Sheriff im grünen Rock
Das steirische Jagdschutzgesetz soll novelliert werden. Mit dieser Änderung werden die Kompetenzen der Aufsichtsjäger massiv ausgeweitet, sie dürfen in Zukunft Verdächtige festnehmen Autos und Gepäckstücke durchsuchen, etc.pp.
Freuen wir uns also auf neue Abenteuer in unseren Wäldern.....
 

  29-10-2014 14:42  Ziegenbua
Der Sheriff im grünen Rock
Dürfens auch Strafzettel für zu viele Schwammerl im Gepäck schreiben?

Der Vorteil wäre natürlich, dass man sich dann mit ihnen Streiten kann und bei der Polizei müssen dann beide blasen ;-)

  29-10-2014 16:46  ap24
Der Sheriff im grünen Rock
Das sind ja wieder hochqualifizierte Statements. Gratuliere herzlich zu sehr hohem Intellekt.
Bis auf die Durchsuchung von Gepäck und Autos waren diese Befugnisse bereitws jetzt bei den Aufsichtsjägern. Festnehmen bei Vergehen wie der Wilderei und Erstattung von Anzeigen bei Verstößen gegen das Forstgesetz waren bisher schon möglich.

Jeder der diese Prüfung positiv absolviert hat weiß, wie man mit diesen Situationen umgeht. Wers nicht weiß, kann sich gerne der Kommission des jeweiligen Landes stellen. Die Selektionsquote ist enorm.
Was also soll die Aufregeung???

  29-10-2014 18:56  waldwolf
Der Sheriff im grünen Rock
Hallo.Ich meine das das richtig ist,den was so manche Leute im Wald an den Tag legen ist doch eh fraglich,,,,!!!!!


  29-10-2014 19:24  mitmart
Der Sheriff im grünen Rock
tu felix austria!!
Scheinbar gibts noch immer genug Leute denen ein Ausgebildetes Jagdschutzorgan mehr Kopfzerbrechen bereitet wie das hier:

  30-10-2014 08:15  Peter06
Der Sheriff im grünen Rock
@ap24:
Grundsätzlich zweifle ich nicht im geringsten am Ausleseverfahren zur Feststellung der Eignung unseres Jagdpersonals, dennoch zeigt die Praxis leider ein differenzierteres Bild.

So wird sich so mancher Grünrock jetzt zusätzlich motiviert fühlen, gegen unliebsame "Eindringlinge" in seine heile Welt des geschützten Reviers vorzugehen, seien es jetzt Mountainbiker, oder Wanderer, die einer Fütterung zu nahe kommen; und das alles unter dem Deckmäntelchen der "Wildererbekämpfung".

Es hat im Übrigen schon seinen Sinn, dass in einem Rechtsstaat die Exekutive ganz klar einer übergeordneten, staatliche Stelle zugeordnet ist, jede Auslagerung an andere Organe ein Eingriff in die Bürgerrechte (=Grundrechte) darstellt und daher genauestens abgewogen werden sollte.
Und nicht, wie im Fall der Novellierung des Jagdgesetzes, still und heimlich hintenherum.

"Hoher Intellekt", wie Du ihn einforderst, kann ich aus Deinem Statement leider auch nicht herauslesen....

  30-10-2014 08:23  Hirschfarm
Der Sheriff im grünen Rock
Geschichte wiederholt sich. Beim Adolf haben auch unqualifizierte Menschen die nicht der Exekutive angehörten andere verhaftet....
mfg
p.s.: Rechtstaat lebe wohl!

  30-10-2014 08:58  ap24
Der Sheriff im grünen Rock
@Peter06:
Danke für deine Inputs und deine Zustimmung zur Eignung und Zulassung von Jagdschutzpersonal. (Wenn deine Praxis anders aussieht, dann würde ich mit dem Jagdpächter bezüglich Neubestellung sprechen.)

Was dem allerdings entgegenzusetzen wäre, ist, dass nicht "jeder" oder "so mancher" Grünrock als "Sheriff" auftreten kann, sondern dass dafür eine Vereidigung Seitens der Bezirksverwaltungsbehörde notwendig ist. Diese Organe (und diese werden auch im Gesetzestext so bezeichnet) sind dort mit Nummer und Namen registriert.
Dass so eine Auslagerung einen Eingriff in die Grundrechte jedes Einzelnen bedeutet, will ich meiner Meinung nach ebenfalls zurückweisen. Wenn sich ALLE, die den Wald nutzen wollen, auch an die gesetzlichen Regelungen halten, dann werden auch keine Verdachtsmomente aufkommen und es sind dann sicherlich auch keine Maßnahmen zu setzen. Diese Diskussion und die geplante Gesetzesänderungen rühren ja daher, dass sich einige (und ganz bestimmt nicht alle) nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten können oder wollen. Oder wäre es aus deiner Sicht besser, dass bei Verstößen gegen das Jagd-, Forst- oder Naturschutzgesetz die Exekutive herangezogen wird? Meiner Meinung nach haben diese Organe andere Aufgaben die wahrzunehmen sind - und Einsparungen speziell in diesem Bereich werden ja auch rundum gefordert. Und wie bewertest du das dann mit den Rechten eines Grundeigentümers, eines Besitzers oder eines Nutzungsberechtigten?
Und dass Störungen im Bereich von Fütterungsanlagen fatale Folgen im forstwirtschaftlichen Bereich haben können (speziell bei Rotwild) ist generell nicht zu bestreiten.

Eine Gemeinschaft funktioniert nur miteinander. Halten sich alle an die Regeln, dann wird es auch keine Reibungspunkte geben. Und gegenseitigen Respekt müssen sowohl die Jäger, aber auch ganz sicher alle anderen Naturnutzer mitbringen.




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